Doppelstöckige AG
& Co KG
Österreichische
oder deutsche Kommanditgesellschaft mit einer Aktiengesellschaft und Co
KG als unbeschränkt haftende Gesellschafterin. Vereint die einfache
Übertragungsmöglichkeit von Inhaberwertpapieren (Aktien) mit den
Vorzügen der Personengesellschaften.
Bitte
besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.
Firmierung
Aktiengesellschaft & Co KG & Co KG
AG & Co KG & Co KG
Sitz
Deutschland,
Österreich, andere EU-Länder
Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine AG & Co KG als Komplementärin und mindestens 1
weitere natürliche oder juristische Person als Kommanditist.
Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How
einbringen.
Organe
Die
AG & Co KG & Co KG wird vom Komplementärvertreter der AG &
Co KG (=Vorstand der AG) vertreten. Kommanditisten sind von der
Geschäftsführung ausgeschlossen.
Kapitalausstattung
Die
Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.
Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.
Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der AG & Co KG als Muttergesellschaft;
Aufkündigung der AG als Grossmuttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der AG & Co KG als
Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile der AG als Grossmuttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.
Tipps, Eignung und
Alternativen
Die doppelstöckige KG in der Variante der AG & Co KG & Co KG
eignet sich als Betriebsgesellschaft für grössere Unternehmen und
Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch Filialen von der
selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne Geschäftsfelder im
dreistöckigen Konzern gut organisieren und leicht wieder aufgeben. Die
AG fungiert dabei als Konzernmutter und eine oder mehrere AG & Co
KGs als Konzerntöchter und deren Tochtergesellschaften (AG & Co KG
& Co KGs) bilden die Enkel (Konzernbildung). Dies mag auch für die
Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein
(Unternehmenssplitting).
Durch die dreistöckige Konzernstruktur in Verbindung mit
unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich Partnerschaften sehr
individuell gestalten. Die Gesellschafter können in 2. und 3. Ebene
über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am
Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten
können selbständig oder angestellt sein.
Die Doppelstöckigkeit bietet exzellente Rückzugsmöglichkeiten,
insbesondere bei grenzüberschreitender Gestaltung, da Veränderungen im
ausländischen Handelsregister im Handelsregister des Betriebslandes
nicht notiert werden und dort auch nur unter bestimmten Umständen
anzuzeigen sind.
Beispiel für einen Betrieb in Deutschland: mithilfe der deutschen AG
wird eine AG & Co KG in Österreich gegründet, die ihrerseits eine
deutsche Tochter als AG & Co KG & Co KG gründet.
Beispiel für einen Betrieb in Österreich: man gründet mithilfe der
deutschen AG eine deutsche AG & Co KG, die dann die Komplementärin
der österreichischen AG & Co KG & Co KG wird. Die ungeliebte
österreichische Mindestkörperschaftssteuer erledigt sich damit selbst.
Der Gestaltung
des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet
werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen
Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und
Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).
Eine preiswerte
Alternative mit erhöhter Rückzugssicherheit wäre der Einsatz einer OHGmbH als haftungsfreie
Komplementärgesellschaft einer OHG & Co KG.
Steuern und Sozialversicherung in
Deutschland und Österreich
Die AG & Co
KG & Co KG wird durch den Vorstand der KomplementärAG (als s.g.
"Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Vorstände
NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private
Versicherung abschliessen.
In Österreich sind die Vorstände von der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kurz SVA,
aufgrund der doppelstöckigen Konstruktion ausgenommen.
Steuerlich gilt für beide Länder:
Die AG & Co KG & Co KG ist eine Personengesellschaft, die
selbst keine
Gewinne versteuert, also keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer
erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in
der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem
Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die
Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile für "Einkommen
aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter" zu
versteuern.
Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass
am Gewinn
teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts.
Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der
Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per
Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden.
Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.
Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben
geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für
bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der
Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der AG, ist der
GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien
sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg,
Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die
Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern
lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren
Gesellschaftern.
Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen
abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer
Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil
abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.
Verwandte
Gesellschaftsformen
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& Co KG
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