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Limited & Co KG
Diese Gesellschaftsform vereint die steuerlichen und gestalterischen Vorzüge der Kommanditgesellschaft mit den Haftungsvorzügen der englischen Limited.

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Firmierung
LIMITED & Co KG
LTD & Co KG

Sitz
Deutschland, Österreich, andere EU-Länder

Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine Limited als Komplementärin und mindestens 1 weitere natürliche oder juristische Person als Kommanditist. Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How einbringen.

Organe
Die LTD & Co KG wird vom Geschäftsführer der Limited als Komplementärvertreter vertreten. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Kapitalausstattung
Die Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.

Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt. Keine Durchgriffshaftung auf die Geschäftsführer.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.

Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der Limited als Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der Limited als Muttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.

Tipps, Eignung und Alternativen
Die LTD & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft für Unternehmen aller Grössenordnungen  und für Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch Filialen von der selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne Geschäftsfelder im Konzern gut organisieren und leicht wieder aufgeben. Die Limited fungiert dabei als Konzernmutter und die LTD & Co KGs als Konzerntöchter (Konzernbildung). Dies mag auch für die Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein (Unternehmenssplitting).

Hinsichtlich der Rückzugsmöglichkeiten besteht ein Vorteil gegenüber kontinentalen Gesellschaftsformen darin, dass eine Durchgrffshaftung auf die Geschäftsführer im englischen Recht nicht möglich ist (siehe dazu: Limited).

Durch die unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich Partnerschaften sehr individuell gestalten. Die Gesellschafter können über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten können selbständig oder angestellt sein.

Eine preiswerte Alternative mit deutschem Klang wäre die haftungsbeschränkte OHG.

Der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).

Steuern und Sozialversicherung in Deutschland und Österreich
Die LTD & Co KG wird durch den Geschäftsführer der LTD (als s.g. "Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private Versicherung abschliessen.

In Österreich sind die Geschäftsführer bei der Sozialversicherungsanstlt der gewerblichen Wirtschaft, kurz SVA zwangsbeglückt, dies ab Beginn der Gewerbeanmeldung. Die Beitragssätze liegen bei 37%.

Steuerlich gilt für beide Länder:

Die LTD & Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine Gewinne versteuert, also keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu versteuern. Die Gesellschafterin ...LTD zahlt dafür Körperschaftsssteuer (in D auch etwas Gewerbesteuer) und die natürlichen Gesellschafter zahlen dafür Einkommenssteuer für "Einkommen aus Gewerbebetrieb - als Gesellschafter".

Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts. Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden. Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.

Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.

Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg, Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren Gesellschaftern.

Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.

In Österreich gibt es folgendes zu beachten: Die Finanz verlangt von der LTD die Mindest- Körperschaftssteuer von EUR 1750 jährlich, selbst dann, wenn statt eines Gewinnanteils nur ein Verlust herauskommt. Weiters verlangt die Justiz die jährliche Veröffentlichung des Jahresabschlusses bei LTD & Co KGs, weil die Komplementärgesellschaft (die LTD) eine Kapitalgesellschaft ist. Die Veröffentlichungskosten bei Firmenbuch und Amtsblatt (Wiener Zeitung) können sich auf mehrere hundert Euro summieren.

Diese Problematiken kann man vermeiden, wenn man die KG doppelstöckig wie folgt aufstellt:

Man gründet eine LTD in England und formt daraus eine LTD & Co KG in Deutschland, die wiederum als Komplementärin (und Personengesellschaft) eine österreichische KG gründet (LTD & Co KG & Co KG). Damit ist an der österreichischen KG direkt keine Kapitalgesellschaft mehr beteiligt und die MindestKöst ist damit entbehrlich. Gleichzeitig entgeht der Geschäftsführer der LTD auf diesem Weg der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung (SVA).

Ganz nebenbei gewinnt man bei der doppelstöckigen Konstruktion die allergrösste Rückzugssicherheit, weil Veränderungen im deutschen oder englischen Handelsregister im österreichischen Firmenbuch nicht automatisch wahrgenommen werden und dort nur unter bestimmten Umständen anzuzeigen sind.

Verwandte Gesellschaftsformen
Limited
1 Euro GmbH & Co KG
AG & Co KG
Kommanditgesellschaft
Doppelstöckige Komanditgesellschaft
GmbH & Co KG
OHG mbH
OHG & Co KG, OG & Co KG
Doppelstöckige Limited & Co KG
LLP & Co KG


Weiterführende Informationen
Angebot einholen
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Besteuerung der Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der Mindestkörperschaftssteuer
Druckerfreundliches Merkblattzu dieser Gesellschaftsform
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu England
Unzulässige Firmenbezeichnungen im Vereinten Königreich (Merkblatt)
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