Hier erklären wir, welche Geldleistungen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen können, wie es funktioniert, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten müssen. Dazu erklären wir jede einzelne Dienstleistung für Pflegebedürftige.
Welches Thema interessiert Sie am meisten oder haben Sie womöglich noch Fragen zu gewissen Geldleistungen? Sorgenfrei24 klärt Sie auf, damit keine Fragen mehr offen bleiben. Klicken Sie auf das jeweilige Thema und los geht´s!
Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 , der Zuhause gepflegt wird, hat Anspruch von gesetzlichen und privaten Pflegekassen auf Pflegegeld. Wie hoch der Anspruch für die einzelnen Pflegestufen ist, welche Voraussetzungen gelten und wann Versicherte nur teilweise, befristet oder anteilig Pflegegeld bekommen, erklären wir Ihnen in dem Absatz "Pflegegeld".
Definition
Voraussetzungen
Allg. Informationen
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen mit mindestes Pflegegrad 2, die Zuhause unentgeltlich von Familienangehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig von der Pflegestufe.
Der Gesetzgeber nennt diese Sozialleistung „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Schon aus dem Begriff lässt sich ableiten, dass den Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe eine angemessene Betreuung und Pflege Zuhause sichergestellt werden soll.
Das Pflegegeld steht erstmal nur der pflegebedürftigen Person zu. Dem Leistungsempfänger ist es selbst überlassen, wofür das Pflegegeld eingesetzt wird. In der Praxis entscheiden sich die Pflegegeldempfänger die Pflegeleistungen für anfallende Kosten zu verwenden oder an die Pflegenden als Anerkennung weiterzugegeben.
INFO
Wofür Pflegegeld oft verwendet wird
Wird Pflegegeld nicht an pflegende Angehörige weitergegeben, dann werden damit zumeist körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert. Es steht Ihnen aber frei, wofür Sie es einsetzen.
Anspruch auf Pflegegeld als Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegekassen haben Sie als versicherte Person mit mindestens einer anerkannten Pflegestufe 2, wenn Sie Zuhause gepflegt und betreut werden. Als „Zuhause“ kann auch der Arbeitsplatz gelten, wenn das erforderlich sein sollte.
Es gelten also folgende Voraussetzungen:
Sie sind pflegeversichert (Pflichtversicherung in Deutschland).
Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
Die häusliche Pflege ist in geeigneter Weise sichergestellt (zum Beispiel durch Angehörige oder ehrenamtliche/freiwilige Pflegepersonen).
Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld mit sogenannten „Sachleistungen“ zu kombinieren. Das rentiert sich, wenn zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst als Sachleistung in Anspruch genommen wird, aber damit der Anspruch nicht voll ausgeschöpft wird.
INFO
Pflegegeld ohne Pflegeperson?
Um Pflegegeld zu erhalten, muss die häusliche Pflege „in geeigneter Weise“ sichergestellt sein.
Wie Sie das organisieren, ist allerdings Ihre persönliche Entscheidung. Sie müssen deshalb keine konkrete Pflegeperson benennen können, um Pflegegeld zu erhalten.
Antragstellung
Pflegeleistungen beantragen kann immer nur die pflegebedürftige Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person. Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Pflegekasse ein. Ihre Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angeschlossen.
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Dafür reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief. Die Pflegekasse lässt Ihnen daraufhin alle Formulare zukommen, die Sie für den Antrag benötigen.
Beim Antrag müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen möchten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld zu beziehen. Oder Sie können Pflegegeld und umgewandelte Sachleistungen kombinieren. Die folgenden Abschnitte erläutern Ihnen diese Möglichkeiten.
Steuerregelung
Für pflegebedürftige Personen gilt: Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung und zählt nicht als Einkommen. Es hat keinen Einfluss auf Ihre Rente: Sie können dadurch weder Rentenansprüche erwerben, noch wird es als Hinzuverdienst zum Rentenbezug gewertet.
Für pflegende Angehörige gilt: Die pflegebedürftige Person darf Ihnen als Anerkennung einen monatlichen Betrag bis maximal zur Höhe des Pflegegelds geben. Diese Zahlung gilt nicht als Einkommen, wird nicht versteuert, erhöht nicht Ihre Rentenansprüche und wird nicht als Hinzuverdienst zur Rente gewertet.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.
Pflegegeld in besonderen Situationen
Das Pflegegeld wird grundsätzlich für die häusliche Pflege bezahlt. Wird die Pflege zuhause beendet, weil die pflegebedürftige Person zum Beispiel in ein Pflegeheim umzieht, dann endet damit auch der Anspruch auf Pflegegeld.
Doch auch bei der häuslichen Pflege gibt es besondere Phasen wie zum Beispiel vorübergehende Aufenthalte in Krankenhäusern oder Urlaube, in denen vorübergehend keine Pflege zuhause stattfindet. Was passiert mit Ihrem Anspruch auf Pflegegeld in solchen Situationen?
Besondere Regeln gelten für diese Situationen:
Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Reha-Klinik
Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
Aufenthalt im Ausland
Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik wird das Pflegegeld nur während der ersten 28 zusammenhängenden Tage weiterbezahlt. Ab dem 29. Tag bekommen Sie kein Pflegegeld mehr, bis die Pflege wieder zuhause stattfindet.
Dasselbe gilt in einer Phase der häuslichen Krankenpflege. Also dann, wenn ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung hin die Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung temporär komplett übernimmt.
INFO
Pflegegeld & Behinderung Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Verhinderungspflege
VerhinderungspflegeVerhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege. Etwa für ein paar Stunden wegen eines Behördentermins oder aber für mehrere Tage oder Wochen aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können.
Wir erklären, wann Sie die Pflegeleistung in Anspruch nehmen können, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was Sie beachten müssen, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen.
Definition
Voraussetzungen
Allg. Informationen
Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist.
Sie können die Ersatzpflege stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch nehmen. So ist es möglich, sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abzurechnen.
Insgesamt sind bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im Kalenderjahr möglich. Das Gesamtbudget für die Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euroim Jahr.
Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege können beispielsweise sein:
Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge
Überstunden auf der Arbeit
Sportkurse
Kurse zur Fort- und Weiterbildung, wie Pflegekurse
Alle Freizeitaktivitäten, wie ein Kinobesuch oder ein Abendessen bei Freunden
INFO
Verhinderungspflege nach Sozialgesetzbuch
Laut SGB XI heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“
Bei der Verhinderungspflege sind immer drei Parteien beteiligt: Die pflegebedürftige Person, die eingetragene Pflegeperson und die Ersatzpflegeperson. Diese Parteien müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen, damit die Verhinderungspflege beantragt werden kann.
Es gelten also folgende Voraussetzungen:
für die pflegebedürftige Person
Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, um die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege zu erfüllen. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.
Zudem muss sie mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein. Das muss nicht ununterbrochen der Fall gewesen sein. Pausen von weniger als vier Wochen sind erlaubt.
für die Hauptpflegeperson
Die Hauptpflegeperson muss aktuell als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein. Sie muss die pflegebedürftige Person aber nicht die vollen sechs Monate gepflegt haben. Wechsel der zuständigen Pflegeperson in diesem Zeitraum sind also erlaubt.
für die Ersatzpflegeperson
Die Verhinderungspflege wird entweder von ambulanten Pflegediensten, einer 24-Stunden-Betreuungskraft oder von Privatpersonen durchgeführt. Im Fall vom Pflegedienst ist die Ersatzpflegperson eine professionelle Pflegekraft oder eine Vermittlungsagentur. Privatpersonen können zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Verwandte sein. Bei nahen Verwandten gelten dabei Sonderregelungen bei der Leistungshöhe.
Die Verhinderungspflege kann auch vorübergehend stationär im Pflegeheim erfolgen. In diesem Fall werden nur die Pflegekosten übernommen, Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.
EXPERTEN-TIPP
Wenn Sie die Verhinderungspflege zum ersten Mal in Anspruch nehmen wollen, muss der Zeitpunkt der Inanspruchnahme mindestens sechs Monate vom Termin der Bestätigung der Pflegebedürftigkeit zurückliegen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Vorpflegezeit – also Pflege, die bereits vor dem Gutachten stattgefunden hat – der Pflegekasse nachweisen.
Je nach Pflegekasse können schriftlich dargelegte Argumentationen ausreichen. Bitten Sie den Hausarzt um eine kurze schriftliche Bestätigung der Notwendigkeit einer Betreuung oder Pflege, die mindestens sechs Monate zurückliegt.
INFO
Verhinderungspflege bei eingetragenen Pflegepesonen
Bei der Pflegekasse können mehrere Pflegepersonen eingetragen sein. Diese dürfen sich im Rahmen der Verhinderungspflege gegenseitig vertreten. Allerdings können dann nur die Mehraufwendungen, beispielsweise Fahrtkosten und Verdienstausfall, abgerechnet werden.
Ein Beispiel: Zwei Enkelkinder (Anna und Sven) sind beide als Pflegepersonen der Großmutter eingetragen. Anna ist arbeitssuchend und pflegt ihre Oma unter der Woche, Sven übernimmt die Pflege am Wochenende. Als Anna krank wird, nimmt Sven unbezahlten Urlaub und pflegt seine Oma ausnahmsweise einmalig von Mittwoch bis Freitag. Für diesen Zeitraum kann er Verdienstausfall und Fahrtkosten geltend machen.
EXPERTEN-TIPP
Ohne eine eingetragene Pflegeperson kann keine Verhinderungspflege stattfinden. Diese wird in der Regel im Rahmen der Erstbegutachtung benannt. Ein Wechsel oder Ergänzung kann nachträglich eingetragen werden.
Antragstellung
Die Verhinderungspflege wird von der pflegebedürftigen Person bei der Pflegekasse beantragt. Eine rückwirkende Beantragung ist vier Jahre lang möglich.
Rückwirkende Abrechnung
Bereits angefallene Kosten aus vergangenen Jahren können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen. Voraussetzung ist, dass damals bereits Anspruch auf Verhinderungspflege bestanden hat und, dass das Budget des betreffenden Jahres noch nicht ausgeschöpft ist.
Der Antrag auf Verhinderungspflege muss nicht zwingend vorab gestellt werden. Beispielsweise bei Krankheit können Sie die Verhinderungspflege spontan nutzen und danach erst beantragen.
Steuerregelung
Das Geld, was Sie als Ersatzpflegperson für die Verhinderungspflege erhalten, müssen Sie immer bei der Steuererklärung angeben. Es gilt als Einkommen.Versteuert werden muss es jedoch nicht in jedem Fall:
Steuerfrei sind die Einnahmen, wenn die Verhinderungspflege von Angehörigen durchgeführt wird.
Auch von der Steuer befreit sind die Einnahmen von Ersatzpflegepersonen, die mit der Pflege eine sittliche Pflicht erfüllen.
INFO
Beispiel für steuerfreie Verhinderungspflege
Charlotte pflegt ihre Oma, während ihre Mutter (Hauptpflegeperson) im Juli zwei Wochen Urlaub macht. Im Oktober ist die Mutter noch einmal für eine Woche weg. Charlotte (Ersatzpflegerin) bekommt von ihrer Oma für die zwei Wochen im Sommer 600 Euro und für die Woche im Herbst 300 Euro, also insgesamt 900 Euro. Die Oma hat Pflegegrad 3 und bekommt damit im Monat 573 Euro Pflegegeld. Das sind im ganzen Jahr 6.876 Euro. Mit ihren 900 Euro liegt Charlotte unter dieser Summe und muss das Geld für die Verhinderungspflege somit nicht versteuern.
Der Begriff „sittliche Pflicht“ bezeichnet dabei nicht anderes, als dass man es nicht wegen des Geldes tut, sondern aus moralischen Gründen. Das kann aus Nächstenliebe, Überzeugung oder Pflichtbewusstsein sein, nur eben nicht aus mit Erwerbsabsicht.In beiden Fällen oben ist die Verhinderungspflege aber nur so lange steuerfrei, wie die Ersatzpflegeperson nicht mehr bekommt, als der pflegebedürftigen Person an Pflegegeld zusteht (oder bei Pflegegrad 1 unter der Höhe des Entlastungsbetrags liegt).
Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?
Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der großen Grundpflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung.
Aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung kann Teil der Verhinderungspflege sein. Damit sind beispielsweise das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten gemeint, genauso wie das Aufräumen und Putzen.
Ersatzpflegepersonen übernehmen zudem häufig Betreuungsdienstleistungen. Das können Spaziergänge, Aktivitäten oder einfach nur Gespräche sein.
Kein Bestandteil der Verhinderungspflege ist die medizinische Behandlungspflege. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet und muss von Fachkräften durchgeführt werden.
Kosten und Finanzierung der Verhinderungspflege
Das Geld für die Verhinderungspflege wird der pflegebedürftigen Person überwiesen. Damit deckt sie alle Ausgaben, die sie nachweisen kann. Ambulante Pflegedienste können die Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
EXPERTEN-TIPP
Grundsätzlich steht es jedem frei, den Stundenlohn selbst festzulegen. Allerdings muss die Höhe angemessen sein, wie das Sozialgesetzbuch, XI Paragraf 29, das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ vorgibt.
Stundenlohn der Ersatzpflegepersonen
Der Stundenlohn kann von der pflegebedürftigen Person selbst bestimmt werden. Es sind Beträge zwischen 15 und 25 Euro denkbar. Ambulante Pflegedienste rechnen für Ihre Leistungen mit höheren Stundenlöhnen ab.
Unterschied Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege
Neben der Kurzzeitpflege, die Bedürftige bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch nehmen können, steht Pflegebedürftigen zusätzlich die Verhinderungspflege zu. Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der Ersatzpflege:
Verhinderungspflege wird zuhause geleistet, Kurzzeitpflege immer stationär.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die häusliche Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten andauert.
Verhinderungspflege wird bis zu 6 Wochen lang mit bis zu 1.612 Euro bezuschusst, Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen mit 1.774 Euro.
Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem davon ab, wer die Vertretung in der häuslichen Pflege übernimmt.
Kurzzeitpflege kann das komplette ungenutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen, umgekehrt können Sie nur 806 Euro übertragen.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.
INFO
Pflegegeld & Behinderung Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Kurzzeitpflege
KurzzeitpflegeKurzzeitpflege
Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann? Oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt? Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Sorgenfrei24 erklärt, was Kurzzeitpflege im Detail ist, wer Anspruch darauf hat, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und wie Sie den Zuschuss beantragen.
Definition
Voraussetzungen
Allg. Informationen
Es gibt Situationen, in denen der Pflegebedürftige zuhause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden kann. Entweder, weil die pflegende Person verhindert ist durch Urlaub oder Krankheit, weil zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist oder weil die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor.
Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten für Kurzzeitpflege.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch auf bezuschusste Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist.
Folgende Gründe ermöglichen die Kurzzeitpflege:
Urlaub des Pflegenden oder Entlastungsphase von der Pflege
Zeitweise erhöhter Pflegeaufwand, der zuhause nicht geleistet werden kann
Dauerhaft erhöhter Pflegeaufwand, der noch nicht zuhause geleistet werden kann
Andauernde Suche nach einer langfristigen stationären Unterbringung
Krankheit, Urlaub, sonstige Verhinderung
Ausfall der Pflegeperson
Erhebliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
Übergangszeit nach stationärer Behandlung
Wenn in der Häuslichkeit noch Umbaumaßnahmen oder Vorbereitungen erforderlich sind
Wenn berufstätige Angehörige die Pflege nicht sofort übernehmen können
Wenn eine gleichzeitige Unterbringung des Pflegebedürftigen in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung notwendig ist, in der die Pflegeperson eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchführt (z.B. Alzheimer Therapiezentren für gemeinsame Kuren mit an Demenz erkrankten Partnern)
INFO
Zulässige Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Die Pflegekasse bezuschusst eine Kurzzeitpflege nur, wenn diese in einer dafür zugelassenen Einrichtung stattfindet. Andere Einrichtungen sind nur in einem der folgenden Ausnahmefälle zugelassen:
Jungen Pflegebedürftigen oder Pflegebedürftigen mit Behinderung kann im Einzelfall die Unterbringung in einer anderen Einrichtung gestattet werden, wenn die Alternativen unzumutbar erscheinen.
Wenn der Pflegende sich einer stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme unterzieht, kann er den Pflegebedürftigen unter Umständen „mitnehmen“. Dieser kann entweder in der gleichen oder einer nahegelegenen Einrichtung untergebracht werden.
Antragstellung
Einen Antrag auf Kurzzeitpflege kann entweder der Pflegebedürftige selbst oder sein gesetzlicher Vertreter stellen. Die entsprechenden Antragsformulare zum Beantragen der Kurzzeitpflege erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Folgende Angaben umfasst der Antrag auf Kurzzeitpflege:
Angaben zum Pflegebedürftigen
Grund für die Kurzzeitpflege
Zeitraum der Kurzzeitpflege
Bevorzugte Pflegeeinrichtung
Angaben zur Finanzierung (Nutzung des Budgets der Verhinderungspflege)
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags können Sie sich bei den Pflege- und Krankenkassen, Sozial- und Pflegediensten oder den Sozialdiensten von Krankenhäusern holen. Die Anträge sind aber in der Regel sehr simpel. Mehr Beratung erfordert hingegen oft die Finanzierung der Kurzzeitpflege, hier hilft oftmals auch die Pflegekasse.
INFO
Frühzeitig Kurzzeitpflegeplatz beantragen
Sie haben zwar prinzipiell zu jeder Zeit Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz, aber das Angebot in Pflegeheimen ist begrenzt. Gerade in Ferienzeiten ist der Andrang groß. Kümmern Sie sich also so früh wie möglich um einen sicheren Platz!
Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden aufgeschlüsselt.
Die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege setzen sich aus den üblichen drei Posten einer Pflegeheimunterbringung zusammen:
Pflegekosten
Unterbringung und Verpflegung
Investitionskosten (Instandhaltung etc.)
Die Pflegekasse bezuschusst im Rahmen einer Kurzzeitpflege zunächst nur die anfallenden Pflegekosten, also den größten Kostenpunkt, mit einem Maximalbetrag von 1.774 Euro. Dieser wird unabhängig vom Pflegegrad bezahlt, aber erst ab Pflegegrad 2. Sie können zusätzlich das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen, um diesen Betrag aufzustocken. So steigt der maximale Zuschuss der Pflegekasse auf bis zu 3.386 Euro pro Jahr.
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind prinzipiell Eigenanteil. Sie können jedoch den Entlastungsbetrag und andere Mittel nutzen, um den Eigenanteil zu finanzieren.
INFO
Nachteil bei hohem Pflegegrad
Der Zuschuss der Pflegekasse bei der Kurzzeitpflege steigt von Pflegegrad 2 bis 5 nicht. In vielen Pflegeheimen steigen aber die Pflegekosten mit dem Pflegegrad, sodass der Zuschuss bei höheren Pflegegraden leider schneller aufgebraucht wird.
EXPERTEN-TIPP
Die Kurzzeitpflege-Einrichtungen haben unterschiedliche Tagessätze. Damit Sie Ihr Pflegebudget besser planen können, lassen Sie sich im Vorfeld Informationen über die Tagessätze zuschicken. Eventuell hat auch Ihre Pflegekasse Empfehlungen und Kostenübersichten für Sie.
So finanzieren Sie den Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse bezahlt bis zu einer bestimmten Grenze den Anteil der Pflegekosten, die im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehen. Die Posten „Unterbringung und Verpflegung“ sowie „Investitionskosten“ muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen. Sorgenfrei24 zeigt Ihnen, wie Sie den Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege gegenfinanzieren.
Vier Wege, um den Eigenanteil der Kurzzeitpflege-Kosten zu finanzieren:
Entlastungsbetrag für Unterbringung und Verpflegung
Pflegegeld bei Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege steuerlich absetzen
Gegebenenfalls Hilfe vom Sozialamt
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
Entlastungsbetrag für Unterbringung und Verpflegung nutzen
Unabhängig von der Kurzzeitpflege steht Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieses Budget können Sie ansparen und ausschöpfen, um den Posten „Unterbringung und Verpflegung“ bei der Kurzzeitpflege zu finanzieren.
INFO
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf einen Zuschuss für die Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen aber in voller Höhe zu und Sie können so zumindest einen Teil der Kosten für kurzzeitige stationäre Pflege decken.
Pflegegeld bei Kurzzeitpflege
Das „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ wird an Menschen mit anerkanntem Pflegegrad gezahlt, die zuhause teilweise oder vollständig von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegelds hängt vor allem vom Pflegegrad ab.
Dieses Pflegegeld wird während einer Phase der stationären Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen lang zu 50 Prozent weiterbezahlt. Sie können diese Mittel ebenfalls nutzen, um die Kurzzeitpflege zu finanzieren. Immerhin fällt während des Aufenthalts im Pflegeheim temporär kein Aufwand für die ehrenamtlich Pflegenden zuhause an.
Kurzzeitpflege steuerlich absetzen
Unter Umständen können Sie die Zusatzkosten einer Kurzzeitpflege als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dafür muss Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschritten werden. Auf diese Weise können Sie sich im Nachhinein einen Teil der Kosten für die Kurzzeitpflege zurückholen. Informieren Sie sich dazu im Einzelfall bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
EXPERTEN-TIPP
Für die Dauer der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zu 50 Prozent fortgezahlt.
Hilfe vom Sozialamt
Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil für die Kurzzeitpflege nicht aufbringen, so kann das Sozialamt unter gewissen Voraussetzungen die Kosten übernehmen. Diese Möglichkeit heißt Hilfe zur Pflege.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren
Sie können die Zuschüsse der Pflegekasse für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren. Wenn Sie nicht das gesamte Budget für die Verhinderungspflege (1.612 Euro jährlich) aufgebraucht haben, können Sie die verbleibenden Mittel für die Kurzzeitpflege verwenden. Für die Kurzzeitpflege stehen so maximal 3.386 Euro zur Verfügung, wenn Sie den Zuschuss zur Verhinderungspflege gar nicht nutzen.
Im Umkehrschluss können Sie ungenutztes Budget der Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege verwenden. Allerdings können Sie hier nur maximal 806 Euro aus der Kurzzeitpflege anrechnen lassen. Für die Verhinderungspflege stehen so maximal 2.418 Euro zur Verfügung.
Kombinierte Leistungen (Pflegegrad 2 bis 5):
Kurzzeitpflege aufstocken: 1.774 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege, also insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr.
Verhinderungspflege aufstocken: 1.612 Euro pro Jahr plus maximal 806 Euro des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege, also insgesamt bis zu 2.418 Euro.
Auch hier gilt: Die Zuschüsse werden nur auf den Anteil „Pflegekosten“ an den Gesamtkosten der Kurzzeitpflege gezahlt.
Unterschied Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege
Neben der Kurzzeitpflege, die Bedürftige bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch nehmen können, steht Pflegebedürftigen zusätzlich die Verhinderungspflege zu.
Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der Ersatzpflege:
Verhinderungspflege wird zuhause geleistet, Kurzzeitpflege immer stationär.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die häusliche Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten andauert.
Verhinderungspflege wird bis zu 6 Wochen lang mit bis zu 1.612 Euro bezuschusst, Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen mit 1.774 Euro.
Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem davon ab, wer die Vertretung in der häuslichen Pflege übernimmt.
Kurzzeitpflege kann das komplette ungenutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen, umgekehrt können Sie nur 806 Euro übertragen.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.
INFO
Pflegegeld & Behinderung Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Pflegesachleistungen
PflegesachleistungenPflegesachleistungen
Wenn Sie bei der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt werden, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegesachleistungen beanspruchen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Sorgefrei24 erklärt, welche Leistungen Sie mit Pflegesachleistungen finanzieren können, wie hoch Ihr Anspruch ist und wie Sie Pflegesachleistungen beantragen.
Definition
Voraussetzungen
Allg. Informationen
Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse geschlossen haben. Auch Einzelpersonen können von der Pflegekasse anerkannt werden, außer wenn die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person eng miteinander verwandt sind.
Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.
Anspruch auf Pflegesachleistungen
Alle Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Das gilt auch dann, wenn die Pflege nicht zuhause bei der pflegebedürftigen Person selbst stattfindet, sondern zum Beispiel bei pflegenden Angehörigen oder am Arbeitsplatz.
Wird die häusliche Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt, können Sie bei der Pflegekasse Pflegesachleistungen beantragen. Diese Leistungen bekommen Sie aber nicht ausbezahlt, sondern der Dienstleister verrechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse.
Sind die entstandenen Kosten höher als der vom Pflegegrad abhängige Leistungsbetrag, müssen Sie den Rest der Kosten selbst bezahlen. Nutzen Sie hingegen nicht den gesamten Leistungsbetrag aus, können Sie den Restbetrag über Kombinationsleistungen oder den Umwandlungsanspruch anders nutzen. Dazu erfahren Sie mehr in den folgenden Abschnitten.
Antragstellung
Den Antrag auf Pflegesachleistungen reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Ihre Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angegliedert, also können Sie dort die genauen Kontaktdaten in Erfahrung bringen.
Als ersten Schritt reicht es aus, wenn Sie den Antrag formlos stellen. Das heißt, Sie können dort zum Beispiel anrufen, einen formlosen Brief oder eine E-Mail schreiben. Die Pflegekasse reagiert zeitnah und schickt Ihnen ein individuelles Antragsformular zu.
Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten, beantragen Sie einfach die Kombinationsleistung. Dann bleiben Sie flexibel und bekommen automatisch Pflegegeld ausbezahlt, solange Sie keine Sachleistungen nutzen.
INFO
Das Antragsdatum ist ausschlaggebend
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird , sind Sie rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung leistungsberechtigt. Lassen Sie sich den Erstantrag von der Pflegekasse kurz bestätigen.
Pflegesachleistungen Beispiele
Der Begriff „Sachleistung“ kann irreführen. Es handelt sich nicht etwa um materielle Leistungen in Form von Gegenständen, sondern um ambulante Dienstleistungen der Grundpflege. Also zur Unterstützung der Fähigkeiten und für den Erhalt der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person.
Allerdings ist nicht alles, was ambulante Pflegedienste für Sie tun können, automatisch eine Pflegesachleistung. Die folgenden Beispiele für Pflegesachleistungen veranschaulichen, welche Leistungen Sie beanspruchen können.
Dienste im Rahmen von Pflegesachleistungen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen:
Körperpflege (im Bad oder im Bett)
Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
Ankleiden und Entkleiden
Förderung der Bewegungsfähigkeit
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen:
Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
Hilfe bei der Beschäftigung und Gestaltung des Alltags
Unterstützung bei der Kommunikation und dem Erhalt sozialer Kontakte
Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
Hilfen bei der Haushaltsführung:
Einkäufe
Zubereitung von Mahlzeiten
Waschen und Bügeln
Reinigung der Wohnung
Pflegefachliche Anleitung:
Vermittlung praktischer Pflegetechniken
Grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen
INFO
Krankenpflege ist keine Pflegesachleistung
Aufgaben wie Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen werden von einem Arzt verordnet und gehören zur häuslichen Krankenpflege. Deshalb ist hier die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse. Es ist kein Problem, wenn dieselbe Pflegekraft auch die Krankenpflege übernimmt, solange die einzelnen Aufwände in der Abrechnung aufgeschlüsselt werden.
Unterschied Pflegegeld und Pflegesachleistung
Beide Pflegeleistungen können Personen beantragen, die mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege betreut werden. Doch der Zweck, die Höhe und die Auszahlungsweise unterscheiden sich grundlegend.
Pflegesachleistungen sind zur Finanzierung der Dienste professioneller Pflegekräfte da. Es handelt sich dabei somit um „Sachgeld“, das zwangsläufig an Dienstleistungen gebunden ist und nur für tatsächlich entstandene Kosten gezahlt wird.
Das Pflegegeld ist eine im Vergleich geringere Geldleistung, die direkt der pflegebedürftigen Person ausgezahlt wird. Pflegegeld kann frei verwendet werden, solange die häusliche Pflege sichergestellt ist. Oft wird es an pflegende Angehörige weitergegeben.
Kombinationsleistung: Anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Wenn Sie für Pflegesachleistungen nicht den gesamten Betrag in Anspruch nehmen, der Ihnen aufgrund Ihres Pflegegrades zusteht, können Sie den Restbetrag anteilig in Pflegegeld umwandeln. Sie erhalten dann sogenannte Kombinationsleistungen.
Dabei gilt folgender Grundsatz: Das monatliche Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.
Bis zu 40 Prozent Ihres ungenutzten Anspruchs auf Pflegeleistungen können Sie umwandeln und für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Diese Möglichkeit nennt sich Umwandlungsanspruch.
Damit können Sie zum Beispiel Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuungfinanzieren, die nicht als Pflegesachleistung abgerechnet werden können. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister nach dem jeweiligen Landesrecht in Ihrem Bundesland anerkannt ist.
Pflegesachleistungen: Höhe der Leistungen
Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab. Alle genannten Beträge sind Maximalbeträge. Denn die Pflegekasse zahlt die Sachleistungen nur für die im betreffenden Monat tatsächlich entstandenen Kosten.
Wenn der Bedarf an Pflege und Betreuung mit der Zeit zunimmt, sollten Sie rechtzeitig einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen. Denn nur mit einem offiziellen höheren Pflegegrad steigen Ihre Leistungsansprüche.
INFO
Erhöhung der Pflegeleistungen
Außerdem steigen die Beträge, dann gemeinsam mit allen anderen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse, am 01.01.2025 noch einmal um 4,5 Prozent.
Pflegegrad
Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2
761 Euro
Pflegegrad 3
1.432 Euro
Pflegegrad 1
0 Euro
Pflegegrad 4
1.778 Euro
Pflegegrad 5
2.200 Euro
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.
INFO
Pflegegeld & Behinderung Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Tages- u. Nachtpflege
Tages- u. NachtpflegeTages- u. Nachtpflege
Wer Pflegebedürftige Angehörige mit einem hohen Pflegebedarf betreut, der stößt schnell an seine Belastungsgrenzen. Die Tages- oder Nachtpflege, beides Formen der teilstationären Pflege, können dann sehr entlastend sein. Das Angebot ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt. Sorgenfrei24 erklärt, für wen diese beiden Formen der Pflege geeignet sind, was sie kosten und wie Sie eine gute Tages- und Nachtpflege finden.
Definition
Voraussetzungen
Allg. Informationen
Die Tagespflege für Senioren ist ein Angebot, bei dem pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen. In Einrichtungen der Nachtpflege wiederum werden die Senioren die Nacht über betreut – wenn sie etwa Medikamentengaben brauchen oder einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus haben – damit die pflegenden Angehörigen schlafen können. Tages- und Nachtpflege sind beides Formen der teilstationären Pflege.
INFO
Tages- und Nachtpflege laut Gesetz
Der Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt.: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.“
Wann ist eine Tagespflege sinnvoll?
Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren ist nicht immer einfach. Die Tages- oder Nachtpflege kann für pflegende Angehörige eine Entlastung schaffen und im Idealfall für den Pflegebedürftigen eine Bereicherung sein. Die Tagespflege richtet sich vor allem an folgende Menschen:
Pflegebedürftige, die alleine leben. Ohne soziale Kontakte können Menschen vereinsamen. Besonders ältere Betroffene entwickeln dabei oft eine Altersdepression, vernachlässigen sich und ihren Haushalt und verlieren ohne regelmäßigen Austausch mit Gleichgesinnten viele wichtige Fähigkeiten, die für ein selbstständiges Leben notwendig sind. Hierunter fällt etwa die zeitliche Orientierung oder die Fähigkeit, den Tag zu strukturieren.
Personen, die das Essen und Trinken vergessen. Vor allem ältere Menschen verspüren oftmals weniger Hunger und Durst. Schwächeanfälle durch etwa Mangelernährung können das Risiko für Stürze erhöhen. Ein Flüssigkeitsmangel kann zu Verwirrung und Orientierungslosigkeit führen.
Personen mit kognitiven Einschränkungen oder geistigen Behinderungen. Menschen mit Demenz zum Beispiel vergessen oft, den Wasserhahn zuzudrehen oder die Herdplatte auszuschalten. Dies kann fatale Folgen haben, wie etwa Schäden oder Unfälle im eigenen zuhause. Junge und alte Menschen mit geistigen Behinderungen sind nicht immer in der Lage, Gefahren im Haushalt richtig einzuschätzen oder für sich alleine zu sorgen.
Körperlich eingeschränkte oder behinderte Personen. Manche Menschen sind körperlich so eingeschränkt, dass sie ihren Alltag nicht mehr ohne Unterstützung meistern können. Sie brauchen oft auch Hilfe bei alltäglichen Dingen wie dem Toilettengang. Auch hier kann eine Tagespflege Angehörige stundenweise entlasten.
Kosten und Finanzierung der teilstationären Pflege
Ebenso wie der Leistungsumfang einer Pflegeeinrichtung fallen auch die Kosten für Tages- oder Nachtpflege unterschiedlich aus – je nach Einrichtung, Region und Leistungspaket. Pro Tag beziehungsweise pro Nacht können Sie mit 50 bis 95 Euro rechnen. Die darin enthaltenen Kosten für die pflegerische Grundversorgung und den Fahrdienst übernimmt bis zu einer bestimmten Summe die Pflegeversicherung. Was darüber hinaus anfällt, zum Beispiel fürs Essen und die Betreuung, müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen.
Kostenträger für Tages- und Nachtpflege: Wer zahlt was?
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die zusammengesetzten Kosten für die Tages- und Nachtpflege und welcher Kostenträger hierfür jeweils aufkommen muss.
Kosten für Tages- und Nachtpflege
Wer zahlt?
Pflegerische Versorgung und Fahrdienst
Pflegekasse: allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe, abhängig vom Pflegegrad
Verpflegung, Unterkunft, Betreuung
Pflegebedürftiger
Investitionskosten
Pflegebedürftiger
INFO
Investitionskosten
Auch die Investitionskosten, also die Kosten für Modernisierung oder Instandhaltung des Gebäudes, stellen die Einrichtungen und ihre Träger dem Besucher der Tages- oder Nachtpflege in Rechnung.
Kostenübernahme: Das zahlt die Pflegekasse zur Tages- und Nachtpflege
Die Höhe der Kosten, die die Pflegeversicherung für Tages- und Nachtpflege übernimmt, ist abhängig vom Pflegegrad:
Tages- oder Nachtgäste mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag für die Tages- oder Nachtpflege einsetzen.
Wer Pflegeleistungen der Pflegegrade 2 bis 5 erhält, der rechnet die pflegerische Versorgung direkt über die Pflegekasse ab.
Einen Überblick über die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die Ihnen bei den einzelnen Pflegegraden für die teilstationäre Pflege zusteht, finden Sie in unseren FAQ unter "Überblick zu den Geldleistungen".
Rechenbeispiel
Marthas Mutter hat Pflegegrad 3. Sie sucht für montags bis freitags einen Platz für sie in der Tagespflege. Für die pflegerische Versorgung bei Pflegegrad 3 nimmt die Einrichtung pro Tag 70,75 Euro, also 1.415 Euro im Monat. Davon übernimmt die Pflegekasse 1.298 Euro. Zusammen mit Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die die Tagespflegeeinrichtung mit 350 Euro im Monat berechnet, muss Marthas Mutter die monatlich verbleibenden Restkosten von 467 Euro aus eigener Tasche zahlen.
INFO
Tages- und Nachtpflege: Zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung
Das Geld der Pflegeversicherung für die Tagespflege oder die Nachtpflege steht pflegebedürftigen Versicherten ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu ihrem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und ihrem Entlastungsbetrag zu. Auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege bleiben hiervon unberührt.