Doppelstöckige OHG
& Co KG, OG & Co KG
Eine
OGH & CO KG haftet als Komplementärin einer KG und führt deren
Geschäfte. So ungewöhnlich wie ein Verein & Co KG, aber machbar.
Erst auf den zweiten Blick erkennbar: alle teilnehmenden Gesellschaften
sind Personengesellschaften!
Bitte
besuchen Sie auch unsere Firmenmäntelauktionen.
Firmierung
Deutschland: Offene Handelsgesellschaft & Co KG & Co KG, OHG
& Co KG & Co KG
Österreich: Offene Gesellschaft & Co KG & Co KG, OG & Co KG
& Co KG
Sitz
Deutschland,
Österreich
Gesellschafter
Mindestens 1 O(H)G & Co KG als unbeschränkt haftende
Gesellschafterin und 1 natürliche oder juristische Person als
Kommanditist. Kommanditisten können Kapital und oder Arbeitskraft und
Know How einbringen.
Organe
Die
OHG & Co KG & Co KG wird vom Komplementärvertreter der Mutter
O(H)G & Co KG vertreten.
Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Kapitalausstattung
Die
Komplementärin muss keine Pflichteinlage leisten.
Die Kommanditisten müssen mindestens 100 Euro Hafteinlage zeichnen.
Haftung
Die Komplementärin haftet unbeschränkt.
Die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer gezeichneten Hafteinlage.
Rückzugsmöglichkeiten
Aufkündigung der Gesellschaft;
Aufkündigung der O(H)G & Co KG als Muttergesellschaft;
Aufkündigung der O(H)G als Grossmuttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile;
Abtretung der Geschäftsanteile der O(H)G & Co KG als
Muttergesellschaft;
Abtretung der Geschäftsanteile der O(H)G als Grossmuttergesellschaft;
Liquidation;
Insolvenzverfahren.
Tipps, Eignung und
Alternativen
Aufgrund der Haftungsdurchgriffe eignet sich diese ungewöhnliche
Gesellschaftsform ausschliesslich für Vermögens- und
Besitzgesellschaften.
Unser Rat: beschäftigen Sie sich mit anderen KG Varianten, insbesondere
mit dem Einsatz der preiswerten OHG m.b.H.!
Der Gestaltung
des Gesellschaftsvertrages muss grosse Sorgfalt gewidmet
werden und verlangt diese von ihrem Verfasser neben den juristischen
Kenntnissen ein unfassendes Wissen über die steuerlichen Vorzüge und
Buchhaltungsbesonderheiten (siehe nachfolgend).
Steuern und Sozialversicherung in
Deutschland und Österreich
Die O(H)G &
Co KG & Co KG wird durch die Gesellschafter der O(H)G vertreten. In
Deutschland sind diese Geschäftsführer
NICHT pflichtversichert. Man kann, muss aber nicht, eine private
Versicherung abschliessen.
In Österreich
sind die Geschäftsführer konstruktionsabhängig entweder
versicherungsfrei, oder bei der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kurz SVA
versichert, dies ab Beginn der Gewerbeanmeldung. Die Beitragssätze
liegen bei 37%. Dies gilt nicht
für die Gestaltung als OHGmbH & Co KG
& Co KG, deren Geschäftsführer nicht in die
Sozialversicherungspflicht genommen werden kann.
Steuerlich gilt für beide Länder:
Die O(H)G
& Co KG & Co KG ist eine
Personengesellschaft, die selbst keine
Gewinne versteuert, also keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer
erklärt oder abführt. Sie gibt eine s.g. Feststellungserklärung ab, in
der dem Finanzamt mitgeteilt wird, welcher Gesellschafter in welchem
Ausmass am Gewinn teilnimmt. Aufgrund dieser Erklärung haben dann die
Gesellschafter - und zwar jeder für sich - die Gewinnanteile zu
versteuern. Die Gesellschafter zahlen dafür Einkommenssteuer für
"Einkommen
aus Gewerbebetrieb - als Beteiligter".
Die Entscheidungen darüber, welcher Gesellschafter in welchem Ausmass
am Gewinn
teilnimmt, sind Sache der Gesellschafter und nicht der des Finanzamts.
Gewinnanteile können individuell und abweichend von der Höhe der
Vermögensanteile, durch formlose Gesellschafterentscheidung oder per
Gesellschaftsvertrag und/oder Gewinnordnung gestaltet werden.
Rückwirkende Änderungen sind aber unzulässig.
Jeder Gesellschafter kann zusätzlich s.g. Sonderbetriebsausgaben
geltend machen, wie etwa Sozialversicherung, Lohnnebenkosten für
bezogene Gehälter, sowie Spesen, die unmittelbar mit der
Gesellschaftertätigkeit zusammenhängen.
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie etwa bei der GmbH, ist der
GELDFLUSS UNBEDEUTEND - es ist wichtig, das zu wissen! Entnahmen, seien
sie in welcher Form auch immer, wie als Honorarnoten, Gewinnvorweg,
Privatentnahme oder Gehalt plus Lohnnebenkosten sind für die
Gesellschaft KEIN AUFWAND und für den Empfänger KEIN GEWINN, sondern
lediglich ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Firma und ihren
Gesellschaftern.
Vom oben erwähnten Gewinnanteil werden die Schulden und Forderungen
abgezogen bzw. hinzugerechnet und daraus ergibt sich ein neuer
Schuldsaldo. Zu versteuern ist aber nur der festgestellte Gewinnanteil
abzüglich der Sonderbetriebsausgaben.
Verwandte
Gesellschaftsformen
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OHG & Co KG
Doppelstöckige
1 Euro GmbH
& Co KG
Doppelstöckige AG & Co KG
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Doppelstöckige Limited & Co KG
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