GmbH & Co KG
Kommanditgesellschaft
mit einer (angeblich) haftungsbeschränkten GmbH als unbeschränkt
haftende Komplementärgesellschaft. Eignet sich für die Vorbereitung von
Betriebsnachfolgen und als Betriebsgesellschaft für Filialunternehmen
oder einzelne Geschäftsfelder.
Bitte
besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.
Firmierung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG
Ges.m.b.H. & Co KG
GmbH & Co KG
Sitz
Deutschland,
Österreich, andere EU-Länder
Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine GmbH als Komplementärin und mindestens 1 weitere
natürliche oder juristische Person als Kommanditist. Kommanditisten
können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How einbringen.
Organe
Die
GmbH & Co KG wird vom Geschäftsführer der GmbH als
Komplementärvertreter vertreten. Kommanditisten sind von der
Geschäftsführung ausgeschlossen.
Kapitalausstattung
Die
Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.
Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.
Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der GmbH als Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der GmbH als Muttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.
Tipps, Eignung und
Alternativen
Die GmbH & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft für mittlere
Unternehmen und Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch
Filialen von der selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne
Geschäftsfelder im Konzern gut organisieren und leicht wieder aufgeben.
Die GmbH fungiert dabei als Konzernmutter und die GmbH & Co KGs als
Konzerntöchter (Konzernbildung). Dies mag auch für die Vorbereitung von
Betriebsübergaben hilfreich sein (Unternehmenssplitting).
Durch die unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich
Partnerschaften sehr individuell gestalten. Die Gesellschafter können
über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am
Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten
können selbständig oder angestellt sein.
Der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet
werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen
Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und
Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).
Eine preiswerte
Alternative mit erhöhter Rückzugssicherheit wäre der Einsatz einer OHGmbH als haftungsfreie
Komplementärgesellschaft einer OHG & Co KG.
Steuern und Sozialversicherung in
Deutschland und Österreich
Die GmbH &
Co KG wird durch den Geschäftsführer der GmbH (als s.g.
"Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer
NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private
Versicherung abschliessen.
In Österreich sind die Geschäftsführer bei der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kurz SVA
zwangsbeglückt, dies ab Beginn der Gewerbeanmeldung. Die Beitragssätze
liegen bei 37%.
Steuerlich gilt für beide Länder:
Die GmbH & Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine
Gewinne versteuert, also keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer
erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in
der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem
Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die
Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu
versteuern. Die Gesellschafterin ...GmbH zahlt dafür
Körperschaftsssteuer (in D auch etwas Gewerbesteuer) und die
natürlichen Gesellschafter zahlen dafür Einkommenssteuer für "Einkommen
aus Gewerbebetrieb - als Gesellschafter".
Die Entscheidung, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn
teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts.
Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der
Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per
Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden.
Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.
Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben
geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für
bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der
Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der
GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien
sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg,
Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die
Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern
lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren
Gesellschaftern.
Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen
abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer
Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil
abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.
In Österreich gibt es folgendes zu beachten: die Finanz verlangt von
der GmbH die Mindest- Körperschaftssteuer von EUR 1750 jährlich, selbst
dann, wenn statt eines Gewinnanteils nur ein Verlust herauskommt.
Weiters verlangt die Justiz die jährliche Veröffentlichung des
Jahresabschlusses bei GmbH & Co KGs, weil die
Komplementärgesellschaft (die GmbH) eine Kapitalgesellschaft ist. Die
Veröffentlichungskosten bei Firmenbuch und Amtsblatt (Wiener Zeitung)
können sich auf mehrere hundert Euro summieren.
Diese Problematiken kann man vermeiden, wenn man die KG doppelstöckig
wie folgt aufstellt:
Man gründet eine GmbH in Deutschland und formt daraus eine GmbH &
Co KG
gleichfalls in Deutschland, die wiederum als Komplementärin (und
Personengesellschaft) eine österreichische KG gründet (GmbH & Co KG
& Co KG).
Damit ist an der österreichischen KG direkt keine
Kapitalgesellschaft mehr beteiligt und die MindestKöst ist damit
entbehrlich. Gleichzeitig entgeht der Geschäftsführer der GmbH auf
diesem Weg der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung (SVA).
Ganz
nebenbei gewinnt man bei der doppelstöckigen Konstruktion grössere
Rückzugssicherheit, weil Veränderungen im deutschen Handelsregister im
österreichischen Firmenbuch
nicht automatisch wahrgenommen werden und dort nur unter bestimmten
Umständen anzuzeigen sind.
Verwandte
Gesellschaftsformen
GmbH
1-Euro GmbH
AG & Co KG
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Doppelstöckige
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OHG & Co KG, OG
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Limited & Co KG
Doppelstöckige
Limited & Co KG
LLP & Co KG
Weiterführende Informationen
Angebot einholen
Bankkonto,
Kontoeröffnung und Kreditkarte
Besteuerung der
Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der
Mindestkörperschaftssteuer
Druckerfreundliches
Merkblatt zu dieser Gesellschaftsform
Treuhandgeschäftsführer
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