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Doppelstöckige Limited & Co KG
Gesellschaftsform mit grösstem Rückzugsschutz (Beispiel für Österreich: britische Limited wird Komplementärin einer deutschen KG, die wiederum unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer österreichischen KG wird).

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Firmierung
Limited & Co KG & Co KG
LTD & Co KG & Co KG

Sitz
Deutschland, Österreich, andere EU-Länder

Gesellschafter
Mindestens 2
(Mindestens) eine LTD & Co KG als Komplementärin und mindestens 1 weitere natürliche oder juristische Person als Kommanditist. Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und Know How einbringen.

Organe
Die LTD & Co KG & Co KG wird vom Komplementärvertreter der LTD & Co KG (=Director der Limited) vertreten. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Kapitalausstattung
Die Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.

Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.

Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der LTD & Co KG als Muttergesellschaft;
Aufkündigung der LTD als Grossmuttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der LTD & Co KG als Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile der LTD als Grossmuttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.

Tipps, Eignung und Alternativen
Die doppelstöckige KG in der Variante der LTD & Co KG & Co KG eignet sich als Betriebsgesellschaft für Unternehmen aller Grössen und Familienbetriebe. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch Filialen von der selben Muttergesellschaft gründen oder einzelne Geschäftsfelder im dreistöckigen Konzern gut organisieren und leicht wieder aufgeben. Die LTD fungiert dabei als Konzernmutter und eine oder mehrere LTD & Co KGs als Konzerntöchter und deren Tochtergesellschaften (LTD & Co KG & Co KGs) bilden die Enkel (Konzernbildung). Dies mag auch für die Vorbereitung von Betriebsübergaben hilfreich sein (Unternehmenssplitting).

Durch die dreistöckige Konzernstruktur in Verbindung mit unterschiedlichen Gesellschaftertypen lassen sich Partnerschaften sehr individuell gestalten. Die Gesellschafter können in 2. und 3. Ebene über die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung am Gewinn unterschiedliche Regelungen treffen, mittätige Kommanditisten können selbständig oder angestellt sein.

Die Doppelstöckigkeit bietet exzellente Rückzugsmöglichkeiten, insbesondere durch die Vorzüge, die die Limited gegenüber vergleichbaren Gesellschaftsformen hinsichtlich der Geschäftsführerhaftung bietet (siehe auch Limited & Co KG).
Zudem werden Veränderungen in den ausländischen Handelsregistern im heimischen nicht automatisch wahrgenommen und sind dort auch nur unter bestimmten Umständen anzuzeigen.

Beispiel für einen Betrieb in Deutschland: mithilfe der englischen LTD wird eine LTD & Co KG in Österreich gegründet, die ihrerseits eine deutsche Tochter als LTD & Co KG & Co KG gründet.
Beispiel für einen Betrieb in Österreich: man gründet mithilfe der LTD eine deutsche LTD & Co KG, die dann die Komplementärin der österreichischen LTD & Co KG & Co KG wird. Die ungeliebte österreichische Mindestkörperschaftssteuer erledigt sich damit selbst.

Die bessere, billiger und einfacher zu gestaltende Wahl wäre die einstöckige OHG & Co KG mit einer haftungsbeschränkten OHG.

Der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).

Steuern und Sozialversicherung in Deutschland und Österreich
Die LTD & Co KG & Co KG wird durch den Geschäftsführer der LTD (als s.g. "Komplementärvertreter") vertreten. In Deutschland sind Geschäftsführer NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private Versicherung abschliessen. In Österreich entgeht der Geschäftsführer der LTD dank der Doppelstöckigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Sozialversicherung (SVA).

Steuerlich gilt für beide Länder:

Die LTD & Co KG & Co KG ist eine Personengesellschaft, die selbst keine Gewinne versteuert, also keine Einkommens-, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu versteuern. Die Einkünfte gelten als "Einkommen aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter".

Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass am Gewinn teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts. Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden. Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.

Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.

Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg, Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren Gesellschaftern.

Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.

Dank der doppelstöckigen Konstruktion fällt die gefürchtete österreichische Mindestkörperschaftssteuer nicht an.


Verwandte Gesellschaftsformen
1-Euro GmbH
1-Euro GmbH & Co KG
AG & Co KG
AG & Co KG & Co KG
GmbH & Co KG
GmbH & Co KG & Co KG
Kommanditgesellschaft
Doppelstöckige Komanditgesellschaft
OHG mbH
OHG & Co KG, OG & Co KG
OHG & Co KG & Co KG, OG & Co KG & Co KG
Limited
Doppelstöckige Limited & Co KG
LLP & Co KG


Weiterführende Informationen
Angebot einholen
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Besteuerung der Personengesellschaften in Deutschland und Österreich (Merkblatt)
Auswege aus der Mindestkörperschaftssteuer
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