Doppelstöckige GmbH
& Co KG
Diese
GmbH & Co KG & Co KG wird von einer GmbH & Co KG als
haftende Gesellschafterin (Komplementärin) vertreten.
Mindestkörperschaftslösung für Österreicher und allgemein wegen der
guten Rückzugsoptionen auch andernorts geschätzt.
Bitte
besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.
Firmierung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG & Co KG
Ges.m.b.H. & Co KG & Co KG
GmbH & Co KG & Co KG
Sitz
Deutschland,
Österreich, andere EU-Länder
Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine GmbH & Co KG als Komplementärin und mindestens 1
weitere natürliche oder juristische Person als Kommanditist.
Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How
einbringen.
Organe
Die
GmbH & Co KG & Co KG wird vom Geschäftsführer der GmbH als
Komplementärvertreter vertreten. Kommanditisten sind von der
Geschäftsführung ausgeschlossen.
Kapitalausstattung
Die
Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.
Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.
Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der GmbH & Co KG als Muttergesellschaft;
Aufkündigung der GmbH als Grossmuttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der GmbH & Co KG als
Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile der GmbH als Grossmuttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.
Tipps, Eignung und
Rückzugssicherheit
Die GmbH & Co KG & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft
für mittlere Unternehmen und Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen
sich auch Filialen von der selben Muttergesellschaft gründen oder
einzelne Geschäftsfelder im Konzern gut organisieren und leicht wieder
aufgeben. Die GmbH fungiert dabei als Konzernmutter und die GmbH &
Co KGs als Konzerntöchter (Konzernbildung) und deren
Tochtergesellschaften bilden die Enkel. Dies mag auch für die
Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein
(Unternehmenssplitting).
Durch die dreistöckige Konzernstruktur in Verbindung mit
unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich Partnerschaften sehr
individuell gestalten. Die Gesellschafter können in 2. und 3. Ebene
über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am
Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten
können selbständig oder angestellt sein.
Beispiel für einen Betrieb in Deutschland: mithilfe der deutschen GmbH
wird eine GmbH & Co KG in Österreich gegründet, die ihrerseits eine
deutsche Tochter als GmbH & Co KG & Co KG gründet.
Beispiel für einen Betrieb in Österreich: man gründet mithilfe der
deutschen GmbH eine deutsche GmbH & Co KG, die dann die
Komplementärin der österreichischen GmbH & Co KG & Co KG wird.
Die ungeliebte österreichische Mindestkörperschaftssteuer erledigt sich
damit selbst.
Der Gestaltung
des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet
werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen
Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und
Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).
Eine
preiswerte
Alternative mit erhöhter Rückzugssicherheit wäre der Einsatz einer OHGmbH als haftungsfreie
Komplementärgesellschaft einer OHG & Co KG.
Steuern und Sozialversicherung in
Deutschland und Österreich
Die GmbH & Co KG
& Co KG wird durch den Geschäftsführer der GmbH (als s.g.
"Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer
NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private
Versicherung abschliessen.
In Österreich entgeht der Geschäftsführer der GmbH dank der
Doppelstöckigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung
(SVA).
Steuerlich gilt für beide Länder:
Die GmbH & Co KG
& Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine
Gewinne versteuert, also keine Einkommens-, Gewerbe- oder
Körperschaftssteuer
erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in
der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem
Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die
Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu
versteuern. Die Einkünfte gelten als "Einkommen
aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter".
Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass
am Gewinn
teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts.
Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der
Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per
Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden.
Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.
Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben
geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für
bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der
Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der
GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien
sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg,
Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die
Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern
lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren
Gesellschaftern.
Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen
abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer
Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgesetellte Gewinnanteil
abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.
Dank
der doppelstöckigen Konstruktion fällt die gefürchtete österreichische
Mindestkörperschaftssteuer nicht an.
Verwandte
Gesellschaftsformen
GmbH
GmbH & Co KG
1-Euro GmbH
& Co KG
Doppelstöckige
1 Euro GmbH & Co KG
AG & Co KG
Doppelstöckige
AG & Co KG
Kommanditgesellschaft
Doppelstöckige
Komanditgesellschaft
OHG mbH
OHG & Co KG, OG
& Co KG
Doppelstöckige
OHG & Co KG, OG & Co KG
Limited & Co KG
Doppelstöckige
Limited & Co KG
LLP & Co KG
Weiterführende Informationen
Angebot einholen
Bankkonto,
Kontoeröffnung und Kreditkarte
Besteuerung der
Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der
Mindestkörperschaftssteuer
Druckerfreundliches
Merkblatt zu dieser Gesellschaftsform
Treuhandgeschäftsführer
Firmensitz
Welche Firma ist die richtige für mich?
|
|
|
|