AG & Co KG
Interessante
Gestaltungsmöglichkeit, die gelegentlich für Publikumsgesellschaften
gewählt wird - die AG beherrscht und die Kommanditisten finanzieren.
Eignet sich aber auch für den Betrieb von Filialen und zur
Nachlassregelung.
Bitte
besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.
Firmierung
Aktiengesellschaft & Co KG
AG & Co KG
Sitz
Deutschland,
Österreich, andere EU-Länder
Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine AG als Komplementärin und mindestens 1 weitere
natürliche oder juristische Person als Kommanditist. Kommanditisten
können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How einbringen.
Organe
Die
AG & Co KG wird vom Vorstand der AG als Komplementärvertreter
vertreten. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Kapitalausstattung
Die
Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.
Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.
Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der AG als Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der AG als Muttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.
Tipps, Eignung und
Alternativen
Die AG & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft für grössere
Unternehmen und Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch
Filialen von der selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne
Geschäftsfelder im Konzern gut organisieren und leicht wieder aufgeben.
Die AG fungiert dabei als Konzernmutter und die AG & Co KGs als
Konzerntöchter (Konzernbildung). Dies mag auch für die Vorbereitung von
Betriebsübergaben hilfreich sein (Unternehmenssplitting).
Durch die unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich
Partnerschaften sehr individuell gestalten. Die Gesellschafter können
über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am
Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten
können selbständig oder angestellt sein.
Der Gestaltung
des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet
werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen
Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und
Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).
Eine preiswerte
Alternative mit erhöhter Rückzugssicherheit wäre der Einsatz einer OHGmbH als haftungsfreie
Komplementärgesellschaft einer OHG & Co KG.
Steuern und Sozialversicherung in
Deutschland und Österreich
Die AG & Co
KG wird durch den Vorstand der AG (als s.g.
"Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Vorstände
NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private
Versicherung abschliessen.
In Österreich sind die Vorstände bei der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kurz SVA
zwangsbeglückt, dies ab Beginn der Gewerbeanmeldung. Die Beitragssätze
liegen bei 37%.
Steuerlich gilt für beide Länder:
Die AG & Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine
Gewinne versteuert, also keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer
erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in
der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem
Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die
Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu
versteuern. Die Gesellschafterin ...AG zahlt dafür
Körperschaftsssteuer (und Gewerbesteuer) und die
natürlichen Gesellschafter zahlen dafür Einkommenssteuer für "Einkommen
aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter".
Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass
am Gewinn
teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts.
Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der
Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per
Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden.
Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.
Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben
geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für
bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der
Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der AG, ist der
GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien
sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg,
Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die
Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern
lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren
Gesellschaftern.
Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen
abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer
Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil
abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.
In Österreich gibt es folgendes zu beachten: Die Finanz verlangt von
der AG die doppelte Mindest- Körperschaftssteuer von EUR 3500 jährlich,
selbst
dann, wenn statt eines Gewinnanteils nur ein Verlust herauskommt.
Weiters verlangt die Justiz die jährliche Veröffentlichung des
Jahresabschlusses bei AG & Co KGs, weil die
Komplementärgesellschaft (die AG) eine Kapitalgesellschaft ist. Die
Veröffentlichungskosten bei Firmenbuch und Amtsblatt (Wiener Zeitung)
können sich auf mehrere hundert Euro summieren.
Diese Problematiken kann man vermeiden, wenn man die KG doppelstöckig
(siehe AG & Co KG & Co KG)
wie folgt aufstellt:
Man gründet eine AG in Deutschland und formt daraus eine AG & Co KG
gleichfalls in Deutschland, die wiederum als Komplementärin (und
Personengesellschaft) eine österreichische KG gründet (AG & Co KG
& Co KG). Damit ist an der österreichischen KG direkt keine
Kapitalgesellschaft mehr beteiligt und die MindestKöst ist damit
entbehrlich. Gleichzeitig entgeht der Vorstand der AG auf
diesem Weg der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung (SVA).
Ganz nebenbei gewinnt man bei der doppelstöckigen Konstruktion grössere
Rückzugssicherheit, weil Veränderungen im deutschen Handelsregister im
österreichischen Firmenbuch
nicht automatisch wahrgenommen werden und dort nur unter bestimmten
Umständen anzuzeigen sind.
Verwandte
Gesellschaftsformen
AG
Doppelstöckige
AG & Co KG
1-Euro
GmbH
GmbH & Co KG
Kommanditgesellschaft
Doppelstöckige
Komanditgesellschaft
OHG mbH
OHG & Co KG, OG
& Co KG
Limited & Co KG
Doppelstöckige
Limited & Co KG
LLP & Co KG
Weiterführende Informationen
Angebot einholen
Bankkonto,
Kontoeröffnung und Kreditkarte
Besteuerung der
Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der
Mindestkörperschaftssteuer
Druckerfreundliches
Merkblatt zu dieser Gesellschaftsform
Treuhandgeschäftsführer
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