
Häufig gestellte Fragen
Für fundierte Entscheidungen zur Pflegekräften
Die Wahl der richtigen Vermittlung für häusliche 24 Stunden Pflege ist eine ziemlich wichtige Entscheidung und kann einen großen Einfluss auf Ihre Erfahrung mit der bisherigen Pflege haben. Bevor Sie den Schritt wagen, unsere Dienstleistungen anzufordern, sollten Sie sichergehen, dass Sie alle Aspekte unseres Angebots verstehen. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir eine Liste von Fragen und Antworten zusammengestellt, damit Sie verstehen können, worum es bei uns geht. Lesen Sie hier alle Antworten zu häufig gestellten Fragen und melden Sie sich noch heute bei uns!
Häufig gestellte Fragen
Beispielrechnung für eine 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2
Monatliche Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft bei Pflegegrad 2
Kosten für eine Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 2.750,00 € |
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 | - 347,00 € |
Verhinderungspflege * | - 140,42 € |
Kurzzeitpflege ** | - 67,16 € |
Mögliche Steuervergünstigung *** | - 333,33 € |
Verbleibender Eigenanteil | = 1.862,09 € |
*
Verhinderungspflege beträgt 1.685 €/Jahr. Bei dem Beispiel wurde der Betrag auf 12 Monate aufgeteilt.
***
Steuervorteil bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % (bis 4.000 €/Jahr).
Bezüglich des jeweiligen Steuervorteils kann Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt eine genaue Auskunft geben.
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Zusätzlich zu der Verhinderungspflege können Sie Kurzzeitpflege beantragen und unter bestimmten Umstädten bis zu 806 € erhalten.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass der Preis variieren kann. Die Preisgestaltung richtet sich nach den Sprachkenntnissen und den Qualifikationen der Betreuungskraft, dem Umfang der anfallenden Aufgaben, den weiteren Anforderungen (z.B. Führerschein), sowie dem Zustand der pflegebedürftigen Person(en).

Der monatliche Betrag beinhaltet Steuerabgaben, Sozialversicherungsabgaben, Krankenversicherungsabgaben, Fahrtkosten, Vermittlungsgebühren. Die Betreuungskraft besitzt selbstverständlich eine A1-Bescheinigung, um in Deutschland legal arbeiten zu dürfen. Der Betrag wird für einen Monat ausgerechnet und entspricht nicht der gesamten Aufenthaltsdauer der Betreuungskraft.

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