Doppelstöckige
Limited & Co KG
Gesellschaftsform
mit grösstem Rückzugsschutz (Beispiel für Österreich: britische Limited
wird Komplementärin einer deutschen KG, die wiederum unbeschränkt
haftende Gesellschafterin einer österreichischen KG wird).
Bitte
besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.
Firmierung
Limited & Co KG & Co KG
LTD & Co KG & Co KG
Sitz
Deutschland,
Österreich, andere EU-Länder
Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine LTD & Co KG als Komplementärin und mindestens 1
weitere natürliche oder juristische Person als Kommanditist.
Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How
einbringen.
Organe
Die
LTD & Co KG & Co KG wird vom Komplementärvertreter der LTD
& Co KG (=Director der Limited) vertreten. Kommanditisten sind von
der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Kapitalausstattung
Die
Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.
Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.
Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der LTD & Co KG als Muttergesellschaft;
Aufkündigung der LTD als Grossmuttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der LTD & Co KG als
Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile der LTD als Grossmuttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.
Tipps, Eignung und
Alternativen
Die doppelstöckige KG in der Variante der LTD & Co KG & Co KG
eignet sich als Betriebsgesellschaft für Unternehmen aller Grössen und
Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch Filialen von der
selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne Geschäftsfelder im
dreistöckigen Konzern gut organisieren und leicht wieder aufgeben. Die
LTD fungiert dabei als Konzernmutter und eine oder mehrere LTD & Co
KGs als Konzerntöchter und deren Tochtergesellschaften (LTD & Co KG
& Co KGs) bilden die Enkel (Konzernbildung). Dies mag auch für die
Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein
(Unternehmenssplitting).
Durch die dreistöckige Konzernstruktur in Verbindung mit
unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich Partnerschaften sehr
individuell gestalten. Die Gesellschafter können in 2. und 3. Ebene
über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am
Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten
können selbständig oder angestellt sein.
Die Doppelstöckigkeit bietet exzellente Rückzugsmöglichkeiten,
insbesondere durch die Vorzüge, die die Limited gegenüber
vergleichbaren Gesellschaftsformen hinsichtlich der
Geschäftsführerhaftung bietet (siehe auch Limited
& Co KG). Zudem werden
Veränderungen in den ausländischen Handelsregistern im heimischen nicht
automatisch wahrgenommen und sind dort
auch nur unter bestimmten Umständen
anzuzeigen.
Beispiel für einen Betrieb in Deutschland: mithilfe der englischen LTD
wird eine LTD & Co KG in Österreich gegründet, die ihrerseits eine
deutsche Tochter als LTD & Co KG & Co KG gründet.
Beispiel für einen Betrieb in Österreich: man gründet mithilfe der LTD
eine deutsche LTD & Co KG, die dann die Komplementärin der
österreichischen LTD & Co KG & Co KG wird. Die ungeliebte
österreichische Mindestkörperschaftssteuer erledigt sich damit selbst.
Die bessere, billiger und einfacher zu gestaltende Wahl wäre die
einstöckige OHG & Co KG mit einer haftungsbeschränkten
OHG.
Der Gestaltung
des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet
werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen
Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und
Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).
Steuern und Sozialversicherung in
Deutschland und Österreich
Die
LTD & Co KG & Co KG wird durch den Geschäftsführer der LTD (als
s.g.
"Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer
NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private
Versicherung abschliessen.
In Österreich entgeht der Geschäftsführer der LTD dank der
Doppelstöckigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung
(SVA).
Steuerlich gilt für beide Länder:
Die LTD & Co KG & Co KG ist eine Personengesellschaft, die
selbst keine
Gewinne versteuert, also keine Einkommens-, Gewerbe- oder
Körperschaftssteuer
erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in
der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem
Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die
Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu
versteuern. Die Einkünfte gelten als "Einkommen
aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter".
Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass
am Gewinn
teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts.
Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der
Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per
Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden.
Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.
Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben
geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für
bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der
Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der
GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien
sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg,
Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die
Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern
lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren
Gesellschaftern.
Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen
abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer
Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil
abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.
Dank
der doppelstöckigen Konstruktion fällt die gefürchtete österreichische
Mindestkörperschaftssteuer nicht an.
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