Doppelstöckige 1
Euro GmbH & Co KG
Deutsche
oder österreichische KG mit einer 1 Euro GmbH & Co KG als
Komplementärin. Diese Variante ist einfacher als Sie denken und bietet
Auswege aus der Mindestkörperschaftssteuer und zudem exzellente
Rückzugsmöglichkeiten.
Bitte
besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.
Firmierung
Unternehmergemeinschaft (haftungsbeschränkt) & Co KG & Co KG
UG (haftungsbeschränkt) & Co KG & Co KG
Sitz
Deutschland,
Österreich, andere EU-Länder
Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine 1-Euro GmbH & Co KG als Komplementärin und
mindestens 1 weitere natürliche oder juristische Person als
Kommanditist. Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und
Know How einbringen.
Organe
Die
UG (haftungsbeschränkt) & Co KG & Co KG wird vom
Komplementärvertreter der UG (haftungsbeschränkt) & Co KG
(=Geschäftsführer der 1-Euro GmbH) vertreten. Kommanditisten sind von
der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Kapitalausstattung
Die
Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.
Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.
Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der UG & Co KG als Muttergesellschaft;
Aufkündigung der 1-Euro GmbH als Grossmuttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der UG & Co KG als
Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile der 1-Euro GmbH als
Grossmuttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.
Tipps, Eignung und
Alternativen
Die doppelstöckige KG in der Variante der UG (haftungsbeschränkt) &
Co KG & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft für kleine
Unternehmen und Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch
Filialen von der selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne
Geschäftsfelder im dreistöckigen Konzern gut organisieren und leicht
wieder aufgeben. Die 1-Euro GmbH fungiert dabei als Konzernmutter und
eine oder mehrere 1-Euro GmbH & Co KGs als Konzerntöchter und deren
Tochtergesellschaften (1-Euro GmbH & Co KG & Co KGs) bilden die
Enkel (Konzernbildung, 1-Euro Konzern). Dies mag auch für die
Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein
(Unternehmenssplitting).
Durch die dreistöckige Konzernstruktur in Verbindung mit
unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich Partnerschaften sehr
individuell gestalten. Die Gesellschafter können in 2. und 3. Ebene
über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am
Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten
können selbständig oder angestellt sein.
Die Doppelstöckigkeit bietet exzellente Rückzugsmöglichkeiten,
insbesondere bei grenzüberschreitender Gestaltung, da Veränderungen im
ausländischen Handelsregister im Handelsregister des Betriebslandes
nicht notiert werden und dort nur
unter bestimmten Umständen
anzuzeigen sind.
Der Gestaltung
des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet
werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen
Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und
Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).
Beispiel für einen Betrieb in Deutschland: mithilfe der deutschen 1
Euro GmbH wird eine 1 Euro GmbH & Co KG in Österreich gegründet,
die ihrerseits eine deutsche Tochter als 1 Euro GmbH & Co KG &
Co KG gründet.
Beispiel für einen Betrieb in Österreich: man gründet mithilfe der
deutschen 1-Euro GmbH eine deutsche 1-Euro GmbH & Co KG, die dann
die Komplementärin der österreichischen 1 Euro GmbH & Co KG &
Co KG wird. Die ungeliebte österreichische Mindestkörperschaftssteuer
erledigt sich damit selbst.
Eine preiswerte
Alternative mit erhöhter Rückzugssicherheit wäre der Einsatz einer OHGmbH als haftungsfreie
Komplementärgesellschaft einer OHG & Co KG.
Steuern und Sozialversicherung in
Deutschland und Österreich
Die 1 Euro GmbH & Co KG
& Co KG wird durch den Geschäftsführer der 1 Euro GmbH (als s.g.
"Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer
NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private
Versicherung abschliessen.
In Österreich entgeht der Geschäftsführer der 1 Euro GmbH dank der
Doppelstöckigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung
(SVA).
Steuerlich gilt für beide Länder:
Die 1
Euro GmbH & Co KG
& Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine
Gewinne versteuert, also keine Einkommens-, Gewerbe- oder
Körperschaftssteuer
erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in
der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem
Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die
Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu
versteuern. Die Einkünfte gelten als "Einkommen
aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter".
Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass
am Gewinn
teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts.
Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der
Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per
Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden.
Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.
Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben
geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für
bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der
Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der
GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien
sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg,
Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die
Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern
lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren
Gesellschaftern.
Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen
abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer
Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgesetllte Gewinnanteil
abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.
Dank
der doppelstöckigen Konstruktion fällt die gefürchtete österreichische
Mindestkörperschaftssteuer nicht an.
Verwandte
Gesellschaftsformen
1-Euro GmbH
1-Euro GmbH
& Co KG
AG & Co KG
AG & Co
KG & Co KG
GmbH & Co KG
GmbH &
Co KG & Co KG
Kommanditgesellschaft
Doppelstöckige
Komanditgesellschaft
OHG & Co KG, OG
& Co KG
OHG & Co
KG & Co KG, OG & Co KG & Co KG
Limited & Co KG
Doppelstöckige
Limited & Co KG
LLP & Co KG
Weiterführende
Informationen
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Besteuerung der
Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der
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