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Porträt eines alten Menschen

Häufig gestellte Fragen

Für fundierte Entscheidungen zur Pflegekräften

Die Wahl der richtigen Vermittlung für häusliche 24 Stunden Pflege ist eine ziemlich wichtige Entscheidung und kann einen großen Einfluss auf Ihre Erfahrung mit der bisherigen Pflege haben. Bevor Sie den Schritt wagen, unsere Dienstleistungen anzufordern, sollten Sie sichergehen, dass Sie alle Aspekte unseres Angebots verstehen. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir eine Liste von Fragen und Antworten zusammengestellt, damit Sie verstehen können, worum es bei uns geht. Lesen Sie hier alle Antworten zu häufig gestellten Fragen und melden Sie sich noch heute bei uns!

  • Was bedeutet 24-Stunden-Pflege/Betreuung?
    Darunter versteht man Hilfe bei den alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt, wie Bügeln, Putzen, Kochen usw., aber auch Hilfe beim Patienten, wie z.B. Hilfe beim Anziehen, Duschen, Zähne putzen oder Essen. Die Pflegekraft würde bei Ihnen für den von Ihnen gewünschten und von Ihnen festgelegten Zeitraum einziehen und die betreuende Person im Alltag unterstützen.
  • Sprechen die Pflegekräfte deutsch?
    Wir legen sehr großen Wert auf die Verständigung, deswegen müssen unsere Pflegekräfte einen A1-Deutschkurs absolviert haben. Falls sie sprachlich nicht weiterkommen sollen, können Sie uns selbstverständlich jederzeit kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
  • Sind Sie in Notfällen erreichbar?
    Falls es zu einem Notfall kommen sollte, sind wir für Sie 24 Stunden erreichbar. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
  • Wer kann das Angebot 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen?
    Im Endeffekt jeder, der Hilfe im Alltag braucht. Wir verstehen, dass die Familie und Angehörige nicht immer die Kapazitäten aufbringen, den geliebten Menschen dauerhaft zu betreuen. Immer mehr Patienten möchten Zuhause betreut werden, denn in eigenen vier Wänden fühlt man sich am wohlsten. Das haben wir uns zu Herzen genommen und bieten ein umfangreiches Angebot für jeden, der etwas Unterstützung im Haushalt und im Alltag braucht.
  • Müssen wir etwas vorbereiten?
    Sie müssen bedenken, dass auch die Betreuungskraft einen Rückzugsort für sich braucht. Bitte sorgen Sie für ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft, das nur für ihre Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Das Badezimmer oder die Küche kann natürlich mitgenutzt werden.
  • Wie lange dauert es, bis die Pflegekraft zu uns kommt?
    Wir geben uns die größte Mühe Ihre Wünsche zu erfüllen. In der Regel brauchen wir 3-5 Tage, bis die Pflegekraft zu Ihnen kommen kann. Es ist sehr wichtig, dass das Kontaktformular zur Bedarfserfassung umfangreich ausgefüllt wird, damit wir auch die richtige Betreuungskraft für Sie finden können.
  • Welche Aufgaben übernimmt die Pflegekraft?
    Alle Aufgaben, die im Alltag anfallen würden. Natürlich kommt es auf den Gesundheitszustand des Patienten an, wie selbstständig oder unselbstständig er/sie ist. Ein kleiner Überblick der Aufgaben: ​​ Hilfe beim An- und Ausziehen Arztbesuche Erledigung der Einkäufe pünktliche Medikamenteneinnahme Begleitung bei Spaziergängen Unterhaltung Begleitung bei Freizeitaktivitäten (wie z.B. Kirchenbesuch oder Seniorentreffen) Zubereitung der Mahlzeiten Putzen/Aufräumen Bügeln/Wäsche waschen Hilfe beim Toilettengang Hilfe beim Duschen/Baden Hilfe beim Essen
  • Wie funktioniert die 24-Stunden-Pflege?
    Zunächst müssen Sie sich an eine Vermittlungsagentur oder Arbeitsagentur wenden. Es hängt davon ab, ob Sie als Auftraggeber oder Arbeitgeber auftreten möchten. Eine Agentur befreit Sie von einem Großteil der bürokratischen Aufwand und entsendet die richtige Person in begrenzter Zeit. Wenn Sie privat eine selbstständige Pflegekraft einstellen möchten, haben Sie die Möglichkeit, ein Inserat auf einer Jobbörse zu schalten oder gleich eine Betreuungskraft zu finden. Oder Sie wenden sich an eine Agentur für Arbeit, um eine Betreuungskraft zu finden. In diesem Fall sind Sie der Arbeitgeber und die Pflegekraft muss offiziell gemeldet sein und sozialversichert werden. Wenn Sie sich für eine Vermittlungsagentur entscheiden, müssen Sie sich keine Gedanken machen, das gehört zu den Aufgaben der Vermittlungsagentur. Nach Erledigung der organisatorischen Belange kommt die 24-Stunden-Betreuung zu Ihnen nach Hause oder der pflegebedürftigen Person. Sie unterstützt bei vielfältigen Aufgaben im Haushalt und sorgt dafür, dass Bedürftige versorgt werden.
  • Woran erkennt man eine seriöse Vermittlungsagentur?
    Haben Sie Unsicherheiten, ob die Pflegeperson über die Agentur legal angestellt ist, können Sie sich bspw. an den Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. wenden. Dieser setzt sich für Legalität in der pflegerischen Versorgung ein. Kriterien, anhand derer Sie eine seriöse Vermittlungsagentur erkennen, sind die folgenden: ​ Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass Steuern und Sozialabgaben im Heimatland korrekt abgeführt werden. Der Preis für die 24-Stunden-Pflege liegt monatlich bei mindestens 2.000 Euro. Es wird ein schriftlicher Vertrag von der Agentur aufgesetzt. Allgemeiner guter Eindruck der Agentur: z.B. Sprache, Freundlichkeit, ständige Erreichbarkeit Die Agentur kümmert sich bei Problemen wie bspw. einem Krankheitsfall um einen Ersatz.
  • Was kostet eine 24-Stunden-Betruungskraft?
    Die kosten für eine 24-Stundenbetreuung variieren je nach Pflegegrad der zu betreuenden Person, Deutschkenntnissen der gewünschten Pflegekraft oder auch zusätzlichen Aufgaben, die von der Betreuungskraft geleistet werden sollen. Sie können einen Teil der Kosten z.B. mit der Pflegekasse abrechnen.
  • Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
    Der Entlastungsbetrag ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad: PflegegradEntlastungsbetrag pro Monat Pflegegrad 1 - 125,00 Euro Pflegegrad 2 - 125,00 Euro Pflegegrad 3 - 125,00 Euro Pflegegrad 4 - 125,00 Euro Pflegegrad 5 - 125,00 Euro
  • Mit welchen Geldleistungen können wir rechnen?
    Hier können Sie die Aufstellungen zu den Geldleistungen bei dem jeweiligen Pflegegrad einsehen:
  • Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 1
  • Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 2
  • Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 3
  • Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 4
  • Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 5
  • Pflegegrad 1
    In Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten haben. Dies betrifft zumeist Menschen mit geringen körperlichen Beeinträchtigungen, z. B. aufgrund von Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen. Dabei erfordern auch geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit in manchen Bereichen Unterstützung.
  • Pflegegrad 2
    Bei einem Pflegegrad 2 handelt es sich um pflegebedürftige Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten. Die Selbstständigkeit muss also durch körperliche oder geistige Einschränkungen bereits deutlich verringert sein. Die Pflegebedürftigkeit muss für voraussichtlich mindesten sechs Monate bestehen.
  • Pflegegrad 3
    Der Pflegegrad 3 ist für Personen vorgesehen, bei denen die Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Gemäß der neuen Bewertungskriterien wird seit dem 01.01.2017 nicht mehr nur der Zeitaufwand betrachtet, sondern auch die Selbstständigkeit der betroffenen Person. Wenn Sie eine festgelegte Punktzahl bei der Pflegebegutachtung erreichen, werden Sie in den Pflegegrad 3 eingestuft. Ab 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt.
  • Pflegegrad 4
    Pflegegrad 4 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen und garantiert Ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte als allererstes einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen.
  • Pflegegrad 5
    Den höchsten Pflegegrad 5 und damit die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung vergeben Pflegekassen seit 2017 an Versicherte, die nachweislich unter der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leiden und einen sehr hohen Pflegebedarf haben.

Beispielrechnung für eine 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2

Monatliche Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft bei Pflegegrad 2 

Kosten für eine Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen
2.750,00 €
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
- 332,00 €
Verhinderungspflege *
- 134,33 €
Kurzzeitpflege **
- 67,16 €
Mögliche Steuervergünstigung ***
- 333,33 €
Verbleibender Eigenanteil
= 1.883,18 €

*

Verhinderungspflege beträgt 1.774 €/Jahr. Bei dem Beispiel wurde der Betrag auf 12 Monate aufgeteilt. 

***

Steuervorteil bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % (bis 4.000 €/Jahr).

Bezüglich des jeweiligen Steuervorteils kann Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt eine genaue Auskunft geben.

**

Zusätzlich zu der Verhinderungspflege können Sie Kurzzeitpflege beantragen und unter bestimmten Umstädten bis zu 806 € erhalten.

****

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Preis variieren kann. Die Preisgestaltung richtet sich nach den Sprachkenntnissen und den Qualifikationen der Betreuungskraft, dem Umfang der anfallenden Aufgaben, den weiteren Anforderungen (z.B. Führerschein), sowie dem Zustand der pflegebedürftigen Person(en). 

Pflegegeld beantragen

Der monatliche Betrag beinhaltet Steuerabgaben, Sozialversicherungsabgaben, Krankenversicherungsabgaben, Fahrtkosten, Vermittlungsgebühren. Die Betreuungskraft besitzt selbstverständlich eine A1-Bescheinigung, um in Deutschland legal arbeiten zu dürfen. Der Betrag wird für einen Monat ausgerechnet und entspricht nicht der gesamten Aufenthaltsdauer der Betreuungskraft.

Betreuungskräfte in Nürnberg

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