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GmbH & Co KG
Kommanditgesellschaft mit einer (angeblich) haftungsbeschränkten GmbH als unbeschränkt haftende Komplementärgesellschaft. Eignet sich für die Vorbereitung von Betriebsnachfolgen und als Betriebsgesellschaft für Filialunternehmen oder einzelne Geschäftsfelder.

Bitte besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.

Firmierung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG
Ges.m.b.H. & Co KG
GmbH & Co KG

Sitz
Deutschland, Österreich, andere EU-Länder

Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine GmbH als Komplementärin und mindestens 1 weitere natürliche oder juristische Person als Kommanditist. Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How einbringen.

Organe
Die GmbH & Co KG wird vom Geschäftsführer der GmbH als Komplementärvertreter vertreten. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Kapitalausstattung
Die Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.

Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.

Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der GmbH als Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der GmbH als Muttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.

Tipps, Eignung und Alternativen
Die GmbH & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft für mittlere Unternehmen und Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch Filialen von der selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne Geschäftsfelder im Konzern gut organisieren und leicht wieder aufgeben. Die GmbH fungiert dabei als Konzernmutter und die GmbH & Co KGs als Konzerntöchter (Konzernbildung). Dies mag auch für die Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein (Unternehmenssplitting).

Durch die unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich Partnerschaften sehr individuell gestalten. Die Gesellschafter können über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten können selbständig oder angestellt sein.


Der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).


Eine preiswerte Alternative mit erhöhter Rückzugssicherheit wäre der Einsatz einer OHGmbH als haftungsfreie Komplementärgesellschaft einer OHG & Co KG.

Steuern und Sozialversicherung in Deutschland und Österreich
Die GmbH & Co KG wird durch den Geschäftsführer der GmbH (als s.g. "Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private Versicherung abschliessen.

In Österreich sind die Geschäftsführer bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kurz SVA zwangsbeglückt, dies ab Beginn der Gewerbeanmeldung. Die Beitragssätze liegen bei 37%.

Steuerlich gilt für beide Länder:

Die GmbH & Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine Gewinne versteuert, also keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu versteuern. Die Gesellschafterin ...GmbH zahlt dafür Körperschaftsssteuer (in D auch etwas Gewerbesteuer) und die natürlichen Gesellschafter zahlen dafür Einkommenssteuer für "Einkommen aus Gewerbebetrieb - als Gesellschafter".

Die Entscheidung, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts. Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden. Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.

Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.

Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg, Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren Gesellschaftern.

Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.

In Österreich gibt es folgendes zu beachten: die Finanz verlangt von der GmbH die Mindest- Körperschaftssteuer von EUR 1750 jährlich, selbst dann, wenn statt eines Gewinnanteils nur ein Verlust herauskommt. Weiters verlangt die Justiz die jährliche Veröffentlichung des Jahresabschlusses bei GmbH & Co KGs, weil die Komplementärgesellschaft (die GmbH) eine Kapitalgesellschaft ist. Die Veröffentlichungskosten bei Firmenbuch und Amtsblatt (Wiener Zeitung) können sich auf mehrere hundert Euro summieren.

Diese Problematiken kann man vermeiden, wenn man die KG doppelstöckig wie folgt aufstellt:

Man gründet eine GmbH in Deutschland und formt daraus eine GmbH & Co KG gleichfalls in Deutschland, die wiederum als Komplementärin (und Personengesellschaft) eine österreichische KG gründet (GmbH & Co KG & Co KG). Damit ist an der österreichischen KG direkt keine Kapitalgesellschaft mehr beteiligt und die MindestKöst ist damit entbehrlich. Gleichzeitig entgeht der Geschäftsführer der GmbH auf diesem Weg der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung (SVA).

Ganz nebenbei gewinnt man bei der doppelstöckigen Konstruktion grössere Rückzugssicherheit, weil Veränderungen im deutschen Handelsregister im österreichischen
Firmenbuch nicht automatisch wahrgenommen werden und dort nur unter bestimmten Umständen anzuzeigen sind.

Verwandte Gesellschaftsformen
GmbH
1-Euro GmbH
AG & Co KG
Kommanditgesellschaft
Doppelstöckige Komanditgesellschaft
OHG mbH
OHG & Co KG, OG & Co KG
Limited & Co KG
Doppelstöckige Limited & Co KG
LLP & Co KG


Weiterführende Informationen
Angebot einholen
Bankkonto, Kontoeröffnung und Kreditkarte
Besteuerung der Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der Mindestkörperschaftssteuer
Druckerfreundliches Merkblatt zu dieser Gesellschaftsform
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