LLP & Co KG
Doppelstöckige
Kommanditgesellschaft in Österreich oder Deutschland mit einer
englischen KG als unbeschränkt haftende Gesellschafterin, deren
Gründung in diesen Ländern eine Premiere wäre. LLP & Co KGs kommen
dort schlicht nicht vor.
Bitte
besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.
Firmierung
Limited Liability Partnership & Co KG
LLP & Co KG
Sitz
Deutschland,
Österreich, andere EU-Länder
Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine LLP als Komplementärin und mindestens 1 weitere
natürliche oder juristische Person als Kommanditist. Kommanditisten
können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How einbringen.
Organe
Die
LLP & Co KG wird von sämtlichen Gesellschaftern der LLP als
Komplementärvertreter vertreten. Kommanditisten sind von der
Geschäftsführung ausgeschlossen.
Kapitalausstattung
Die
Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.
Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt. Keine Durchgriffshaftung auf
die Geschäftsführer.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.
Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Soweit vorhanden Aufkündigung der Limiteds als Gesellschafter der
Mutter-LLP;
Aufkündigung der Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.
Tipps, Eignung und
Alternativen
Die LLP & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft für
Unternehmen aller Grössenordnungen und für Familienbetriebe. Mit
ihrer Hilfe lassen sich auch Filialen von der selben Muttergesellschaft
gründen oder einzelne Geschäftsfelder im Konzern gut organisieren und
leicht wieder aufgeben. Die LLP fungiert dabei als Konzernmutter und
die LLP & Co KGs als Konzerntöchter (Konzernbildung). Dies mag auch
für die Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein
(Unternehmenssplitting).
Durch die unterschiedlichen Gesellschaftertypen über 2 Ebenen lassen
sich Partnerschaften sehr individuell gestalten. Die Gesellschafter
können über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die
Beteiligung am Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige
Kommanditisten können selbständig oder angestellt sein.
Hinsichtlich der Rückzugsmöglichkeiten besteht ein Vorteil gegenüber
kontinentalen Gesellschaftsformen einerseits darin, dass eine
Durchgrffshaftung auf die Geschäftsführer im englischen Recht nicht
möglich ist und andererseits durch die Haftungsbeschränkung ihrer
Gesellschafter. Zudem werden
Veränderungen in den ausländischen Handelsregistern im heimischen nicht
automatisch wahrgenommen und sind dort
auch nur unter bestimmten Umständen
anzuzeigen.
Eine vergleichbare Alternative wäre die preiswerte OHGmbH als haftungsfreie
Komplementärgesellschaft einer OHG & Co KG oder die doppelstöckige Limited & Co KG.
Der Gestaltung
des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet
werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen
Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und
Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).
Steuern und Sozialversicherung in
Deutschland und Österreich
Die
LLP & Co KG wird durch sämtliche Gesellschafter der LLP (als s.g.
"Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer
NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private
Versicherung abschliessen.
In Österreich entgehen die Gesellschafter der LLP bei richtiger
Gestaltung der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung
(SVA).
Steuerlich gilt für beide Länder:
Die LLP & Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine
Gewinne versteuert, also keine Einkommens-, Gewerbe- oder
Körperschaftssteuer
erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in
der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem
Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die
Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu
versteuern. Die Einkünfte gelten als "Einkommen
aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter".
Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass
am Gewinn
teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts.
Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der
Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per
Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden.
Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.
Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben
geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für
bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der
Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der
GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien
sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg,
Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die
Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern
lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren
Gesellschaftern.
Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen
abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer
Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil
abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.
Dank ihrer Konstruktion fällt die gefürchtete österreichische
Mindestkörperschaftssteuer nicht an.
Verwandte
Gesellschaftsformen
LLP
Doppelstöckige
1 Euro GmbH
& Co KG
Doppelstöckige AG & Co KG
Doppelstöckige Kommanditgesellschaft
Doppelstöckige GmbH &
Co KG
OHG
mbH
Doppelstöckige OHG
& Co KG, OG
& Co KG
Doppelstöckige Limited & Co KG
Weiterführende Informationen
Angebot einholen
Bankkonto,
Kontoeröffnung und Kreditkarte
Besteuerung der
Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der
Mindestkörperschaftssteuer
Druckerfreundliches
Merkblatt zu dieser Gesellschaftsform
Unzulässige
Firmenbezeichnungen im Vereinten Königreich (Merkblatt)
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu England
Treuhandgeschäftsführer
Firmensitz
Welche Firma ist die richtige für mich?
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