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Doppelstöckige GmbH & Co KG
Diese GmbH & Co KG & Co KG wird von einer GmbH & Co KG als haftende Gesellschafterin (Komplementärin) vertreten. Mindestkörperschaftslösung für Österreicher und allgemein wegen der guten Rückzugsoptionen auch andernorts geschätzt.

Bitte besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.

Firmierung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG & Co KG
Ges.m.b.H. & Co KG & Co KG
GmbH & Co KG & Co KG

Sitz
Deutschland, Österreich, andere EU-Länder

Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine GmbH & Co KG als Komplementärin und mindestens 1 weitere natürliche oder juristische Person als Kommanditist. Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How einbringen.

Organe
Die GmbH & Co KG & Co KG wird vom Geschäftsführer der GmbH als Komplementärvertreter vertreten. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Kapitalausstattung
Die Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.

Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.

Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der GmbH & Co KG als Muttergesellschaft;
Aufkündigung der GmbH als Grossmuttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der GmbH & Co KG als Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile der GmbH als Grossmuttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.

Tipps, Eignung und Rückzugssicherheit
Die GmbH & Co KG & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft für mittlere Unternehmen und Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch Filialen von der selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne Geschäftsfelder im Konzern gut organisieren und leicht wieder aufgeben. Die GmbH fungiert dabei als Konzernmutter und die GmbH & Co KGs als Konzerntöchter (Konzernbildung) und deren Tochtergesellschaften bilden die Enkel. Dies mag auch für die Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein (Unternehmenssplitting).

Durch die dreistöckige Konzernstruktur in Verbindung mit unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich Partnerschaften sehr individuell gestalten. Die Gesellschafter können in 2. und 3. Ebene über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten können selbständig oder angestellt sein.

Beispiel für einen Betrieb in Deutschland: mithilfe der deutschen GmbH wird eine GmbH & Co KG in Österreich gegründet, die ihrerseits eine deutsche Tochter als GmbH & Co KG & Co KG gründet.
Beispiel für einen Betrieb in Österreich: man gründet mithilfe der deutschen GmbH eine deutsche GmbH & Co KG, die dann die Komplementärin der österreichischen GmbH & Co KG & Co KG wird. Die ungeliebte österreichische Mindestkörperschaftssteuer erledigt sich damit selbst.

Der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).

Eine preiswerte Alternative mit erhöhter Rückzugssicherheit wäre der Einsatz einer OHGmbH als haftungsfreie Komplementärgesellschaft einer OHG & Co KG.

Steuern und Sozialversicherung in Deutschland und Österreich
Die GmbH & Co KG & Co KG wird durch den Geschäftsführer der GmbH (als s.g. "Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private Versicherung abschliessen. In Österreich entgeht der Geschäftsführer der GmbH dank der Doppelstöckigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung (SVA).

Steuerlich gilt für beide Länder:

Die
GmbH & Co KG & Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine Gewinne versteuert, also keine Einkommens-, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu versteuern. Die Einkünfte gelten als "Einkommen aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter".

Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts. Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden. Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.

Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.

Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg, Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren Gesellschaftern.

Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgesetellte Gewinnanteil abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.

Dank der doppelstöckigen Konstruktion fällt die gefürchtete österreichische Mindestkörperschaftssteuer nicht an.


Verwandte Gesellschaftsformen
GmbH
GmbH & Co KG
1-Euro GmbH & Co KG
Doppelstöckige 1 Euro GmbH & Co KG
AG & Co KG
Doppelstöckige AG & Co KG
Kommanditgesellschaft
Doppelstöckige Komanditgesellschaft
OHG mbH
OHG & Co KG, OG & Co KG
Doppelstöckige OHG & Co KG, OG & Co KG
Limited & Co KG
Doppelstöckige Limited & Co KG
LLP & Co KG


Weiterführende Informationen
Angebot einholen
Bankkonto, Kontoeröffnung und Kreditkarte
Besteuerung der Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der Mindestkörperschaftssteuer
Druckerfreundliches Merkblatt zu dieser Gesellschaftsform
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