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LLP & Co KG
Doppelstöckige Kommanditgesellschaft in Österreich oder Deutschland mit einer englischen KG als unbeschränkt haftende Gesellschafterin, deren Gründung in diesen Ländern eine Premiere wäre. LLP & Co KGs kommen dort schlicht nicht vor.

Bitte besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.

Firmierung
Limited Liability Partnership & Co KG
LLP & Co KG

Sitz
Deutschland, Österreich, andere EU-Länder

Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine LLP als Komplementärin und mindestens 1 weitere natürliche oder juristische Person als Kommanditist. Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How einbringen.

Organe
Die LLP & Co KG wird von sämtlichen Gesellschaftern der LLP als Komplementärvertreter vertreten. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Kapitalausstattung
Die Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.

Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt. Keine Durchgriffshaftung auf die Geschäftsführer.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.

Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Soweit vorhanden Aufkündigung der Limiteds als Gesellschafter der Mutter-LLP;
Aufkündigung der Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.

Tipps, Eignung und Alternativen
Die LLP & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft für Unternehmen aller Grössenordnungen  und für Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch Filialen von der selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne Geschäftsfelder im Konzern gut organisieren und leicht wieder aufgeben. Die LLP fungiert dabei als Konzernmutter und die LLP & Co KGs als Konzerntöchter (Konzernbildung). Dies mag auch für die Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein (Unternehmenssplitting).

Durch die unterschiedlichen Gesellschaftertypen über 2 Ebenen lassen sich Partnerschaften sehr individuell gestalten. Die Gesellschafter können über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten können selbständig oder angestellt sein.

Hinsichtlich der Rückzugsmöglichkeiten besteht ein Vorteil gegenüber kontinentalen Gesellschaftsformen einerseits darin, dass eine Durchgrffshaftung auf die Geschäftsführer im englischen Recht nicht möglich ist und andererseits durch die Haftungsbeschränkung ihrer Gesellschafter.
Zudem werden Veränderungen in den ausländischen Handelsregistern im heimischen nicht automatisch wahrgenommen und sind dort auch nur unter bestimmten Umständen anzuzeigen.

Eine vergleichbare Alternative wäre die
preiswerte OHGmbH als haftungsfreie Komplementärgesellschaft einer OHG & Co KG oder die doppelstöckige Limited & Co KG.

Der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).

Steuern und Sozialversicherung in Deutschland und Österreich
Die LLP & Co KG wird durch sämtliche Gesellschafter der LLP (als s.g. "Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private Versicherung abschliessen. In Österreich entgehen die Gesellschafter der LLP bei richtiger Gestaltung der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung (SVA).

Steuerlich gilt für beide Länder:

Die LLP & Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine Gewinne versteuert, also keine Einkommens-, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu versteuern. Die Einkünfte gelten als "Einkommen aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter".

Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts. Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden. Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.

Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.

Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg, Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren Gesellschaftern.

Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.

Dank ihrer Konstruktion fällt die gefürchtete österreichische Mindestkörperschaftssteuer nicht an.


Verwandte Gesellschaftsformen
LLP
Doppelstöckige 1 Euro GmbH & Co KG
Doppelstöckige AG & Co KG
Doppelstöckige Kommanditgesellschaft
Doppelstöckige GmbH & Co KG
OHG mbH
Doppelstöckige OHG & Co KG, OG & Co KG
Doppelstöckige Limited & Co KG

Weiterführende Informationen
Angebot einholen
Bankkonto, Kontoeröffnung und Kreditkarte
Besteuerung der Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der Mindestkörperschaftssteuer
Druckerfreundliches Merkblatt zu dieser Gesellschaftsform
Unzulässige Firmenbezeichnungen im Vereinten Königreich (Merkblatt)
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu England
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