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Geldleistungen

Hier erklären wir, welche Geldleistungen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen können, wie es funktioniert, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten müssen. Dazu erklären wir jede einzelne Dienstleistung für Pflegebedürftige.

Geldleistungen

Welches Thema interessiert Sie am meisten oder haben Sie womöglich noch Fragen zu gewissen Geldleistungen? Sorgenfrei24 klärt Sie auf, damit keine Fragen mehr offen bleiben. Klicken Sie auf das jeweilige Thema und los geht´s! 

Betreuungskräfte

DEFINI

24h Betreuungskräfte

Pflegegeld

Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 , der Zuhause gepflegt wird, hat Anspruch von gesetzlichen und privaten Pflegekassen auf Pflegegeld. Wie hoch der Anspruch für die einzelnen Pflegestufen ist, welche Voraussetzungen gelten und wann Versicherte nur teilweise, befristet oder anteilig Pflegegeld bekommen, erklären wir Ihnen in dem Absatz "Pflegegeld".
  • Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen mit mindestes Pflegegrad 2, die Zuhause unentgeltlich von Familienangehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig von der Pflegestufe. 

  • Der Gesetzgeber nennt diese Sozialleistung „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Schon aus dem Begriff lässt sich ableiten, dass den Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe eine angemessene Betreuung und Pflege Zuhause sichergestellt werden soll. 

  • Das Pflegegeld steht erstmal nur der pflegebedürftigen Person zu. Dem Leistungsempfänger ist es selbst überlassen, wofür das Pflegegeld eingesetzt wird.  In der Praxis entscheiden sich die Pflegegeldempfänger die Pflegeleistungen für anfallende Kosten zu verwenden oder an die Pflegenden als Anerkennung weiterzugegeben. 

Pflegegeld Definition, 24h Betreuung

INFO

Wofür Pflegegeld oft verwendet wird

Wird Pflegegeld nicht an pflegende Angehörige weitergegeben, dann werden damit zumeist körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert. Es steht Ihnen aber frei, wofür Sie es einsetzen.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege. Etwa für ein paar Stunden wegen eines Behördentermins oder aber für mehrere Tage oder Wochen aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können.

Wir  erklären, wann Sie die Pflegeleistung in Anspruch nehmen können, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was Sie beachten müssen, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen.
  • Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist.

  • Sie können die Ersatzpflege stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch nehmen. So ist es möglich, sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abzurechnen.

  • Insgesamt sind bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im Kalenderjahr möglich. Das Gesamtbudget für die Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro im Jahr.

Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege können beispielsweise sein:

  • Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge

  • Überstunden auf der Arbeit

  • Sportkurse

  • Kurse zur Fort- und Weiterbildung, wie Pflegekurse

  • Alle Freizeitaktivitäten, wie ein Kinobesuch oder ein Abendessen bei Freunden

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INFO

Verhinderungspflege nach Sozialgesetzbuch

Laut SGB XI heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“

Kurzzeitpflege

Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann? Oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt? Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Sorgenfrei24 erklärt, was Kurzzeitpflege im Detail ist, wer Anspruch darauf hat, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und wie Sie den Zuschuss beantragen.

  • Es gibt Situationen, in denen der Pflegebedürftige zuhause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden kann. Entweder, weil die pflegende Person verhindert ist durch Urlaub oder Krankheit, weil zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist oder weil die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor.

  • Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten für Kurzzeitpflege. 

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Pflegesachleistungen

Wenn Sie bei der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt werden, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegesachleistungen beanspruchen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Sorgefrei24 erklärt, welche Leistungen Sie mit Pflege­sach­leistungen finanzieren können, wie hoch Ihr Anspruch ist und wie Sie Pflegesachleistungen beantragen.

  • Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse geschlossen haben. Auch Einzelpersonen können von der Pflegekasse anerkannt werden, außer wenn die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person eng miteinander verwandt sind.

  • Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.

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Tages- u. Nachtpflege

Wer Pflegebedürftige Angehörige mit einem hohen Pflegebedarf betreut, der stößt schnell an seine Belastungsgrenzen. Die Tages- oder Nachtpflege, beides Formen der teilstationären Pflege, können dann sehr entlastend sein. Das Angebot ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt. Sorgenfrei24 erklärt, für wen diese beiden Formen der Pflege geeignet sind, was sie kosten und wie Sie eine gute Tages- und Nachtpflege finden.

  • Die Tagespflege für Senioren ist ein Angebot, bei dem pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen. In Einrichtungen der Nachtpflege wiederum werden die Senioren die Nacht über betreut – wenn sie etwa Medikamentengaben brauchen oder einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus haben – damit die pflegenden Angehörigen schlafen können. Tages- und Nachtpflege sind beides Formen der teilstationären Pflege.

INFO

Tages- und Nachtpflege laut Gesetz

Der Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt.: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.“

Tages- und Nachtpflege, 24h Betreuung