
Geldleistungen
Hier erklären wir, welche Geldleistungen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen können, wie es funktioniert, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten müssen. Dazu erklären wir jede einzelne Dienstleistung für Pflegebedürftige.
Geldleistungen
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DEFINI

Pflegegeld
Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 , der Zuhause gepflegt wird, hat Anspruch von gesetzlichen und privaten Pflegekassen auf Pflegegeld. Wie hoch der Anspruch für die einzelnen Pflegestufen ist, welche Voraussetzungen gelten und wann Versicherte nur teilweise, befristet oder anteilig Pflegegeld bekommen, erklären wir Ihnen in dem Absatz "Pflegegeld".
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen mit mindestes Pflegegrad 2, die Zuhause unentgeltlich von Familienangehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig von der Pflegestufe.
Der Gesetzgeber nennt diese Sozialleistung „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Schon aus dem Begriff lässt sich ableiten, dass den Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe eine angemessene Betreuung und Pflege Zuhause sichergestellt werden soll.
Das Pflegegeld steht erstmal nur der pflegebedürftigen Person zu. Dem Leistungsempfänger ist es selbst überlassen, wofür das Pflegegeld eingesetzt wird. In der Praxis entscheiden sich die Pflegegeldempfänger die Pflegeleistungen für anfallende Kosten zu verwenden oder an die Pflegenden als Anerkennung weiterzugegeben.

INFO
Wofür Pflegegeld oft verwendet wird
Wird Pflegegeld nicht an pflegende Angehörige weitergegeben, dann werden damit zumeist körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert. Es steht Ihnen aber frei, wofür Sie es einsetzen.
Anspruch auf Pflegegeld als Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegekassen haben Sie als versicherte Person mit mindestens einer anerkannten Pflegestufe 2, wenn Sie Zuhause gepflegt und betreut werden. Als „Zuhause“ kann auch der Arbeitsplatz gelten, wenn das erforderlich sein sollte.
Es gelten also folgende Voraussetzungen:
Sie sind pflegeversichert (Pflichtversicherung in Deutschland).
Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
Die häusliche Pflege ist in geeigneter Weise sichergestellt (zum Beispiel durch Angehörige oder ehrenamtliche/freiwilige Pflegepersonen).
Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld mit sogenannten „Sachleistungen“ zu kombinieren. Das rentiert sich, wenn zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst als Sachleistung in Anspruch genommen wird, aber damit der Anspruch nicht voll ausgeschöpft wird.

INFO
Pflegegeld ohne Pflegeperson?
Um Pflegegeld zu erhalten, muss die häusliche Pflege „in geeigneter Weise“ sichergestellt sein.
Wie Sie das organisieren, ist allerdings Ihre persönliche Entscheidung. Sie müssen deshalb keine konkrete Pflegeperson benennen können, um Pflegegeld zu erhalten.
Antragstellung
Pflegeleistungen beantragen kann immer nur die pflegebedürftige Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person. Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Pflegekasse ein. Ihre Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angeschlossen.
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Dafür reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief. Die Pflegekasse lässt Ihnen daraufhin alle Formulare zukommen, die Sie für den Antrag benötigen.
Beim Antrag müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen möchten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld zu beziehen. Oder Sie können Pflegegeld und umgewandelte Sachleistungen kombinieren. Die folgenden Abschnitte erläutern Ihnen diese Möglichkeiten.
Steuerregelung
Für pflegebedürftige Personen gilt: Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung und zählt nicht als Einkommen. Es hat keinen Einfluss auf Ihre Rente: Sie können dadurch weder Rentenansprüche erwerben, noch wird es als Hinzuverdienst zum Rentenbezug gewertet.
Für pflegende Angehörige gilt: Die pflegebedürftige Person darf Ihnen als Anerkennung einen monatlichen Betrag bis maximal zur Höhe des Pflegegelds geben. Diese Zahlung gilt nicht als Einkommen, wird nicht versteuert, erhöht nicht Ihre Rentenansprüche und wird nicht als Hinzuverdienst zur Rente gewertet.

INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.
Pflegegeld in besonderen Situationen
Das Pflegegeld wird grundsätzlich für die häusliche Pflege bezahlt. Wird die Pflege zuhause beendet, weil die pflegebedürftige Person zum Beispiel in ein Pflegeheim umzieht, dann endet damit auch der Anspruch auf Pflegegeld.
Doch auch bei der häuslichen Pflege gibt es besondere Phasen wie zum Beispiel vorübergehende Aufenthalte in Krankenhäusern oder Urlaube, in denen vorübergehend keine Pflege zuhause stattfindet. Was passiert mit Ihrem Anspruch auf Pflegegeld in solchen Situationen?
Besondere Regeln gelten für diese Situationen:
Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Reha-Klinik
Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
Aufenthalt im Ausland
Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik wird das Pflegegeld nur während der ersten 28 zusammenhängenden Tage weiterbezahlt. Ab dem 29. Tag bekommen Sie kein Pflegegeld mehr, bis die Pflege wieder zuhause stattfindet.
Dasselbe gilt in einer Phase der häuslichen Krankenpflege. Also dann, wenn ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung hin die Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung temporär komplett übernimmt.

INFO
Pflegegeld & Behinderung
Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege. Etwa für ein paar Stunden wegen eines Behördentermins oder aber für mehrere Tage oder Wochen aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können.
Wir erklären, wann Sie die Pflegeleistung in Anspruch nehmen können, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was Sie beachten müssen, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen.
Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist.
Sie können die Ersatzpflege stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch nehmen. So ist es möglich, sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abzurechnen.
Insgesamt sind bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im Kalenderjahr möglich. Das Gesamtbudget für die Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro im Jahr.
Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege können beispielsweise sein:
Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge
Überstunden auf der Arbeit
Sportkurse
Kurse zur Fort- und Weiterbildung, wie Pflegekurse
Alle Freizeitaktivitäten, wie ein Kinobesuch oder ein Abendessen bei Freunden

INFO
Verhinderungspflege nach Sozialgesetzbuch
Laut SGB XI heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“
Bei der Verhinderungspflege sind immer drei Parteien beteiligt: Die pflegebedürftige Person, die eingetragene Pflegeperson und die Ersatzpflegeperson. Diese Parteien müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen, damit die Verhinderungspflege beantragt werden kann.
Es gelten also folgende Voraussetzungen:
für die pflegebedürftige Person
Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben, um die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege zu erfüllen. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.
Zudem muss sie mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein. Das muss nicht ununterbrochen der Fall gewesen sein. Pausen von weniger als vier Wochen sind erlaubt.
für die Hauptpflegeperson
Die Hauptpflegeperson muss aktuell als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein. Sie muss die pflegebedürftige Person aber nicht die vollen sechs Monate gepflegt haben. Wechsel der zuständigen Pflegeperson in diesem Zeitraum sind also erlaubt.
für die Ersatzpflegeperson
Die Verhinderungspflege wird entweder von ambulanten Pflegediensten, einer 24-Stunden-Betreuungskraft oder von Privatpersonen durchgeführt. Im Fall vom Pflegedienst ist die Ersatzpflegperson eine professionelle Pflegekraft oder eine Vermittlungsagentur. Privatpersonen können zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Verwandte sein. Bei nahen Verwandten gelten dabei Sonderregelungen bei der Leistungshöhe.
EXPERTEN-TIPP
Wenn Sie die Verhinderungspflege zum ersten Mal in Anspruch nehmen wollen, muss der Zeitpunkt der Inanspruchnahme mindestens sechs Monate vom Termin der Bestätigung der Pflegebedürftigkeit zurückliegen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Vorpflegezeit – also Pflege, die bereits vor dem Gutachten stattgefunden hat – der Pflegekasse nachweisen.
Je nach Pflegekasse können schriftlich dargelegte Argumentationen ausreichen. Bitten Sie den Hausarzt um eine kurze schriftliche Bestätigung der Notwendigkeit einer Betreuung oder Pflege, die mindestens sechs Monate zurückliegt.
INFO
Verhinderungspflege bei eingetragenen Pflegepesonen
Bei der Pflegekasse können mehrere Pflegepersonen eingetragen sein. Diese dürfen sich im Rahmen der Verhinderungspflege gegenseitig vertreten. Allerdings können dann nur die Mehraufwendungen, beispielsweise Fahrtkosten und Verdienstausfall, abgerechnet werden.
Ein Beispiel: Zwei Enkelkinder (Anna und Sven) sind beide als Pflegepersonen der Großmutter eingetragen. Anna ist arbeitssuchend und pflegt ihre Oma unter der Woche, Sven übernimmt die Pflege am Wochenende. Als Anna krank wird, nimmt Sven unbezahlten Urlaub und pflegt seine Oma ausnahmsweise einmalig von Mittwoch bis Freitag. Für diesen Zeitraum kann er Verdienstausfall und Fahrtkosten geltend machen.
Die Verhinderungspflege kann auch vorübergehend stationär im Pflegeheim erfolgen. In diesem Fall werden nur die Pflegekosten übernommen, Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.
EXPERTEN-TIPP
Ohne eine eingetragene Pflegeperson kann keine Verhinderungspflege stattfinden. Diese wird in der Regel im Rahmen der Erstbegutachtung benannt. Ein Wechsel oder Ergänzung kann nachträglich eingetragen werden.
Antragstellung
Die Verhinderungspflege wird von der pflegebedürftigen Person bei der Pflegekasse beantragt. Eine rückwirkende Beantragung ist vier Jahre lang möglich.
Rückwirkende Abrechnung
Bereits angefallene Kosten aus vergangenen Jahren können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen. Voraussetzung ist, dass damals bereits Anspruch auf Verhinderungspflege bestanden hat und, dass das Budget des betreffenden Jahres noch nicht ausgeschöpft ist.
Der Antrag auf Verhinderungspflege muss nicht zwingend vorab gestellt werden. Beispielsweise bei Krankheit können Sie die Verhinderungspflege spontan nutzen und danach erst beantragen.
Steuerregelung
Das Geld, was Sie als Ersatzpflegperson für die Verhinderungspflege erhalten, müssen Sie immer bei der Steuererklärung angeben. Es gilt als Einkommen. Versteuert werden muss es jedoch nicht in jedem Fall:
Steuerfrei sind die Einnahmen, wenn die Verhinderungspflege von Angehörigen durchgeführt wird.
Auch von der Steuer befreit sind die Einnahmen von Ersatzpflegepersonen, die mit der Pflege eine sittliche Pflicht erfüllen.
INFO
Beispiel für steuerfreie Verhinderungspflege
Charlotte pflegt ihre Oma, während ihre Mutter (Hauptpflegeperson) im Juli zwei Wochen Urlaub macht. Im Oktober ist die Mutter noch einmal für eine Woche weg. Charlotte (Ersatzpflegerin) bekommt von ihrer Oma für die zwei Wochen im Sommer 600 Euro und für die Woche im Herbst 300 Euro, also insgesamt 900 Euro. Die Oma hat Pflegegrad 3 und bekommt damit im Monat 573 Euro Pflegegeld. Das sind im ganzen Jahr 6.876 Euro. Mit ihren 900 Euro liegt Charlotte unter dieser Summe und muss das Geld für die Verhinderungspflege somit nicht versteuern.
Der Begriff „sittliche Pflicht“ bezeichnet dabei nicht anderes, als dass man es nicht wegen des Geldes tut, sondern aus moralischen Gründen. Das kann aus Nächstenliebe, Überzeugung oder Pflichtbewusstsein sein, nur eben nicht aus mit Erwerbsabsicht. In beiden Fällen oben ist die Verhinderungspflege aber nur so lange steuerfrei, wie die Ersatzpflegeperson nicht mehr bekommt, als der pflegebedürftigen Person an Pflegegeld zusteht (oder bei Pflegegrad 1 unter der Höhe des Entlastungsbetrags liegt).
Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?
Die Ersatzpflegeperson übernimmt alle Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist. Das sind zum Beispiel Tätigkeiten der großen Grundpflege, wie die Unterstützung bei der Körperpflege und der Ernährung.
Aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung kann Teil der Verhinderungspflege sein. Damit sind beispielsweise das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten gemeint, genauso wie das Aufräumen und Putzen.
Ersatzpflegepersonen übernehmen zudem häufig Betreuungsdienstleistungen. Das können Spaziergänge, Aktivitäten oder einfach nur Gespräche sein.
Kein Bestandteil der Verhinderungspflege ist die medizinische Behandlungspflege. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Blutdruckmessung. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet und muss von Fachkräften durchgeführt werden.
Kosten und Finanzierung der Verhinderungspflege
Das Geld für die Verhinderungspflege wird der pflegebedürftigen Person überwiesen. Damit deckt sie alle Ausgaben, die sie nachweisen kann. Ambulante Pflegedienste können die Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
EXPERTEN-TIPP
Grundsätzlich steht es jedem frei, den Stundenlohn selbst festzulegen. Allerdings muss die Höhe angemessen sein, wie das Sozialgesetzbuch, XI Paragraf 29, das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ vorgibt.
Stundenlohn der Ersatzpflegepersonen
Der Stundenlohn kann von der pflegebedürftigen Person selbst bestimmt werden. Es sind Beträge zwischen 15 und 25 Euro denkbar. Ambulante Pflegedienste rechnen für Ihre Leistungen mit höheren Stundenlöhnen ab.
Unterschied Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege
Neben der Kurzzeitpflege, die Bedürftige bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch nehmen können, steht Pflegebedürftigen zusätzlich die Verhinderungspflege zu. Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der Ersatzpflege:
Verhinderungspflege wird zuhause geleistet, Kurzzeitpflege immer stationär.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die häusliche Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten andauert.
Verhinderungspflege wird bis zu 6 Wochen lang mit bis zu 1.612 Euro bezuschusst, Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen mit 1.774 Euro.
Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem davon ab, wer die Vertretung in der häuslichen Pflege übernimmt.
Kurzzeitpflege kann das komplette ungenutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen, umgekehrt können Sie nur 806 Euro übertragen.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.

INFO
Pflegegeld & Behinderung
Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Kurzzeitpflege
Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann? Oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt? Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Sorgenfrei24 erklärt, was Kurzzeitpflege im Detail ist, wer Anspruch darauf hat, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und wie Sie den Zuschuss beantragen.
Es gibt Situationen, in denen der Pflegebedürftige zuhause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden kann. Entweder, weil die pflegende Person verhindert ist durch Urlaub oder Krankheit, weil zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist oder weil die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor.
Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten für Kurzzeitpflege.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch auf bezuschusste Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist.
Folgende Gründe ermöglichen die Kurzzeitpflege:
-
Urlaub des Pflegenden oder Entlastungsphase von der Pflege
-
Zeitweise erhöhter Pflegeaufwand, der zuhause nicht geleistet werden kann
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Dauerhaft erhöhter Pflegeaufwand, der noch nicht zuhause geleistet werden kann
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Andauernde Suche nach einer langfristigen stationären Unterbringung
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Krankheit, Urlaub, sonstige Verhinderung
-
Ausfall der Pflegeperson
-
Erhebliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
-
Übergangszeit nach stationärer Behandlung
-
Wenn in der Häuslichkeit noch Umbaumaßnahmen oder Vorbereitungen erforderlich sind
-
Wenn berufstätige Angehörige die Pflege nicht sofort übernehmen können
-
Wenn eine gleichzeitige Unterbringung des Pflegebedürftigen in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung notwendig ist, in der die Pflegeperson eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchführt (z.B. Alzheimer Therapiezentren für gemeinsame Kuren mit an Demenz erkrankten Partnern)

INFO
Zulässige Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Die Pflegekasse bezuschusst eine Kurzzeitpflege nur, wenn diese in einer dafür zugelassenen Einrichtung stattfindet. Andere Einrichtungen sind nur in einem der folgenden Ausnahmefälle zugelassen:
-
Jungen Pflegebedürftigen oder Pflegebedürftigen mit Behinderung kann im Einzelfall die Unterbringung in einer anderen Einrichtung gestattet werden, wenn die Alternativen unzumutbar erscheinen.
-
Wenn der Pflegende sich einer stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme unterzieht, kann er den Pflegebedürftigen unter Umständen „mitnehmen“. Dieser kann entweder in der gleichen oder einer nahegelegenen Einrichtung untergebracht werden.
Antragstellung
Einen Antrag auf Kurzzeitpflege kann entweder der Pflegebedürftige selbst oder sein gesetzlicher Vertreter stellen. Die entsprechenden Antragsformulare zum Beantragen der Kurzzeitpflege erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Folgende Angaben umfasst der Antrag auf Kurzzeitpflege:
Angaben zum Pflegebedürftigen
Grund für die Kurzzeitpflege
Zeitraum der Kurzzeitpflege
Bevorzugte Pflegeeinrichtung
Angaben zur Finanzierung (Nutzung des Budgets der Verhinderungspflege)
Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags können Sie sich bei den Pflege- und Krankenkassen, Sozial- und Pflegediensten oder den Sozialdiensten von Krankenhäusern holen. Die Anträge sind aber in der Regel sehr simpel. Mehr Beratung erfordert hingegen oft die Finanzierung der Kurzzeitpflege, hier hilft oftmals auch die Pflegekasse.
INFO
Frühzeitig Kurzzeitpflegeplatz beantragen
Sie haben zwar prinzipiell zu jeder Zeit Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz, aber das Angebot in Pflegeheimen ist begrenzt. Gerade in Ferienzeiten ist der Andrang groß. Kümmern Sie sich also so früh wie möglich um einen sicheren Platz!
Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden aufgeschlüsselt.
Die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege setzen sich aus den üblichen drei Posten einer Pflegeheimunterbringung zusammen:
Pflegekosten
Unterbringung und Verpflegung
Investitionskosten (Instandhaltung etc.)
Die Pflegekasse bezuschusst im Rahmen einer Kurzzeitpflege zunächst nur die anfallenden Pflegekosten, also den größten Kostenpunkt, mit einem Maximalbetrag von 1.774 Euro. Dieser wird unabhängig vom Pflegegrad bezahlt, aber erst ab Pflegegrad 2. Sie können zusätzlich das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen, um diesen Betrag aufzustocken. So steigt der maximale Zuschuss der Pflegekasse auf bis zu 3.386 Euro pro Jahr.
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind prinzipiell Eigenanteil. Sie können jedoch den Entlastungsbetrag und andere Mittel nutzen, um den Eigenanteil zu finanzieren.
INFO
Nachteil bei hohem Pflegegrad
Der Zuschuss der Pflegekasse bei der Kurzzeitpflege steigt von Pflegegrad 2 bis 5 nicht. In vielen Pflegeheimen steigen aber die Pflegekosten mit dem Pflegegrad, sodass der Zuschuss bei höheren Pflegegraden leider schneller aufgebraucht wird.
EXPERTEN-TIPP
Die Kurzzeitpflege-Einrichtungen haben unterschiedliche Tagessätze. Damit Sie Ihr Pflegebudget besser planen können, lassen Sie sich im Vorfeld Informationen über die Tagessätze zuschicken. Eventuell hat auch Ihre Pflegekasse Empfehlungen und Kostenübersichten für Sie.
So finanzieren Sie den Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse bezahlt bis zu einer bestimmten Grenze den Anteil der Pflegekosten, die im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehen. Die Posten „Unterbringung und Verpflegung“ sowie „Investitionskosten“ muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen. Sorgenfrei24 zeigt Ihnen, wie Sie den Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege gegenfinanzieren.
Vier Wege, um den Eigenanteil der Kurzzeitpflege-Kosten zu finanzieren:
Entlastungsbetrag für Unterbringung und Verpflegung
Pflegegeld bei Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege steuerlich absetzen
Gegebenenfalls Hilfe vom Sozialamt
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
Entlastungsbetrag für Unterbringung und Verpflegung nutzen
Unabhängig von der Kurzzeitpflege steht Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieses Budget können Sie ansparen und ausschöpfen, um den Posten „Unterbringung und Verpflegung“ bei der Kurzzeitpflege zu finanzieren.
INFO
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf einen Zuschuss für die Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen aber in voller Höhe zu und Sie können so zumindest einen Teil der Kosten für kurzzeitige stationäre Pflege decken.
Pflegegeld bei Kurzzeitpflege
Das „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ wird an Menschen mit anerkanntem Pflegegrad gezahlt, die zuhause teilweise oder vollständig von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegelds hängt vor allem vom Pflegegrad ab.
Dieses Pflegegeld wird während einer Phase der stationären Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen lang zu 50 Prozent weiterbezahlt. Sie können diese Mittel ebenfalls nutzen, um die Kurzzeitpflege zu finanzieren. Immerhin fällt während des Aufenthalts im Pflegeheim temporär kein Aufwand für die ehrenamtlich Pflegenden zuhause an.
Kurzzeitpflege steuerlich absetzen
Unter Umständen können Sie die Zusatzkosten einer Kurzzeitpflege als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dafür muss Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschritten werden. Auf diese Weise können Sie sich im Nachhinein einen Teil der Kosten für die Kurzzeitpflege zurückholen. Informieren Sie sich dazu im Einzelfall bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
EXPERTEN-TIPP
Für die Dauer der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zu 50 Prozent fortgezahlt.
Hilfe vom Sozialamt
Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil für die Kurzzeitpflege nicht aufbringen, so kann das Sozialamt unter gewissen Voraussetzungen die Kosten übernehmen. Diese Möglichkeit heißt Hilfe zur Pflege.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren
Sie können die Zuschüsse der Pflegekasse für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren. Wenn Sie nicht das gesamte Budget für die Verhinderungspflege (1.612 Euro jährlich) aufgebraucht haben, können Sie die verbleibenden Mittel für die Kurzzeitpflege verwenden. Für die Kurzzeitpflege stehen so maximal 3.386 Euro zur Verfügung, wenn Sie den Zuschuss zur Verhinderungspflege gar nicht nutzen.
Im Umkehrschluss können Sie ungenutztes Budget der Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege verwenden. Allerdings können Sie hier nur maximal 806 Euro aus der Kurzzeitpflege anrechnen lassen. Für die Verhinderungspflege stehen so maximal 2.418 Euro zur Verfügung.
Kombinierte Leistungen (Pflegegrad 2 bis 5):
Kurzzeitpflege aufstocken: 1.774 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege, also insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr.
Verhinderungspflege aufstocken: 1.612 Euro pro Jahr plus maximal 806 Euro des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege, also insgesamt bis zu 2.418 Euro.
Auch hier gilt: Die Zuschüsse werden nur auf den Anteil „Pflegekosten“ an den Gesamtkosten der Kurzzeitpflege gezahlt.
Unterschied Kurzzeitpflege – Verhinderungspflege
Neben der Kurzzeitpflege, die Bedürftige bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch nehmen können, steht Pflegebedürftigen zusätzlich die Verhinderungspflege zu.
Das sind die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der Ersatzpflege:
Verhinderungspflege wird zuhause geleistet, Kurzzeitpflege immer stationär.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die häusliche Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten andauert.
Verhinderungspflege wird bis zu 6 Wochen lang mit bis zu 1.612 Euro bezuschusst, Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen mit 1.774 Euro.
Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem davon ab, wer die Vertretung in der häuslichen Pflege übernimmt.
Kurzzeitpflege kann das komplette ungenutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen, umgekehrt können Sie nur 806 Euro übertragen.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.

INFO
Pflegegeld & Behinderung
Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Pflegesachleistungen
Wenn Sie bei der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt werden, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegesachleistungen beanspruchen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Sorgefrei24 erklärt, welche Leistungen Sie mit Pflegesachleistungen finanzieren können, wie hoch Ihr Anspruch ist und wie Sie Pflegesachleistungen beantragen.
Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse geschlossen haben. Auch Einzelpersonen können von der Pflegekasse anerkannt werden, außer wenn die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person eng miteinander verwandt sind.
Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.

Anspruch auf Pflegesachleistungen
Alle Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Das gilt auch dann, wenn die Pflege nicht zuhause bei der pflegebedürftigen Person selbst stattfindet, sondern zum Beispiel bei pflegenden Angehörigen oder am Arbeitsplatz.
Wird die häusliche Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt, können Sie bei der Pflegekasse Pflegesachleistungen beantragen. Diese Leistungen bekommen Sie aber nicht ausbezahlt, sondern der Dienstleister verrechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse.
Sind die entstandenen Kosten höher als der vom Pflegegrad abhängige Leistungsbetrag, müssen Sie den Rest der Kosten selbst bezahlen. Nutzen Sie hingegen nicht den gesamten Leistungsbetrag aus, können Sie den Restbetrag über Kombinationsleistungen oder den Umwandlungsanspruch anders nutzen. Dazu erfahren Sie mehr in den folgenden Abschnitten.

Antragstellung
Den Antrag auf Pflegesachleistungen reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Ihre Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angegliedert, also können Sie dort die genauen Kontaktdaten in Erfahrung bringen.
Als ersten Schritt reicht es aus, wenn Sie den Antrag formlos stellen. Das heißt, Sie können dort zum Beispiel anrufen, einen formlosen Brief oder eine E-Mail schreiben. Die Pflegekasse reagiert zeitnah und schickt Ihnen ein individuelles Antragsformular zu.
Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten, beantragen Sie einfach die Kombinationsleistung. Dann bleiben Sie flexibel und bekommen automatisch Pflegegeld ausbezahlt, solange Sie keine Sachleistungen nutzen.
INFO
Das Antragsdatum ist ausschlaggebend
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird , sind Sie rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung leistungsberechtigt. Lassen Sie sich den Erstantrag von der Pflegekasse kurz bestätigen.
Pflegesachleistungen Beispiele
Der Begriff „Sachleistung“ kann irreführen. Es handelt sich nicht etwa um materielle Leistungen in Form von Gegenständen, sondern um ambulante Dienstleistungen der Grundpflege. Also zur Unterstützung der Fähigkeiten und für den Erhalt der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person.
Allerdings ist nicht alles, was ambulante Pflegedienste für Sie tun können, automatisch eine Pflegesachleistung. Die folgenden Beispiele für Pflegesachleistungen veranschaulichen, welche Leistungen Sie beanspruchen können.
Dienste im Rahmen von Pflegesachleistungen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen:
Körperpflege (im Bad oder im Bett)
Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
Ankleiden und Entkleiden
Förderung der Bewegungsfähigkeit
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen:
Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
Hilfe bei der Beschäftigung und Gestaltung des Alltags
Unterstützung bei der Kommunikation und dem Erhalt sozialer Kontakte
Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
Hilfen bei der Haushaltsführung:
Einkäufe
Zubereitung von Mahlzeiten
Waschen und Bügeln
Reinigung der Wohnung
Pflegefachliche Anleitung:
Vermittlung praktischer Pflegetechniken
Grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen
INFO
Krankenpflege ist keine Pflegesachleistung
Aufgaben wie Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen werden von einem Arzt verordnet und gehören zur häuslichen Krankenpflege. Deshalb ist hier die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse. Es ist kein Problem, wenn dieselbe Pflegekraft auch die Krankenpflege übernimmt, solange die einzelnen Aufwände in der Abrechnung aufgeschlüsselt werden.
Unterschied Pflegegeld und Pflegesachleistung
Beide Pflegeleistungen können Personen beantragen, die mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege betreut werden. Doch der Zweck, die Höhe und die Auszahlungsweise unterscheiden sich grundlegend.
Pflegesachleistungen sind zur Finanzierung der Dienste professioneller Pflegekräfte da. Es handelt sich dabei somit um „Sachgeld“, das zwangsläufig an Dienstleistungen gebunden ist und nur für tatsächlich entstandene Kosten gezahlt wird.
Das Pflegegeld ist eine im Vergleich geringere Geldleistung, die direkt der pflegebedürftigen Person ausgezahlt wird. Pflegegeld kann frei verwendet werden, solange die häusliche Pflege sichergestellt ist. Oft wird es an pflegende Angehörige weitergegeben.
Kombinationsleistung: Anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Wenn Sie für Pflegesachleistungen nicht den gesamten Betrag in Anspruch nehmen, der Ihnen aufgrund Ihres Pflegegrades zusteht, können Sie den Restbetrag anteilig in Pflegegeld umwandeln. Sie erhalten dann sogenannte Kombinationsleistungen.
Dabei gilt folgender Grundsatz: Das monatliche Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.
Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistungen umwandeln
Bis zu 40 Prozent Ihres ungenutzten Anspruchs auf Pflegeleistungen können Sie umwandeln und für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Diese Möglichkeit nennt sich Umwandlungsanspruch.
Damit können Sie zum Beispiel Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuungfinanzieren, die nicht als Pflegesachleistung abgerechnet werden können. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister nach dem jeweiligen Landesrecht in Ihrem Bundesland anerkannt ist.
Pflegesachleistungen: Höhe der Leistungen
Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab. Alle genannten Beträge sind Maximalbeträge. Denn die Pflegekasse zahlt die Sachleistungen nur für die im betreffenden Monat tatsächlich entstandenen Kosten.
Wenn der Bedarf an Pflege und Betreuung mit der Zeit zunimmt, sollten Sie rechtzeitig einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen. Denn nur mit einem offiziellen höheren Pflegegrad steigen Ihre Leistungsansprüche.
INFO
Erhöhung der Pflegeleistungen
Außerdem steigen die Beträge, dann gemeinsam mit allen anderen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse, am 01.01.2025 noch einmal um 4,5 Prozent.
Pflegegrad
Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2
761 Euro
Pflegegrad 3
1.432 Euro
Pflegegrad 1
0 Euro
Pflegegrad 4
1.778 Euro
Pflegegrad 5
2.200 Euro
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.

INFO
Pflegegeld & Behinderung
Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Tages- u. Nachtpflege
Wer Pflegebedürftige Angehörige mit einem hohen Pflegebedarf betreut, der stößt schnell an seine Belastungsgrenzen. Die Tages- oder Nachtpflege, beides Formen der teilstationären Pflege, können dann sehr entlastend sein. Das Angebot ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt. Sorgenfrei24 erklärt, für wen diese beiden Formen der Pflege geeignet sind, was sie kosten und wie Sie eine gute Tages- und Nachtpflege finden.
Die Tagespflege für Senioren ist ein Angebot, bei dem pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen. In Einrichtungen der Nachtpflege wiederum werden die Senioren die Nacht über betreut – wenn sie etwa Medikamentengaben brauchen oder einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus haben – damit die pflegenden Angehörigen schlafen können. Tages- und Nachtpflege sind beides Formen der teilstationären Pflege.
INFO
Tages- und Nachtpflege laut Gesetz
Der Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt.: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.“

Wann ist eine Tagespflege sinnvoll?
Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren ist nicht immer einfach. Die Tages- oder Nachtpflege kann für pflegende Angehörige eine Entlastung schaffen und im Idealfall für den Pflegebedürftigen eine Bereicherung sein. Die Tagespflege richtet sich vor allem an folgende Menschen:
Pflegebedürftige, die alleine leben. Ohne soziale Kontakte können Menschen vereinsamen. Besonders ältere Betroffene entwickeln dabei oft eine Altersdepression, vernachlässigen sich und ihren Haushalt und verlieren ohne regelmäßigen Austausch mit Gleichgesinnten viele wichtige Fähigkeiten, die für ein selbstständiges Leben notwendig sind. Hierunter fällt etwa die zeitliche Orientierung oder die Fähigkeit, den Tag zu strukturieren.
Personen, die das Essen und Trinken vergessen. Vor allem ältere Menschen verspüren oftmals weniger Hunger und Durst. Schwächeanfälle durch etwa Mangelernährung können das Risiko für Stürze erhöhen. Ein Flüssigkeitsmangel kann zu Verwirrung und Orientierungslosigkeit führen.
Personen mit kognitiven Einschränkungen oder geistigen Behinderungen. Menschen mit Demenz zum Beispiel vergessen oft, den Wasserhahn zuzudrehen oder die Herdplatte auszuschalten. Dies kann fatale Folgen haben, wie etwa Schäden oder Unfälle im eigenen zuhause. Junge und alte Menschen mit geistigen Behinderungen sind nicht immer in der Lage, Gefahren im Haushalt richtig einzuschätzen oder für sich alleine zu sorgen.
Körperlich eingeschränkte oder behinderte Personen. Manche Menschen sind körperlich so eingeschränkt, dass sie ihren Alltag nicht mehr ohne Unterstützung meistern können. Sie brauchen oft auch Hilfe bei alltäglichen Dingen wie dem Toilettengang. Auch hier kann eine Tagespflege Angehörige stundenweise entlasten.

Kosten und Finanzierung der teilstationären Pflege
Ebenso wie der Leistungsumfang einer Pflegeeinrichtung fallen auch die Kosten für Tages- oder Nachtpflege unterschiedlich aus – je nach Einrichtung, Region und Leistungspaket. Pro Tag beziehungsweise pro Nacht können Sie mit 50 bis 95 Euro rechnen. Die darin enthaltenen Kosten für die pflegerische Grundversorgung und den Fahrdienst übernimmt bis zu einer bestimmten Summe die Pflegeversicherung. Was darüber hinaus anfällt, zum Beispiel fürs Essen und die Betreuung, müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen.
Kostenträger für Tages- und Nachtpflege: Wer zahlt was?
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die zusammengesetzten Kosten für die Tages- und Nachtpflege und welcher Kostenträger hierfür jeweils aufkommen muss.
Kosten für Tages- und Nachtpflege
Wer zahlt?
Pflegerische Versorgung und Fahrdienst
Pflegekasse: allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe, abhängig vom Pflegegrad
Verpflegung, Unterkunft, Betreuung
Pflegebedürftiger
Investitionskosten
Pflegebedürftiger
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Investitionskosten
Auch die Investitionskosten, also die Kosten für Modernisierung oder Instandhaltung des Gebäudes, stellen die Einrichtungen und ihre Träger dem Besucher der Tages- oder Nachtpflege in Rechnung.
Kostenübernahme: Das zahlt die Pflegekasse zur Tages- und Nachtpflege
Die Höhe der Kosten, die die Pflegeversicherung für Tages- und Nachtpflege übernimmt, ist abhängig vom Pflegegrad:
Tages- oder Nachtgäste mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag für die Tages- oder Nachtpflege einsetzen.
Wer Pflegeleistungen der Pflegegrade 2 bis 5 erhält, der rechnet die pflegerische Versorgung direkt über die Pflegekasse ab.
Einen Überblick über die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die Ihnen bei den einzelnen Pflegegraden für die teilstationäre Pflege zusteht, finden Sie in unseren FAQ unter "Überblick zu den Geldleistungen".
Rechenbeispiel
Marthas Mutter hat Pflegegrad 3. Sie sucht für montags bis freitags einen Platz für sie in der Tagespflege. Für die pflegerische Versorgung bei Pflegegrad 3 nimmt die Einrichtung pro Tag 70,75 Euro, also 1.415 Euro im Monat. Davon übernimmt die Pflegekasse 1.298 Euro. Zusammen mit Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die die Tagespflegeeinrichtung mit 350 Euro im Monat berechnet, muss Marthas Mutter die monatlich verbleibenden Restkosten von 467 Euro aus eigener Tasche zahlen.
INFO
Tages- und Nachtpflege: Zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung
Das Geld der Pflegeversicherung für die Tagespflege oder die Nachtpflege steht pflegebedürftigen Versicherten ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu ihrem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und ihrem Entlastungsbetrag zu. Auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege bleiben hiervon unberührt.
Formen der Tagespflege
Tagespflege wird von extra dafür geschaffenen Einrichtungen, von Pflegediensten mit Extraräumen und von speziell geschaffenen Tagespflege-Einrichtungen angeboten. Dabei gibt es verschiedene Formen von Tagespflege.
Solitäre Tagespflege findet meistens in dafür geschaffenen Einrichtungen statt. Die Stärke dieser Einrichtungen ist, dass es oft ein umfangreiches Beschäftigungsangebot gibt.
Eingestreute Tagespflege ist typisch für viele Pflegeheime mit zusätzlicher Tagespflege. Im Vordergrund steht hier vor allem der Austausch zwischen Heimbewohnern und Tagespflege-Gästen.
INFO
Mobile Tagespflege? Möglichkeiten der professionellen Pflege im eigenen Zuhause
Wer eine Tagesbetreuung für zuhause sucht, hat dafür verschiedene Möglichkeiten: Ambulante Pflegedienste bieten beispielsweise eine Kombination aus Pflegeleistungen und Seniorenbetreuung an. Benötigen Sie eine Rundum-Unterstützung in Ihrem Pflegealltag, kann auch eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung in Frage kommen.
Konzept Tagespflege für Senioren: Diese Leistungen bieten Einrichtungen an
Eine gute Tagespflege bietet nicht nur Entlastung für pflegende Angehörige, sondern soll zeitgleich auch die Lebensqualität Pflegebedürftiger anheben und in vielen Fällen auch vorhandene Fähigkeiten erhalten und andere Fähigkeiten schulen.
Zum klassischen Konzept einer Tagespflege gehören:
stunden- oder tageweise Betreuung: in Gruppen von jeweils 10 bis 12 Tagesgästen.
mehrere Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, manchmal auch ein Abendessen.
Pflege und Betreuung: Leistungen der Grundpflege wie Hilfe beim Essen oder Toilettengang und oft auch spezielle Betreuung bei bestimmten Krankheiten wie zum Beispiel Demenz.
Freizeit- und Beschäftigungsprogramm: Gymnastik, Gedächtnistraining, gemeinsames Zeitunglesen, Kochen, Spiele & Beschäftigung, Singen, Spaziergänge, Ausflüge.
Besondere Leistungen der Tagespflege für Demenzerkrankte
Viele Tagespflegeeinrichtungen sind auf die besonderen Bedürfnisse von demenzerkrankten Menschen ausgerichtet: Die demenzerkrankten Tagesgäste sollen nicht nur in Sicherheit sein, sondern Geselligkeit und ein anregendes Umfeld genießen.
Ihre kognitiven Fähigkeiten werden durch geschulte Betreuungskräfte trainiert. Zudem gibt es Angebote für die Motorik oder einen geschützten Außenbereich, in dem sie ihrem Bewegungsdrang nachgehen können. Manche Einrichtungen setzen ein spezielles Lichtkonzept ein, um ihren demenzerkrankten Tagesgästen die räumliche und die zeitliche Orientierung zu erleichtern, andere nutzen sogenannte Farbleitsysteme.
INFO
Tagespflege bei Demenz
Menschen mit Demenz brauchen zunehmend Betreuung über einen größeren Zeitraum am Tag. Mit fortschreitender Erkrankung müssen sie lückenlos beaufsichtigt werden, weil sie sonst zum Beispiel den Herd an- und nicht wieder ausmachen oder weglaufen, ohne den Weg nach Hause zu finden. Sie gefährden dadurch sich und unter Umständen auch andere. Die Tagespflege als Demenzbetreuung kann pflegende Angehörige entlasten.
Tagespflege finden: Drei Tipps für pflegende Angehörige
Informationen sammeln: Im Internet gibt es Portale, die neben Pflegeheimen auch Tagespflege-Angebote vorstellen. Auch die Kommunen informieren online über Tagespflegen. Die Einrichtungen selbst haben meist eine Internetseite, auf der sie Konzept und Angebote ihrer Tagespflege vorstellen.
Beratungsgespräch vereinbaren: Noch bevor Sie mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen darüber sprechen, sollten Sie sich selbst ein Bild von der Pflegeeinrichtung machen. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, zu dem Sie ohne Ihren pflegebedürftigen Angehörigen gehen. Lassen Sie sich ausführlich über Angebote und Kosten informieren. Schauen Sie sich die Einrichtung an: Gefallen Ihnen die Räume und die Atmosphäre? Gehen die Mitarbeiter angemessen mit den Tagesgästen um?
Schnuppertag ausmachen: Beim Testbesuch in der Einrichtung kann der Pflegebedürftige selbst erleben, was ihn in der Tagespflege erwartet. Das Personal ist erfahren genug, um neue Gäste so freundlich und charmant in die Tagespflege-Gruppe zu integrieren, dass sie sich schnell wohlfühlen.
INFO
So beantragen Sie die Tagespflege bei der Pflegekasse
Grundvoraussetzung für die finanzielle Unterstützung bei den Kosten für die Tagespflege ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung für teilstationäre Pflege wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Versicherten gestellt. Das Vorgehen ist das Gleiche wie beim Antrag auf ambulante Pflege oder stationäre Pflege.
Tagespflege: Vor- und Nachteile
Teilstationäre Tagespflege bietet viele Vorteile, sie ist jedoch nicht für jeden Pflegebedürftigen die passende Pflegeform. Wer zum Beispiel besonders den eigenen Garten liebt, wird vielleicht nicht glücklich sein, wenn er im Winter erst in der Dunkelheit nach Hause kommt. Hier bekommen Sie einige Vor- und Nachteile der Tagespflege im Überblick.
Der Pflegebedürftige ist tagsüber gut versorgt.
Der Pflegedienst kann zusätzlich die Pflege am Morgen und Abend übernehmen.
Der Pflegebedürftige knüpft neue soziale Kontakte.
Der pflegende Angehörige wird entlastet.
Die kognitiven Fähigkeiten des Pflegebedürftigen werden gefördert.
Der Pflegebedürftige ist für gewisse Zeit in einer fremden Umgebung.
Der Pflegebedürftige muss sich auf wechselnde Betreuung einstellen.
Der Wechsel zwischen unterschiedlichen Umgebungen kann beim Pflegebedürftigen Stress verursachen.
Der Hin- und Rücktransport zur Einrichtung kann bei dem Pflegebedürftigen sowie auch seinem Angehörigen Stress auslösen.
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
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Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.

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Pflegegeld & Behinderung
Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Pflegehilfsmittel
Ob Hausnotruf, Pflegebett oder Desinfektionsmittel: Zu den Pflegehilfsmitteln gehören sämtliche Produkte, die die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung erleichtern oder gar ermöglichen und zudem noch Hilfsmittel, welche Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern können. Einen Anspruch darauf haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad.
Sorgenfrei24 erklärt Ihnen den Unterschied zwischen den Gruppen von Pflegehilfsmitteln und wer die Kosten dafür trägt. Erfahren Sie außerdem mehr über technische Pflegehilfsmittel, den Erstattungsbetrag von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und wie Sie Ihr Pflegepaket für zuhause beantragen.
Pflegehilfsmittel sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Für alle darin aufgeführten Produkte übernehmen die Kassen die Kosten oder sie überlassen Ihnen diese leihweise. Gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraf 40 des elften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Geräte und Produkte nach Gruppen geordnet. Die zur Pflege bestimmten Hilfsmittel finden Sie vorwiegend in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54. Es wird genauer zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50-52) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (PG 54) unterschieden. Sie alle haben gemeinsam, dass sie die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern oder die selbständigere Lebensführung ermöglichen oder zur Linderung von Beschwerden beitragen.
EXPERTEN-TIPP
Das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis ist nicht verbindlich
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis stellt gemäß Paragraf 78 Abs. 2 SGB XI eine Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Durch die seit vielen Jahren gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und auch durch die Gesetzessystematik ist bestimmt, dass sowohl das Hilfsmittelverzeichnis der GKV als auch das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung für die Versicherten unverbindlich ist. Sie können somit im Einzelfall auch Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erhalten, die nicht in diesen Regelwerken aufgeführt sind.
INFO
Produktgruppe 53 gibt es nicht mehr
Früher waren die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden eine eigene Produktgruppe, in der unter anderem Lagerungsrollen gelistet wurden. Sie wurde mit der Produktgruppe 51 zusammengelegt.
Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick
Produktgruppe & Pflegehilfsmittel
Beispiele
PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Pflegebetten mit Zubehör und spezielle Pflege-Liegerollstühle
PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, Lagerungsrollen
PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Notrufsysteme wie der Hausnotruf und Hilfen im Alltag
PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Flächen & Hände, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – was ist der Unterschied?
Oftmals wird der Einfachheit halber von Hilfsmitteln gesprochen. Doch Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel sind nicht dasselbe. Wer den Unterschied nicht kennt, kann im Gespräch mit der Kranken- oder Pflegekasse schnell missverstanden werden. Sorgenfrei24 zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede:
Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder tragen zum Behandlungserfolg bei. Hilfsmittel müssen als medizinisch notwendig eingestuft werden, indem sie ein Arzt verordnet (Rezept). Dann kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Es bleibt eine Zuzahlungspflicht von maximal 10 Euro je Produkt für gesetzlich Versicherte. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen.
Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Für Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad sowie ein Antrag bei der Pflegekasse. Technische Pflegehilfsmittel sind unter anderem Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme, für die eine Zuzahlung notwendig sein kann. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten Versicherte ohne Zuzahlung. Dazu gehören etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.
Doppelfunktionale Hilfsmittel können sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein, zum Beispiel Bade- und Toilettenhilfen, Lifter oder Behindertenfahrzeuge. Sie dienen mindestens einem der oben genannte Ziele der Pflegeversicherung und zugleich auch dem Behinderungsausgleich. Die Kosten der doppelfunktionalen Hilfsmittel werden immer zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse intern aufgeteilt. Für die Versicherten ergeben sich daraus keine Nachteile.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Um Pflegehilfsmittel kostenfrei oder mit Zuzahlung zu beziehen, benötigen Versicherte oder ihre Angehörigen keine ärztliche Bescheinigung (Rezept). Sie können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dabei müssen wenige Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzungen für technische Pflegehilfsmittel
Damit der Antrag für technische Pflegehilfsmittel genehmigt werden kann, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder bei der Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
Das Pflegehilfsmittel muss entweder die Pflege erleichtern oder unterstützen, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.
Voraussetzungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Damit Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch jeden Monat zuzahlungsfrei erhalten, muss die pflegebedürftige Person drei Voraussetzungen erfüllen:
Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder bei der Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
Der Pflegebedürftige wird zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder Bekannten privat gepflegt.
Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
Für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln ist die Pflegekasse zuständig. Sie benötigen einen Pflegegrad und stellen einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Besonderheiten, die Sie kennen sollten.
Pflegehilfsmittel bei der Kasse beantragen
Um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat zu erhalten, können Sie einfach einen Antrag bei einem Anbieter stellen.
Um ein technisches Pflegehilfsmittel zu erhalten, können Sie sich von Gutachtern oder beteiligten Pflegefachkräften eine verbindliche Empfehlung ausstellen lassen. Das ist oft der schnellere Weg zum Ziel.
Diese Möglichkeiten gibt es:
Antrag über Anbieter stellen: Sie können den Antrag oftmals direkt über den Anbieter für Pflegehilfsmittel stellen. Der Antrag wird von der Pflegekasse geprüft und muss bewilligt werden, damit Sie das Pflegehilfsmittel erhalten.
Empfehlung im Pflegegutachten: Während der Pflegebegutachtung, in der die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, gibt der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung. Sofern Sie zustimmen, gelten die Empfehlungen als erfolgreicher Antrag. Die Pflegekasse veranlasst dann die weiteren Schritte.
Empfehlung durch Pflegekraft: Auch Pflegekräfte können Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen, wodurch diese als notwendig eingestuft werden. Dafür füllt die Pflegekraft ein Formular aus, das sie dem zuständigen Kostenträger zukommen lässt. In diesen Situationen sind Empfehlungen durch Pflegekräfte möglich:
Pflegekräfte vom ambulanten Dienst, die Sie mit Pflegesachleistungen finanzieren
Pflegekräfte, die den Beratungseinsatz durchführen
Pflegekräfte, die für Häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege zu Ihnen nach Hause kommen
INFO
Bearbeitungsfrist der Pflegekasse
Wenn Sie einen Pflegehilfsmittel-Antrag stellen, muss die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen entscheiden. Sollte bei einem Antrag über einen Pflegehilfsmittel-Anbieter zusätzlich ein medizinisches Gutachten erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Liegt Ihnen nach Ablauf dieser Frist noch immer keine Rückmeldung vor, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt.
Wichtiges zur Kostenübernahme von technischen Pflegehilfsmittel
Pflegekassen müssen technische Pflegehilfsmittel (PG 50-52) vorrangig leihweise zur Verfügung stellen. Wer die Leihgabe ohne geeigneten Grund ablehnt, muss das Pflegehilfsmittel vollständig selbst zahlen.
Für volljährige gesetzlich Versicherte ist bei technischen Pflegehilfsmitteln eine Zuzahlung fällig. Sie beträgt zehn Prozent, höchstens aber 25 Euro pro Pflegehilfsmittel – bei Leihgaben entfällt diese Zuzahlung. Wer seine jährliche Belastungsgrenze überschreitet, kann sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen.
Versicherte können sich auch für ein Pflegehilfsmittel entscheiden, das mehr leistet als pflegerisch oder medizinisch erforderlich ist. Dann erhalten sie den vereinbarten Zuschuss der Kasse und kommen selbst für die Mehrkosten auf. Dieser Teil wird Aufzahlung genannt und muss von der gesetzlichen Zuzahlung unterschieden werden.
Wichtiges zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) gilt ein maximaler monatlicher Erstattungsbetrag. Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ohne dass Sie eine Zuzahlung leisten. Nur wenn Sie den maximalen Erstattungsbetrag von 40 Euro übersteigen, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Dafür stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse.
Zugelassene Dienstleister rechnen die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch meist direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Bestellen Sie für sich oder Ihren Angehörigen eine Pflegehilfsmittelbox, deren Wert die 40 Euro nicht überschreitet, bekommen Sie die Produkte versandkostenfrei nach Hause geliefert und müssen sich um nichts weiter kümmern.
Eine Ausnahme gilt bei Privatversicherten: Sie strecken die Kosten vor und reichen die Rechnung an das private Versicherungsunternehmen weiter, das dann die Kosten erstattet.
Wenn Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst organisieren möchten, benötigen Sie vorher die Genehmigung der Pflegekasse für die Kostenübernahme. Dann gehen Sie in Vorleistung und bekommen den Rechnungsbetrag von der Pflegekasse nachträglich erstattet. Denken Sie daran, die Belege gut aufzubewahren.
INFO
40 Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel?
Viele Versicherte sprechen von der „Pauschale für Pflegehilfsmittel“. Strenggenommen ist das nicht richtig – die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel in der Höhe, in der Versicherte sie benötigen. Wer beispielsweise die Produkte selbst organisiert und in Höhe von 20 Euro kauft, wird 20 Euro erstattet bekommen – und eben keine Pauschale von 40 Euro.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch online bestellen
Sie können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch lokal in Drogerien, Sanitätshäusern oder Apotheken kaufen. Dann müssen Sie selbst vorab den Antrag auf Pflegehilfsmittel-Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen und jeden Monat neu an die Beschaffung und Abrechnung denken.
Leichter und komfortabler ist es, wenn Sie die Pflegehilfsmittel bei einem Online-Dienstleister beziehen. Dann bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihren Angehörigen.
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege, ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung sowie die Körperpflege oder lindern Beschwerden. Je nachdem, welchen dieser Zwecke das technische Pflegehilfsmittel erfüllt, ist es einer anderen Gruppe zugeordnet.
Im Hilfsmittelverzeichnis sind technische Pflegehilfsmittel in den Produktgruppen 50 bis 52 zu finden.
Dazu gehören im Detail:
1. Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Folgende Produkte zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln, die die Pflege erleichtern. Die Pflegekasse stellt sie vorzugsweise als Leihgabe zur Verfügung:
Pflegebetten
Pflegebetten-Zubehör
Pflegebett-Zurichtungen
Spezielle Pflegebett-Tische
Sogenannte Multifunktions- oder Pflege-Liegerollstühle
2. Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden
Die technischen Pflegehilfsmittel dieser Produktgruppe sind wiederverwendbar. Die Pflegekasse kommt für die Kosten auf oder stellt sie leihweise zur Verfügung. Ein Teil von ihnen unterstützen bei der Körperpflege von Pflegebedürftigen, dazu gehören beispielsweise:
Waschsysteme, zum Beispiel Haarwaschwannen
Duschwagen
Wiederverwendbare Produkte zur Hygiene im Bett, zum Beispiel Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen, waschbare Bettschutzeinlagen
Seitdem die Produktgruppen zusammengelegt wurden, zählen die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden zur Produktgruppe 51.
Dazu gehören Lagerungsrollen und Lagerungshalbrollen, die bei Entlastungslagerungen oder Lageveränderungen unterstützen und die Lageposition der pflegebedürftigen Person stabilisieren.
3. Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität
In der Produktgruppe zur Erleichterung der selbstständigen Lebensführung finden sich Notrufsysteme und passendes Zubehör. Sie gelten als technische Pflegehilfsmittel, für die die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad aufkommen kann. Hinzu kommen weitere technische Hilfsmittel, welche im alltäglichen Leben unterstützen sollen, z. B. Produkte zur Unterstützung der Medikamenteneinnahme.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) können auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden. Alle Produkte dieser Gruppe dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygienebedingungen in der häuslichen Pflege zu verbessern.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für benötigte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich in Höhe von bis zu 40 Euro.
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören im Detail:
Desinfektionsmittel für die Hände
Desinfektionsmittel für Flächen
Bettschutzeinlagen
Einmalhandschuhe
Mundschutz /medizinische Gesichtsmasken
FFP2-Masken
Schutzbekleidung / Schutzschürzen
1. Desinfektionsmittel für Hände
Mittel zur Händedesinfektion dient dem Selbst- und Fremdschutz vor Keimen und Erregern. Um sich selbst, aber auch Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bestmöglich zu schützen, sollten Sie das Mittel regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisung nutzen. Wenn Händedesinfektionsmittel richtig angewendet wird, verringert es das Ansteckungsrisiko gegenüber Infektionskrankheiten.
Dass sich Pflegepersonen die Hände desinfizieren, ist beispielsweise in diesen Pflegesituationen unerlässlich: Vor und nach der Stoma-Versorgung, Katheterpflege, Unterstützung bei der Zahnpflege oder vor der Medikamentengabe.
2. Desinfektionsmittel für Flächen
Mittel für die Flächendesinfektion werden in allen Bereichen angewendet, in denen die Gefahr besteht, dass Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Betroffene Bereiche sollten regelmäßig und großflächig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
Oftmals werden Flächendesinfektionsmittel im Sanitärbereich verwendet oder in Räumen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Aber auch Hilfsmittel aller Art wie z.B. Pflegebetten müssen regelmäßig mit speziellem Flächendesinfektionsmittel behandelt werden.
3. Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen, auch Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen genannt, sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen. Sie schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit.
Bettschutzeinlagen werden vor allem bei Inkontinenz oder größeren Wunden benötigt, aus denen Wundflüssigkeit austritt. Sie ersetzen allerdings keine Inkontinenzversorgung, sondern ergänzen diese um einen zusätzlichen Schutz.
4. Einmalhandschuhe
Einweg- oder Einmalhandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie Pflegepersonen vor ansteckenden Krankheiten. Das macht sie zu unersetzbaren Hilfsmitteln in der Pflege. Es gibt sie in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl und Latex, die je nach Hautverträglichkeit verwendet werden. Auch Fingerlinge sind ein anerkanntes Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Experten raten meist zu Handschuhen für den Pflegealltag.
Als Pflegeperson sollten Sie Einmalhandschuhe in vielen Situationen tragen: Beispielsweise bei der Zahnpflege oder Katheterpflege sowie beim Wechsel von Inkontinenzmaterial oder Verbänden.
EXPERTEN-TIPP
Unsterile und sterile Handschuhe
Unsterile Handschuhe finden sich als Pflegehilfsmittel in der Produktgruppe 54 und werden regelhaft durch die Pflegeversicherung gestellt. Sterile Handschuhe, die Sie z. B. beim Katheterwechsel oder der Wundversorgung benötigen, gelten jedoch als Hilfsmittel der GKV und finden sich daher im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 19. Es gelten damit auch die Regeln der Hilfsmittelversorgung nach Paragraf 33 SGB V und sterile Handschuhe unterliegen nicht den Regeln für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.
5. Mundschutz / medizinische Gesichtsmasken
Ein Mundschutz, auch Mund-Nasenschutz (MNS), OP-Maske oder medizinische Gesichtsmaske genannt, schützt vor Tröpfchen, die Krankheitserreger übertragen können. Sie dient vor allem dem Fremdschutz, das heißt, sie schützt die pflegebedürftige Person.
Ein Mundschutz ist schon in dem Moment ratsam, in dem Sie als Pflegeperson leicht erkältet sind und es schnell zu einer Übertragung kommen kann.
6. FFP2-Masken
FFP2-Masken sind filtrierende Atemschutzmasken aus Vliesstoff, die vor Tröpfchen und Aerosolen schützen. Sie dienen vor allem dem Eigenschutz vor Krankheitserregern. Während der Corona-Pandemie wurden sie zuerst vorübergehend als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt, jetzt gehören sie dauerhaft zur Leistung.
Als Pflegeperson können Sie eine FFP2-Maske tragen, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger zum Beispiel erkältet ist.
7. Schutzbekleidung / Schutzschürzen
Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend. Sie werden nach einmaligem Gebrauch verworfen.
Schutzschürzen können Sie zum Beispiel nutzen, wenn Sie als Pflegeperson bei der Körperwäsche unterstützen oder die Bettwäsche einer inkontinenten Person wechseln.
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.

INFO
Pflegegeld & Behinderung
Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Hilfsmittel
Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag, gleichen gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen aus oder helfen, eine Behandlung erfolgreich durchzuführen. Sorgenfrei24 zeigt Ihnen wie Sie Hilfsmittel erhalten, wer die Kosten trägt und welche Hilfsmittel in der Pflege besonders nützlich sind.
Hilfsmittel sichern den Erfolg einer Kranken- oder Heilbehandlung, beugen einer drohenden Behinderung vor oder gleichen eine bestehende Behinderung im Alltag aus. Nicht als Hilfsmittel gelten Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, auch wenn sie eine ähnliche Funktion erfüllen.
Die Liste der möglichen Hilfsmittel ist lang – so lang wie die Liste möglicher Behandlungen und Behinderungen. Die Auswahl reicht vom Hörgerät über den Rollator bis hin zu Inkontinenzmaterial und Desinfektionsmittel.

Hilfsmittel auf Rezept erhalten
Ist ein Hilfsmittel medizinisch erforderlich, kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Sorgenfrei24 erklärt Ihnen, wie Sie Hilfsmittel auf Rezept erhalten.
So gehen Sie vor:
Ärztliches Rezept einholen
Rezept bei der Krankenkasse oder Pflegekasse einreichen
Hilfsmittel vom Leistungserbringer erhalten
INFO
Pflegehilfsmittel erhalten Sie auch ohne Rezept, aber nur mit Pflegegrad
Um Pflegehilfsmittel zu bekommen, ist ein ärztliches Rezept nicht unbedingt notwendig. Ein Rezept oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft oder eines Gutachters kann aber helfen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegehilfsmittel.
Ärztliches Rezept einholen
In der Regel werden Hilfsmittel von Ärzten verschrieben. Eine entsprechende Verordnung (Rezept) kann Ihnen Ihr Hausarzt oder ein entsprechender Facharzt ausstellen.
Es kommt vor, dass Ärzte ein Hilfsmittel nicht verschreiben, weil ihr Kontingent (Budget) angeblich ausgeschöpft wäre. Das ist aber ein Missverständnis. Denn Ärzte haben für Hilfsmittel kein begrenztes Kontingent, sondern müssen sich allein nach der medizinischen Notwendigkeit richten.
In dem Rezept sollten diese Informationen enthalten sein:
Diagnose und Begründung der medizinischen Notwendigkeit (liegt eine Behinderung vor, muss ausführlich geschildert werden, warum das Hilfsmittel besonders wichtig ist)
Möglichst genaue Beschreibung des Hilfsmittels mit Erklärung, welche Eigenschaften es haben muss um das Versorgungsziel zu erfüllen
Denken Sie daran, dass die Krankenkasse immer nur das günstigste Hilfsmittel bereitstellen wird. Wenn keine besonderen Merkmale auf dem Rezept vermerkt sind, ist das immer das einfachste Standardmodell.
EXPERTEN-TIPP
Bestehen Sie auf einer ausführlichen Hilfsmittel-Verordnung!
Leider werden viel zu oft unvollständige Rezepte ausgestellt und in der Folge unzureichende Hilfsmittel bereitgestellt. Bestehen Sie deshalb unbedingt auf einer ausführlichen Verordnung, die der geltenden Hilfsmittel-Richtlinie entspricht.
Dazu gehören eine genaue Beschreibung Ihrer Fähigkeiten und Einschränkungen, der Notwendigkeit des Hilfsmittels in Ihrem persönlichen Alltag und eine präzise Auflistung der deshalb notwendigen Eigenschaften des Hilfsmittels.
Einreichen bei der Krankenkasse oder Pflegekasse
Mit der Hilfsmittel-Verordnung (Rezept) gehen Sie nicht direkt zum Sanitätshaus oder zur Apotheke. Reichen Sie das Rezept erst bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft Ihren Anspruch, genehmigt das Hilfsmittel und teilt Ihnen mit, bei welchen Versorgern Sie das Rezept einlösen dürfen.
Ein ärztliches Hilfsmittel-Rezept müssen Sie innerhalb von 28 Kalendertagen (4 Wochen) bei Ihrer Kasse einreichen, sonst verfällt es. Das gilt übrigens auch für Medikamenten-Rezepte.
Wenn unklar ist, ob die Kranken- oder die Pflegekasse zuständig ist, wenden Sie sich als gesetzlich Versicherter zunächst an Ihre Krankenkasse. Die Pflegekasse ist sowieso direkt angegliedert. Sind Sie privatversichert und Ihre Kranken- und Pflegekasse gehören nicht zusammen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
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Recht auf Widerspruch bei Ablehnung
Falls Ihre Krankenkasse die Finanzierung eines bestimmten Hilfsmittel ablehnt, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dafür haben gesetzlich Versicherte einen Monat nach Eingang der Ablehnung Zeit. Wird Ihnen die Ablehnung nur mündlich oder ohne Rechtsbelehrung mitgeteilt, haben Sie sogar ein Jahr Zeit. Gut ist es, wenn Sie mit dem zuständigen Arzt sprechen und er die Notwendigkeit des Hilfsmittels ausführlich bescheinigt. Bewilligt die Krankenkasse auch im zweiten Anlauf das Hilfsmittel nicht, bleibt noch der Gang zum Sozialgericht. Diesen Schritt sollten Sie allerdings nur in Begleitung eines Anwalts für Sozialrecht gehen.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Im Rahmen der Pflege kommen drei Arten von Hilfsmitteln zum Einsatz: Hilfsmittel zur Krankenbehandlung, Hilfsmittel zur medizinischen Rehabilitation und Pflegehilfsmittel. Was ist der Unterschied?
Hilfsmittel zur Krankenbehandlung unterstützen die ärztlich verantwortete Behandlung akut erkrankter Menschen. Beispiel: Inhalationsgeräte. Diese Hilfsmittel dienen aber auch der Verhütung von unmittelbar drohender Krankheit oder beugen deren Verschlimmerung vor:
Beispiel: Insulin-Pen.
Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich dienen der medizinischen Rehabilitation und kommen dann zum Einsatz, wenn die gesundheitliche Einschränkung soweit fortgeschritten ist, dass die Teilhabe und die Aktivitäten des täglichen Lebens bedroht oder nicht mehr möglich sind. Beispiele: Beinprothese, Rollstuhl.
Pflegehilfsmittel sollen Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit verhindern oder deren Folgen mildern. Sie sind speziell für den Einsatz im Umfeld der Pflege gemacht und ergänzen oft behinderungsausgleichende Hilfsmittel. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Beispiele: Desinfektionsmittel, Pflegebett.
Oft ist eine eindeutige Unterscheidung nicht möglich. Klarheit schafft dann ein Blick in die Hilfsmittelregister, also Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog. Die Hilfsmittel haben dort eine feste Zuordnung, die von den vorrangigen Versorgungszielen abhängt. Einige sind sowohl bei den Hilfsmitteln als auch bei den Pflegehilfsmitteln vertreten.
INFO
Doppelfunktionale Hilfsmittel
Bei einigen Hilfsmitteln ist keine eindeutige Zuordnung möglich. Kranken- und Pflegekasse beteiligen sich dann nach festgelegten Anteilen an den Kosten. Versicherte bekommen davon in der Regel gar nichts mit. Zu den sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Badehilfen, Lagerungshilfen und Mobilitätshilfen.
EXPERTEN-TIPP
Wer den Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmittel nicht kennt, wird im Gespräch mit der Kranken- oder Pflegekasse schnell missverstanden. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig: Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder tragen zum Behandlungserfolg bei. Sie müssen von einem Arzt per Rezept verordnet werden. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen. Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Ein Rezept ist nicht notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag bei der Pflegekasse. Beispiele sind Bade- und Toilettenhilfen, Lifter und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog
Eine Übersicht der meisten erstattungsfähigen Hilfsmittel bieten die laufend aktualisierten Listen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Dort werden auch Anforderungen an Funktionalität und Qualität der Hilfsmittel festgelegt.
Diese Übersichten gelten:
Für gesetzlich Versicherte gilt das allgemeine GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis
Für Privatversicherte gilt der Hilfsmittelkatalog ihrer Pflegeversicherung
Für Sie sind Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog allerdings nicht die richtigen Anlaufstellen, wenn Sie gerade ein Hilfsmittel benötigen. Die Listen dienen vor allem Kassen, Ärzten und Pflegekräften zur Orientierung. Die systematische Aufbereitung ist deshalb sehr medizinisch und technisch orientiert, bietet Laien aber keine einfache Übersicht.
INFO
Hilfsmittelverzeichnis für Menschen mit Behinderungen
REHADAT ist ein Informationssystem zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Im REHADAT-Hilfsmittelverzeichnis finden Sie eine große Auswahl von Hilfsmitteln, die besonders für Menschen mit Behinderungen geeignet sind.
Hilfsmittel vom Leistungserbringer erhalten
Sobald die Kasse das Hilfsmittel genehmigt und Ihnen mögliche Versorger wie Sanitätshäuser, Apotheken oder Online-Händler genannt hat, können Sie dort Ihr Rezept einlösen. Das funktioniert ähnlich wie bei Medikamenten in der Apotheke.
In vielen Fällen werden Sie technische Hilfsmittel als gebrauchte Leihgabe bekommen und nicht als Neuware. Dagegen gibt es nichts einzuwenden. Geht ein Hilfsmittel kaputt oder muss es gewartet werden, ist dafür ebenfalls der Kostenträger (die Krankenkasse) zuständig. Sie haben mit Leihgaben also prinzipiell keinen Nachteil.
Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln steht Ihnen üblicherweise ein bestimmtes persönlich festgelegtes Kontingent für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Sie können also regelmäßig verbrauchbare Hilfsmittel von Ihrem Versorger erhalten, zum Beispiel Inkontinenzmaterial.
INFO
Kassen haben feste Vertragspartner
Krankenkassen und Pflegekassen haben feste Vertragspartner für bestimmte Hilfsmittelgruppen. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen alle Vertragspartner zu nennen. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, Hilfsmittel von anderen Versorgern zu erhalten. Sprechen Sie in so einem Fall vorher mit Ihrer Kasse.
Hilfsmittel Zuzahlung & Aufzahlung
Ähnlich wie bei Medikamenten übernimmt die Kasse bei Hilfsmitteln zwar den Großteil der Kosten, aber Sie müssen in den meisten Fällen einen begrenzten Kostenanteil zuzahlen. Erfahren Sie, wie hoch die Zuzahlung ist und wie sich Zuzahlung und Aufzahlung unterscheiden.
Zuzahlung für Hilfsmittel
Die Zuzahlung für ein Hilfsmittel ist der Betrag, den Sie selbst für ein Hilfsmittel zahlen müssen. Das Prinzip ist ähnlich wie bei Medikamenten: Sie zahlen 10 Prozent der Kosten, allerdings mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Minderjährige sind von der Zuzahlung befreit.
Für Hilfsmittel zum Verbrauch gilt: Sie zahlen 10 Prozent der Kosten pro Packung zu. Aber maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln. Eine Ausnahme sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hier erhalten Sie Produkte im Wert von bis zu 40 Euro monatlich ohne Zuzahlung.
Für technische Pflegehilfsmittel: Hier zahlen Sie 10 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von maximal 25 Euro pro technischem Pflegehilfsmittel.
INFO
Lassen Sie sich von der Zuzahlung befreien
Wenn Sie Zuzahlungen für mehrere Medikamente und Hilfsmittel leisten, kommen schnell größere Summen zusammen. Sie können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten wird. Mehr dazu im Ratgeber Zuzahlungsbefreiung.
Aufzahlung bei Hilfsmitteln
Bei der Aufzahlung handelt es sich um den Aufpreis, den Sie bezahlen müssen, wenn Sie sich für ein teureres Hilfsmittel entscheiden, als es das Rezept vorsieht. Hier müssen Sie immer die gesamte Kostendifferenz selbst zahlen.
Ein Beispiel: Die Krankenkasse genehmigt Ihnen nur das Rollator-Standardmodell. Sie möchten aber unbedingt ein besonderes Leichtgewicht-Modell. Die Mehrkosten für das Sondermodell müssen Sie als Aufzahlung selbst bezahlen.
Stromkostenerstattung bei elektrischen Hilfsmitteln
Elektrische Hilfsmittel verbrauchen bei der Nutzung Strom und verursachen damit Stromkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt: Die Krankenkasse kommt für die durch Hilfsmittel entstehenden Stromkosten auf.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen die Hygienebedingungen bei der häuslichen Pflege verbessern und damit das Infektionsrisiko aller Beteiligten minimieren. Aufgrund des Materials und der Beschaffenheit handelt es sich meistens um Einwegprodukte.
Das sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Einmalhandschuhe zum Schutz der Pflegenden
Mundschutz
FFP2-Masken
Schutzschürzen
Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch und waschbar)
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten pro pflegebedürftige Person bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat. Sie müssen dafür keine Zuzahlung leisten.
INFO
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu beziehen und die Kosten erstattet zu bekommen, benötigen Sie weder eine ärztliche Bescheinigung noch die Empfehlung einer Fachkraft. Sie können den Antrag auf Kostenübernahme direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Dafür gelten drei Voraussetzungen:
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Sie haben einen anerkannten Pflegegrad.
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Sie leben nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung.
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Sie werden zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden der pflegebedürftigen Person lindern oder deren Selbständigkeit fördern. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen 50 bis 54 zu finden.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegebett
Hausnotruf
Pflegebett
Ein Pflegebett ist besonders dann ein unverzichtbares Hilfsmittel, wenn die pflegebedürftige Person stark in ihrer Bewegung eingeschränkt oder gar vollständig bettlägerig ist.
Viele pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege oder sogar die Mahlzeiten finden dann oftmals im Bett statt. Dabei sind verschiedene Eigenschaften des Pflegebetts eine große Hilfe, wie zum Beispiel die Möglichkeit für eine aufrechte Liegeposition oder die verstellbare Höhe des Pflegebetts.
Auch für die pflegebedürftige Person hat ein Pflegebett viele Vorteile. Je nach Bedarf lassen sich Seitengitter für mehr Sicherheit, Aufrichthilfen, Beistelltische und viele andere Dinge als Zubehör ergänzen.
EINKAUFSLISTE
Regia Pflegebett Kunstleder: Burmeier Bestseller Easy Switch
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besonders belastbar
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ohne Rollen
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niedriger Einstieg
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elektrisch höhenverstellbar
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versteckte Rollen
Anbieter: www.pflegebetten-24.de
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6 Liegeflächengrößen
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möglicher Umbau zum Ehebett
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persönlicher Lattenrost
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Zusatzoptionen bei Lippe IV Einsatz
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modernes Wohndesign
Anbieter: www.rehashop.de
Hausnotruf
Viele Menschen wollen ihre Selbständigkeit nicht ganz aufgeben, obwohl sie bereits Unterstützung im Alltag brauchen. Gerade die Angehörigen sorgen sich dann oft, was passiert, wenn die Person stürzt oder einen anderen Unfall hat und nicht rechtzeitig Hilfe rufen kann.
Für diese Fälle gibt es den Notrufsysteme. Das sind technische Geräte, mit denen Sie in einer Notsituation direkt eine Verbindung zur Notrufzentrale herstellen können. Das Notrufgerät ist entweder fest installiert, als Armband oder Kette tragbar, oder beispielsweise in ein Seniorentelefon integriert.
Besondere Varianten der mobilen Notrufsysteme sind mit einem GPS-Senderausgestattet und ermöglichen im Notfall eine Ortung der Person. Das ist insbesondere bei Demenz-Ortungssystemen ein wichtiger Aspekt, weil viele Menschen mit Demenz einen Bewegungsdrang haben, sich aber gleichzeitig leicht verirren.
EINKAUFSLISTE
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24h Erreichbarkeit
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einfach zu bedienen
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kurze Reaktionszeit
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jetzt auch für unterwegs
Anbieter: www.johanniter.de
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einfache Technik mit leichter Bedienung
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jederzeit monatlich kündbar
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individuelle Beratung durch Fachexperten
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Gesundheitliche Besonderheiten bekannt
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schnelle Hilfe durch sicheres System
Anbieter: www.malteser.de
Hilfsmittel für Transfer & Lagerung
Themen wie Transfer und Lagerung spielen dann eine wichtige Rolle, wenn die pflegebedürftige Person sich nicht mehr oder nur unsicher aufrichten und fortbewegen kann. Je mehr Hilfestellung die pflegende Person leisten muss, desto größer ist die körperliche Belastung.
Die richtigen Hilfsmittel schaffen hier Abhilfe oder ermöglichen es der pflegebedürftigen Person sogar, sich selbst aufzurichten. Eine weitere wichtige Rolle spielt die Vorbeugung von Druckstellen (Dekubitus) bei bettlägerigen Personen.
Wichtige Hilfsmittel für Transfer und Lagerung sind:
Hebe- und Umsetzhilfen
Aufstehhilfen
Sitzkissen, Anti-Dekubitus-Matratzen
Hebe- und Umsetzhilfen
Hebehilfen und Umsetzhilfen sind oft einfache Mittel mit großer Wirkung. Ein spezielles Rutschbrett, eine Drehscheibe zum Draufsetzen oder ein Transfergurt können körperlich anstrengende Pflegetätigkeiten erheblich erleichtern.
Doch in manchen Fällen ist eine Pflegeperson trotz dieser Hilfsmittel nicht in der Lage, die Person zu heben und umzusetzen. Dann kann ein Patientenlifter oder Personenlifter helfen. Hier bringt das Hilfsmittel die ganze Kraft auf und die Pflegeperson muss nur den Lifter bedienen.
EINKAUFSLISTE
Etac Turner Pro Aufsteh- und Umsetzhilfe
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kompakt und leicht
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winkelverstellbare Beinstützen
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oranger Handgriff
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ovale Griffform
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funktionale Fußplatte
Anbieter: www.sanitaetshaus-24.de
Schnelltransportgurt mit Brustschlaufe
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max. Belastbarkeit: 250 kg
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als Hygienegurt für Toilettengänge nutzbar
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einfaches Manövrieren
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unkomplizierter Transfer
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komfortabel und sicher
Anbieter: www.sanitaets-online.de
Aufstehhilfen
Eine Aufstehhilfe ist dann sinnvoll, wenn insbesondere das Aufrichten aus einer Liege- oder Sitzposition Probleme bereitet, die Person sich aber ansonsten einigermaßen selbständig bewegen kann. Oft kommen Sie auch bei Rollstuhlfahrern zum Einsatz.
Die Hilfsmittel gibt es in zahlreichen Varianten für das Aufstehen aus dem Bett, von einem Stuhl oder Sofa, aus der Badewanne, von der Toilette oder auch vom Boden nach einem Sturz.
EINKAUFSLISTE
Patientenstuhl mit 180° geteiltem Sitz und Tisch
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180°-Erweiterung, flexibel und bequem
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360°flexible Lenkung
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4-in-1 Multifunktion
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max. Tragfähigkeit 150 kg
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Anheben und Absenken frei einstellbar
Anbieter: www.viprh.com
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Geh-, Steh, und Aufstehhilfe zugleich
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rutschfeste Standbügel
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Gummistopper an den Füßen
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5-fach höhenverstellbar
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max. Belastbarkeit 130 kg
Anbieter: www.aktivshop.de
Sitzkissen und Anti-Dekubitus-Matratzen
Aus verschiedenen Gründen brauchen viele pflegebedürftige Menschen besondere Pflegematratzen. Oft verbringen sie mehr Zeit sitzend oder liegend und benötigen deshalb spezielle Anti-Dekubitus-Matratzen, die ein Wundliegen verhindern.
Pflegematratzen sind meist auch leichter zu reinigen, was bei Inkontinenz oder chronischen Wunden wichtig ist.
EINKAUFSLISTE
MATRX® CONTOUR VISCO WEICH ANTI-DEKUBITUS-KISSEN
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in drei Härtegraden erhältlich
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anatomische Form
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hohe Druckentlastung
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optimale Anpassung an die Körperform
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verbessert die Sitzposition
Anbieter: www.careshop.de
Antidekubitusmatratze Kubivent Thera Cubus
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Prophylaxe bis sehr hohes Risiko
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Therapie bis einschließlich Stadium III
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einzelne oder mehrere Würfel auf der Unterseite entnehmbar
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aktive Belüftung
Anbieter: www.seeger24.de
Hilfsmittel für Mobilität
Schwierigkeiten mit der Fortbewegung führen oft dazu, dass die Bewegung abnimmt. Viele betroffene Personen vernachlässigen dann ihre sozialen Kontakte, weil sie den Weg zu ihren Freunden und Familienmitgliedern lieber meiden.
Dabei können verschiedene Arten von Gehhilfen oder auch Rollstühle und andere Krankenfahrzeuge mehr Bewegung und Mobilität ermöglichen. So helfen sie, ein gesünderes, aktiveres und selbstbestimmteres Leben zu führen.
Gehhilfen
Stock, Krücke, Gehgestell und Rollator – das sind die am weitesten verbreiteten Gehhilfen. Welche in Ihrem Fall am besten passt, hängt von Ihren Beschwerden und Ihrer allgemeinen körperlichen Verfassung ab, aber auch von den Gegebenheiten in Ihrem Wohnumfeld und dem Versorgungsziel.
Am bekanntesten ist sicherlich der Rollator. Viele wissen aber nicht, dass es auch beim Rollator zahlreiche verschiedene Varianten gibt, die für Sie besser oder schlechter geeignet sein können.
EINKAUFSLISTE
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faltbar
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Rückengurt
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Sitzhöhe: 550 mm
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max. Benutzergewicht 130 kg
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Gehstockhalter links oder rechts montierbar
Anbieter: www.handicap-shop.eu
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hohe Standfestigkeit
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ergonomischer, komfortabler Griff
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bücken überflüssig
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höhenverstellbar von 75-95 cm
Anbieter: www.walzvital.de
Rollstühle
Ein Rollstuhl oder ein E-Rollstuhl kommt immer dann in Frage, wenn eine aufrechte Fortbewegung auf den Beinen nicht oder nur sehr beschwerlich möglich ist. Das ist bei ganz unterschiedlichen Personengruppen der Fall, weshalb die Bandbreite an Rollstühlen ebenfalls sehr groß ist.
Eine notwendige Ergänzung für den Einsatz im Alltag ist, je nachdem wie Sie wohnen, eine Rollstuhlrampe oder ein Hublift.
EINKAUFSLISTE
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Fußstütze falt- und abnehmbar
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Rückenlehne klappbar
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Stoßdämpfung durch Wabenhinterrad
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Modernes Design mit S-förmigem Aluminiumrahmen
Anbieter: www.rehatechnik-loesch.de
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Hilfsmittel zur barrierefreien Erschließung
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bis zu 100 % Förderung durch die Pflege- oder Krankenkasse
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speziell für Anwendungsfälle mit unterschiedlichen Höhendifferenzen konzipiert
Anbieter: www.thiele-shop.com
Hilfsmittel für die Körperpflege
Das Badezimmer ist in den meisten Fällen der Ort, an dem die Körperpflege stattfindet. Doch viele Bäder sind gar nicht für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder die Körperpflege durch eine Pflegeperson geeignet. Ein barrierefreies Badezimmer erfordert oft Umbaumaßnahmen.
Hilfsmittel zur Körperpflege lassen sich in drei Bereiche gliedern:
Hilfsmittel für die Dusche
Hilfsmittel für die Badewanne
Hilfsmittel für das WC
EXPERTEN-TIPP
Bauliche Maßnahmen sind keine Hilfsmittel der Kranken- oder Pflegekasse. Das Anschrauben von zum Beispiel einem Haltegriff an eine Wand zählt noch nicht als Baumaßnahme, alles darüber hinaus in der Regel schon. In diesem Fall müssen Sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nutzen.
Hilfsmittel für die Dusche
Duschen sind oft barrierefrei, solange der Einstieg flach ist. Trotzdem besteht eine erhöhte Rutschgefahr. Eine wichtige Maßnahme sind deshalb in jedem Fall Haltegriffe, an denen man sich sicher festhalten kann.
Ist das Waschen im Stehen dennoch zu gefährlich, kann ein Duschhocker oder ein Duschstuhl Sicherheit bieten. Das Waschen im Sitzen funktioniert genauso gut und viele Menschen fühlen sich dabei sicherer.
EINKAUFSLISTE
Badezimmer-Haltegriff mit Saugnäpfen
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unkomplizierte Installation
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Sicherheit im Badezimmer
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ergonomisches Design
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zwei-Klick-Mechanismus
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breiter Anwendungsbereich
Anbieter: www.ortho-pulse.de
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rutschfeste Gummifüße
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Eigengewicht von 1,6 kg
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ergonomische Sitzfläche
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5-fach verstellbare Sitzhöhe
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stabile und gute Standfestigkeit
Anbieter: www.fabacare.de
Hilfsmittel für die Badewanne
Neben der Rutschgefahr beim Ein- und Ausstieg ist für manche Personen mit Pflegebedarf auch das Hinlegen in einer Badewanne unangenehm, weil sie schnell den Halt verlieren und abrutschen oder Probleme haben, sich anschließend aufzurichten.
Die wichtigsten Hilfsmittel für die Badewanne sind deshalb der Badewanneneinsatz, der die Wanne verkürzt und ein Abrutschen verhindert oder der Badewannensitz, mit dem die Person gar nicht erst am Boden der Wanne sitzt, sondern darüber.
In einigen Fällen kommt auch ein Badewannenlift in Frage, um die Person sicher und mühelos in die Wanne zu heben. Vor dem Einbau eines Wannenlifts sollten Sie aber auch über die Möglichkeit eines Badumbaus nachdenken.
EINKAUFSLISTE
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zum Einhängen am Badewannenrand
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in der Breite von 55 bis 65 cm variierbar
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bequeme Sitzfläche
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Tragkraft bis zu 120 kg
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TÜV/GS geprüft
Anbieter: www.shop.wenko.de
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stabiler, robuster Rahmen
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wartungsfreies Hochleistungs-Antriebssystem
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in 2 Teile zerlegbar
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ergonomisches, schwimmfähiges Handbedienteil
Anbieter: www.bauch24.shop
Hilfsmittel für das WC
Herkömmliche Toiletten sind oft sehr tief und machen das Aufstehen für mobilitätseingeschränkte Personen beschwerlich. In solchen Fällen sind erhöhte Toilettensitze eine praktische Hilfe, die das Hinsetzen und Aufstehen spürbar erleichtern.
Toilettenstühle ermöglichen den Toilettengang auch dann noch, wenn eine Sitzerhöhung nicht mehr ausreicht. Sie können Toilettenstühle aber auch nutzen, um den Klogang in anderen Räumen als der Toilette zu ermöglichen.
Außerdem ist ein Haltegriff in Reichweite eine sinnvolle Ergänzung, um den Toilettengang zu erleichtern. Hier gibt es verschiedene Varianten, sodass sich für jede Toilette eine Lösung findet.
EINKAUFSLISTE
Barrierefreier WC-Sitz mit Sitzerhöhung
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5 cm höhere Sitzposition (Toilettensitzerhöhung)
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stabiler rückseitiger Griff
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Befestigungssystem aus Edelstahl
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Premium Material
Anbieter: www.luvett.de
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mit Arm- und Rückenlehne
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mit abdeckbarem Eimer
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gepolsterte, geschlossene Sitzauflage
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stufenlos einstellbare Fußstützen
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max. bis 130 kg belastbar
Anbieter: www.claravital.de
Inkontinenzhilfen
Ein Großteil der Inkontinenz-Hilfsmittel sind Einwegprodukte, also Hilfsmittel zum Verbrauch. Bei Vorliegen einer gesicherten Inkontinenz zahlt die Krankenkasse die benötigten Inkontinenz-Hilfsmittel im medizinisch erforderlichen Umfang. Sie müssen nur die Zuzahlung leisten.
Inkontinenzmaterial zur körpernahen Versorgung umfasst vor allem:
Inkontinenzeinlagen
Inkontinenzvorlagen und Netzhosen
Inkontinenzhosen und Pants
Windeln
Inkontinenzunterlagen für die Matratze
Kathetersysteme und die dazugehörigen Urinbeutel
INFO
Inkontinenz nicht verschweigen
Inkontinenz-Hilfsmittel können nur von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie ärztlich verschrieben oder von Pflegefachkräften empfohlen wurden. Für viele ist es aber schwer, offen über ihre Inkontinenz zu sprechen. Versuchen Sie trotzdem, beim Arztbesuch ehrlich zu sein. Sprechen Sie das Thema an und spielen Sie Ihren Bedarf nicht herunter.
Hilfsmittel zum Sehen, Hören und Sprechen
Auch für Einschränkungen im Bereich der Wahrnehmung und Verständigung gibt es Hilfsmittel zur Erhaltung eines eigenen geistigen Freiraums. Sie gleichen die Einschränkungen aus und sichern den betroffenen Personen mehr Teilhabe.
Im Zentrum steht dabei eine selbständige Lebensführung durch die Möglichkeit der Kommunikation und der Informationsbeschaffung.
Die wichtigsten sind:
Sehhilfen
Hörgeräte
Kommunikations- und Sprechhilfen
Sehhilfen
Bei den Sehhilfen werden zwei Arten unterschieden: Hilfen zur Verbesserung der Sehschärfe (zum Beispiel Brillengläser, Kontaktlinsen, Lupen, Bildschirmlesegeräte) und therapeutische Sehhilfen für die Behandlung von Augenverletzungen oder -erkrankungen (zum Beispiel Brillenglas mit UV-Kantenfilter, Verbandlinsen, Verbandschalen).
Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu Sehhilfen:
Sie haben eine schwere Augenerkrankung oder -verletzung
Sie haben auch mit Brille oder Kontaktlinse nur ein Sehvermögen von maximal 30 Prozent
Sie haben eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien
Sie sind kurz- oder weitsichtig mit mehr als sechs Dioptrien
EINKAUFSLISTE
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qualifiziertes und fachkundiges Personal
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kostenlose Beratung und Sehtest
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immer der beste Service zum besten Preis
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Geld-zurück-Garantie
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3 Brillen im Preis von 2
Anbieter: www.eyesandmore.de
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Verbandslinsen sind nicht frei erhältlich
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Verbandslinsen enthalten keine Sehstärke
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max. 4 Wochen im Auge
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Verbandslinsen nur von augenärztlichem Fachpersonal einsetzen und wechseln lassen
Anbieter: www.lensbest.de
Hörgeräte
Das Hören ist besonders für ein funktionierendes Sozialleben wichtig. Oft ist Schwerhörigkeit aber mit Scham verbunden und wird lange überspielt. Dabei können moderne Hörgeräte einen Großteil des Hörvermögens wiederherstellen und sind sehr unauffällig zu tragen.
EINKAUFSLISTE
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diskret und leistungsstark
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nahtlose Konnektivität
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Wasser- und staubresistent
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besserer Zugang zur Sprache
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360°-Klangumgebung
Anbieter: www.mysecondear.de
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für andere kaum sichtbar
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maßgefertigt und leicht einsetzbar
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natürliches Klangerlebnis
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optimal für Brillenträger
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als Akku-Hörgeräte
Anbieter: www.kind.com
Sprechhilfen
Manche Menschen können nur noch sehr leise sprechen und benötigen einen Sprachverstärker. Er trägt auch dazu bei, dass diese Personen ihre Stimme nicht dauerhaft zu stark beanspruchen, weil sie versuchen, lauter zu sprechen.
Andere Personen haben zum Beispiel in Folge von Kehlkopfkrebs keine Stimmlippen mehr und benötigen einen künstlichen Stimmersatz, auch Stimmprothese genannt. Diese Hilfsmittel erzeugen beim Sprechen wieder einen Ton.
Sprechhilfen ermöglichen es den Betroffenen, wieder aktiver am Leben teilzuhaben und sich leichter mitzuteilen. Mit einem ärztlichen Rezept übernimmt die Krankenkasse die Kosten – übrigens, wie bei allen Hilfsmitteln, auch für die Instandhaltung und Wartung sowie für Schulungen im Umgang mit dem Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel.
Gleiches gilt auch für Kommunikationshilfen, die etwa nach einem Schlaganfall oder bei ALS genutzt werden können. Geschriebene Nachrichten werden von diesen kleinen und portablen Produkten für den Nutzer gesprochen.
EINKAUFSLISTE
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ideal für Plasma-Fernseher
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einfach in Betrieb zu nehmen und zu bedienen
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Übertragung auch durch Wände
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integrierte Lademöglichkeit für Zusatz-Akku im Sender
Anbieter: www.hoerwerkstatt.de
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leichte und mobile Kommunikationshilfe
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robustes Design
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integrierte Bluetooth-Lautsprecher
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schriftbasierte Kommunikationshilfe auf Tabletbasi
Anbieter: www.rehamedia-shop.de
Digitale Hilfsmittel: DiPA & DiGA
Eine neuere Gruppe von technischen Hilfen sind die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Dabei handelt es sich um digitale Produkte, wie beispielsweise Apps für das Smartphone, die bei ganz unterschiedlichen Themen helfen können.
Sie können bei der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags helfen, bei der Vorbeugung oder Therapie bestimmter Krankheiten unterstützen, Behinderungen ausgleichen und vieles mehr.
Hausnotruf
Eigenständig und selbstbestimmt leben, aber trotzdem im Notfall immer schnell Hilfe rufen können: Das ermöglicht ein Hausnotruf. Das entlastet nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige. Sie müssen sich weniger Sorgen machen, wenn Hilfe stets nur einen Knopfdruck entfernt ist.
Sorgenfrei24 erklärt, wie der Notfallknopf für zuhause funktioniert, was ein Hausnotruf kostet und unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Ein Hausnotruf sorgt dafür, dass eine Person nach einem schweren Sturz oder in einem anderen Notfall immer noch die Möglichkeit hat, schnell und einfach Hilfe zu rufen. Ein Knopfdruck reicht aus, um eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale oder zu Angehörigen herzustellen.
Ein klassisches Hausnotrufsystem besteht aus diesen Komponenten:
Ein kleiner wasserfester Notrufknopf, der als Armband, Halskette oder Schlüsselanhänger immer am Körper getragen werden kann und per Funk mit der Basisstation verbunden ist.
Eine Basisstation, die im Haus oder in der Wohnung installiert wird und über Festnetz oder per Mobilfunk eine Telefonverbindung zur Notrufzentrale herstellen kann.
Eine spezielle Hausnotrufzentrale, die einen ausgelösten Notruf direkt der Person zuordnen kann und nach einer kurzen Klärung schnell die passende Hilfe verständigt.

Für wen eignet sich ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf eignet sich für Personen, die oft allein zuhause sind oder mit einer Person zusammenleben, die in einem Notfall nicht unbedingt schnell Hilfe verständigen kann. Das betrifft besonders ältere Leute und Menschen mit Pflegebedarf.
Hausnotruf: Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Notrufsysteme sind offiziell anerkannte Pflegehilfsmittel und werden von der Pflegekasse mit einem festen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro unterstützt. Das gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und oft lediglich bei festen Vertragspartnern Ihrer Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
Die Person hat mindestens Pflegegrad 1 und man kann davon ausgehen, dass eine Notsituation jederzeit eintreten kann.
Die Person kann in einer Notsituation wahrscheinlich keinen Notruf mit einem herkömmlichen Telefon tätigen.
Einen Großteil der Zeit ist die Person allein zuhause oder zusammen mit anderen Personen, die im Notfall nicht in der Lage sind, Hilfe zu holen.
In der Praxis sind die Wohnverhältnisse oft der entscheidende Punkt. Die anderen beiden Voraussetzungen müssen in der Regel angenommen werden, wenn die Person einen anerkannten Pflegegrad hat.
INFO
Hausnotruf beantragen: Oft hilft der Anbieter
Die meisten Hausnotruf-Anbieter helfen Ihnen dabei, den Antrag für den Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse einzureichen. Manche Anbieter kümmern sich sogar selbständig um die gesamte Abwicklung. Diese Arbeit können Sie sich also sparen.
Basisfunktionen beim Hausnotruf
Im Notfall schnell Hilfe rufen können – reicht dafür nicht ein einfaches Telefon oder ein Handy? Der Gedanke erscheint nicht ganz abwegig. Doch ein Hausnotruf hat besondere Funktionen, die zusammen genommen viel mehr Sicherheit bieten als ein Telefon oder Handy.
Notfallknopf ist immer dabei
Die erste wichtige Basisfunktion ist der kleine Sender mit dem Notfallknopf. Dieser ist sehr klein und wasserfest, sodass er im Grunde durchgehend getragen werden kann. So ist ein Notruf wirklich jederzeit möglich – auch wenn kein Telefon oder Handy zur Hand ist.
Vereinfachter Notruf
Mit dem Knopf ist das Absetzen eines Notrufs sehr unkompliziert.
Im Vergleich dazu müssen Sie bei einem Telefon oder Handy erst eine bestimmte Nummer wählen, was in einer Notsituation schwerfallen kann. Es gibt allerdings Seniorentelefone mit Notfallknopf, die Notrufe ebenfalls vereinfachen.

Besondere Hausnotruf-Zentrale
Vorteilhaft ist auch, dass Sie bei einem Hausnotruf-System in der Regel nicht mit einer allgemeinen Telefonzentrale (110/112) verbunden werden, sondern mit einer Hausnotruf-Zentrale. Dort können Sie wichtige Informationen hinterlegen.
Die Mitarbeiter erkennen dann in ihrem System automatisch, woher der Anruf kommt, mit wem sie sprechen und ob bestimmte Dinge zu beachten sind. Dadurch kann der Notruf viel schneller eingeordnet werden.
Außerdem verständigen die Mitarbeiter der Hausnotruf-Zentrale, je nach Art des Notfalls, nicht nur Notarzt, Feuerwehr oder Polizei, sondern auch Angehörige oder Nachbarn. In manchen Notfällen ist allein die Verständigung einer bekannten Person ausreichend.
INFO
Hausnotruf-Zentrale teilweise nur als Zusatzleistung
Die meisten Anbieter sehen diesen Dienst als Basisfunktion, bei manchen ist die spezielle Hausnotruf-Zentrale eine kostenpflichtige Zusatzfunktion. Beim „Hausnotruf ohne Zentrale“ werden direkt voreingestellte Angehörige, Nachbarn oder gleich die allgemeine Notrufzentrale (110/112) kontaktiert.
Zusatzleistungen zum Hausnotruf
Über die gängigen Basisfunktionen hinaus gibt es verschiedene wählbare Zusatzfunktionen. Diese sind in der Regel mit einem Aufpreis verbunden.
Schlüsselhinterlegung
Wenn eine Person aufgrund ihrer akuten Notlage nicht mehr in der Lage ist, den ankommenden Helfern die Wohnungstür zu öffnen, muss nicht selten die Tür aufgebrochen werden. Eine beliebte Zusatzleistung beim Hausnotruf ist deshalb die Schlüsselhinterlegung.
Dabei wird der Wohnungsschlüssel entweder beim zuständigen Hausnotruf-Anbieter oder in einem Schlüsseltresor nahe der Wohnung hinterlegt.
In einem Notfall kann der Anbieter dann schnell den Schlüssel bereitstellen oder über einen Zahlencode den Zugang zum Schlüsseltresor ermöglichen.
„Mir-geht-es-gut-Taste“
Ein Hausnotruf deckt die meisten Notfälle ab. Doch was geschieht, wenn die Person aufgrund einer besonderen Notlage trotz Hausnotruf keinen Notruf mehr absetzen kann? Für diesen und ähnliche Fälle gibt es die „Mir-geht-es-gut-Taste“.
Diese Taste soll die Person auf ihrem Gerät in einem vereinbarten Zeitraumdrücken. Passiert dies nicht, ruft die Hausnotruf-Zentrale aktiv an und klärt, ob ein Problem besteht. Kann die Person nicht erreicht werden, löst die Zentrale einen Notruf aus.
Sturzerkennung
Die Sturzerkennung ist dafür gedacht, Notsituationen selbständig sofort zu erkennen. Dafür ist im Notfallknopf ein besonderer Sensor integriert, der Stürze automatisch erkennt. Der Hausnotruf löst dann einen vorläufigen Alarm aus.
Bei einem Fehlalarm kann die Person per Knopfdruck signalisieren, dass alles okay ist und so Entwarnung geben. Erfolgt jedoch keine Entwarnung, wird die Hausnotruf-Zentrale verständigt.
Rauchmelder-Verknüpfung
Die Verknüpfung mit einem Rauchmelder sorgt dafür, dass die Hausnotruf-Zentrale verständigt wird, wenn der Rauchmelder angeht.
Der Dienst kontaktiert dann die Person und versucht herauszufinden, ob es einen Notfall gibt. Kann die Person nicht erreicht werden, wird die Feuerwehr verständigt.
Mobiler Notruf
Ein Hausnotruf ist für zuhause gedacht und damit vor allem für Personen geeignet, die einen Großteil ihrer Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen und dort allein wohnen. Man spricht oft auch vom Hausnotruf für Senioren, da das oft auf ältere Menschen zutrifft.
Für aktivere Personen lohnt sich vielleicht ein Mobiler Notruf, der auch unterwegs funktioniert. Dabei fällt das mobile Gerät mit dem Notrufknopf etwas größer aus als beim Hausnotruf.

Kosten für einen Hausnotruf
Für einen Hausnotruf fallen oft einmalige Einrichtungskosten an, die in der Regel bei 10 bis 80 Euro liegen. Danach bezahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr, die in etwa bei 25 Euro liegt. Die monatlichen Kosten können sich durch optionale Zusatzleistungen auf etwa 40 bis 55 Euro erhöhen.
INFO
Laufzeitrabatte können sich lohnen
Einige Anbieter bieten Laufzeitrabatte an. Sie zahlen dann also weniger, wenn sie einen möglichst langfristigen Vertrag abschließen.
Hausnotruf von der Steuer absetzen
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 03.09.2015 entschieden, dass die Kosten für einen Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegebedürftige in seiner eigenen Wohnung, einem Altenheim oder einer betreuten Wohnanlage untergebracht ist.
Hausnotruf: Anbieter im Vergleich
Auf dem Markt gibt es zahlreiche Anbieter von Hausnotrufen, deren technische Innovationen und Preismodelle sich oft ändern.
Für einen grundlegenden Vergleich stellen wir Ihnen die großen Gruppen gegenüber: Wohlfahrtsorganisationen und spezialisierte Anbieter von Notrufsystemen.
Wohlfahrtsorganisationen
Alle bekannten Wohlfahrtsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter, Arbeiter-Samariter-Bund und Caritas bieten einen Basistarif mit ähnlichen Leistungen an. Dieser umfasst die Basisfunktionen und kann komplett über die Pflegekasse finanziert werden.
Wenn Sie Zusatzleistungen nutzen möchten, stehen je nach Anbieter unterschiedliche Leistungspakete und Preismodelle zur Verfügung.
Da diese oft von regionalen Ablegern der Wohlfahrtsverbände organisiert werden, können sich die Modelle und Kosten je nach Wohnort unterscheiden.
Spezialisierte Anbieter von Notrufsystemen
Anders als die Wohlfahrtsorganisationen haben sich Anbieter wie libify oder easierLife auf Notrufsysteme spezialisiert. Auch hier stehen Ihnen Basispakete und Zusatzleistungen zur Verfügung. Die Basispakete sind meist komplett über den Zuschuss der Pflegekasse finanzierbar.
Die Zusatzleistungen sind bei diesen Anbietern in vielen Fällen technisch etwas fortschrittlicher als bei den Wohlfahrtsorganisationen.
Preislich sind sie manchmal sogar günstiger.
Hausnotruf anschließen
Ein Hausnotruf ist relativ einfach anzuschließen. Handelt es sich um ein System mit Festnetzanschluss, müssen Sie die Basisstation an die Telefonbuchse anschließen und mit Strom versorgen. Arbeitet das System mit einem Mobilfunkanschluss, reicht sogar der Anschluss an das Stromnetz.
Weitere Informationen und Unterstützung beim Installieren des Hausnotrufs erhalten Sie von Ihrem Anbieter. In manchen Fällen kommt ein Service-Mitarbeiter zu Ihnen und richtet das System ein. Oft bieten Anbieter bei individuellen Fragen allerdings nur telefonische Unterstützung.
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.

INFO
Pflegegeld & Behinderung
Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
Entlastungsleistungen
Die meisten Pflegebedürftigen werden zum Teil oder ganz von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Das erfordert viel Zeit und Kraft. Um Pflegende zu entlasten und die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag für die häusliche Pflege.
Sorgenfrei24 informiert Sie über die Höhe der Leistung, welche Voraussetzungen gelten und wofür Sie den Entlastungsbetrag verwenden können.
Entlastungsbetrag
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro beanspruchen.
Folgende Voraussetzungen müssen pflegebedürftige Versicherte erfüllen:
Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1-5).
Die Pflege findet zuhause statt.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nur nachträglich ausbezahlt für bestimmte Leistungen zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen.

INFO
„Betreuungs- und Entlastungsleistungen“
Vielleicht haben Sie schon einmal von „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ gehört. Damit sind in der Regel Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags gemeint. Der Begriff selbst war früher im Sozialgesetzbuch verankert, wurde aber 2017 aber durch „Entlastungsbetrag“ ersetzt (PSG II).
Entlastungsbetrag: Finanzierbare Leistungen
Sie können mit dem Entlastungsbetrag ganz unterschiedliche Leistungen finanzieren. Alle Leistungen sollen Pflegende entlasten oder Pflegebedürftige bei der Alltagsgestaltung unterstützen.
Finanzierbare Leistungen:
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Ambulante Pflege (teilweise)
Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht)
1. Entlastungsbetrag für Tages- und Nachtpflege
Wenn Sie Tagespflege oder Nachtpflege nutzen, können Sie die Kosten dafür auch über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Das ist sinnvoll, wenn die Kosten höher sind als der Betrag der Pflegekasse, der Ihnen grundsätzlich für die teilstationäre Pflege zusteht.
2. Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege
Kosten für die Kurzzeitpflege können Sie ab Pflegegrad 2 grundsätzlich über das Budget für die Kurzzeitpflege abrechnen.
Das umfasst allerdings nicht den Eigenanteil für Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Mit dem Entlastungsbetrag können Sie in der Regel auch diese Kosten abrechnen.
Mit Pflegegrad 1 haben Sie noch keinen Anspruch auf das Budget für die Kurzzeitpflege. Sie können die gesamten Kosten dann nur über den Entlastungsbetrag abrechnen.
3. Entlastungsbetrag für ambulante Pflege (teilweise)
In vielen Fällen unterstützt ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege. Für die daraus entstehenden Kosten steht Ihnen ab Pflegegrad 2 der Betrag der Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Einen Teil der Leistungen der ambulanten Pflege können Sie auch mit dem Entlastungsbetrag finanzieren. Dazu gehören pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung oder die pflegefachliche Anleitung von Pflegenden.
Für Leistungen aus dem Bereich „Selbstversorgung“ können Sie den Entlastungsbetrag nicht einsetzen. Zur Selbstversorgung gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen in den Bereichen Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Ausscheidung.
Eine Ausnahme gilt bei Pflegegrad 1: Personen mit diesem Pflegegrad können den Entlastungsbetrag ohne Einschränkung für alle Kosten durch die ambulante Pflege einsetzen. Pflegesachleistungen stehen Ihnen mit diesem Pflegegrad noch nicht zur Verfügung.
4. Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht)
Was als „nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gilt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Denn die Länder haben ausdrücklich das Recht, die Regeln für die Anerkennung und Qualitätssicherung solcher Leistungen selbst zu bestimmen.
Folgende Angebote sind laut Sozialgesetzbuch vorgesehen:
Betreuungsangebote, insbesondere durch ehrenamtliche Helfer unter fachlicher Anleitung
Angebote zur Entlastung oder beratenden Unterstützung von Pflegenden
Angebote zur Entlastung im Alltag des Pflegebedürftigen
Diese Punkte sind eine erste Orientierung. Entscheidend ist, ob ein Angebot nach den konkreten Regelungen in Ihrem Bundesland zulässig ist. Dabei gibt es teils erhebliche Unterschiede. Welche Regelungen in welchem Bundesland gelten, erfahren Sie auf den Webseiten der Länderregierungen.
In vielen Bundesländern gehören zu den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie zum Beispiel:
-
Einkaufshilfe
-
Alltagsbegleitung
-
Haushaltshilfe (Fensterputzer, Reinigungskraft, Gärtner)
-
Stundenweise Betreuung
Entlastungsbetrag: Höhe nach Pflegegrad
Der monatliche Entlastungsbetrag ist für jeden der fünf Pflegegrade gleich hoch.
Pflegegrad 1 = 125 Euro
Pflegegrad 2 = 125 Euro
Pflegegrad 3 = 125 Euro
Pflegegrad 4 = 125 Euro
Pflegegrad 5 = 125 Euro
INFO
Erhöhung des Entlastungsbetrags im Jahr 2025
Zum 01.01.2025 werden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse um 4,5 Prozent angehoben. Der Entlastungsbetrag würde dann bei 130,63 Euro liegen. Die Erhöhung wurde 2023 im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen.
Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse beantragen und abrechnen
Der Entlastungsbetrag ist ein Anspruch auf Kostenerstattung. Das heißt Sie müssen die Leistungen zunächst in Anspruch nehmen und aus eigener Tasche bezahlen. Mit den entsprechenden Belegen können Sie sich danach die Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags erstatten lassen.
Um die Kostenerstattung über den Entlastungsbetrag zu beantragen, müssen Sie Rechnungen und Quittungen bei Ihrer Pflegeversicherung einreichen. Manche Pflegekassen stellen dafür Formulare bereit. In jedem Fall muss deutlich werden, um was für eine Art von Leistung es sich gehandelt hat.
INFO
Beihilfeberechtigt ? Holen Sie sich Hilfe beim Antrag!
Sie haben selbst oder als Angehöriger Anspruch auf Beihilfe? Dann können Anträge und Abrechnungen mit den verschiedenen Kostenträgern schnell kompliziert werden. Spezialisierte Dienstleister helfen Ihnen, alles sauber und fristgerecht zu erledigen.
Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag: Muster-Vorlage
Das Einreichen einzelner Zahlungsbelege ist oft mühsam und umständlich. Um sich diesen bürokratischen Aufwand zu ersparen, können Sie schriftlich Ihren Anspruch an den Leistungsanbieter (zum Beispiel den Pflegedienst) abtreten. Dafür müssen Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Mit einer Abtretungserklärung versichern Sie Ihrer Pflegeversicherung, dass der entsprechende Anbieter Kosten für erbrachte Leistungen direkt über Ihren Entlastungsbetrag abrechnen darf. Der Anbieter erhält das Geld dann direkt von Ihrer Versicherung und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen
Wenn Sie Ihren monatlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht voll ausschöpfen, wird der verbleibende Betrag jeweils auf den nächsten Kalendermonat übertragen.
Leistungen, die Sie bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht verwendet haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Nach diesem Stichtag verfällt der Restbetrag des Entlastungsgeldes aus dem Vorjahr.
Das heißt: Sie können den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen oder ganz bewusst ansparen. Auf diesem Weg können Sie mit dem eher geringen Entlastungsbetrag auch größere Kosten finanzieren. Zum Beispiel für eine längere Kurzzeitpflege oder einen professionellen Frühjahrsputz.
Pflegesachleistung umwandeln für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Wenn Sie in Ihrer individuellen Pflegesituation viele Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen, ist der Entlastungsbetrag schnell ausgeschöpft. Um noch mehr Angebote finanzieren zu können, dürfen Sie bis zu 40 Prozent Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen umwandeln.
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.

INFO
Pflegegeld & Behinderung
Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
WOHNRAUMANPASSUNG
Damit die Pflege zuhause gelingen kann, muss oft das eigene Wohnumfeld angepasst werden. Denn je nach körperlicher Einschränkung können Treppen, Bäder, Türen und vieles mehr zu großen Hürden in den eigenen vier Wänden werden.
Sorgenfrei24 erklärt Ihnen, wie Sie für Umbaumaßnahmen, die diese Barrieren reduzieren, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von Ihrer Pflegeversicherung erhalten.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegeversicherung fördert bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen mit bis zu 4.000 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit der Person zu fördern.

Voraussetzungen für den Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad. Darüber hinaus müssen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen generell eines von drei Kriterien erfüllen:
Die Maßnahmen machen die häusliche Pflege möglich.
Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen oder die Pflegepersonen.
Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.
Diese Kriterien lassen immer etwas Spielraum für Interpretationen. Deshalb sollten Sie in Ihrem Antrag konkret schildern, warum eine bestimmte Maßnahme in Ihrer Situation notwendig und sinnvoll ist. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen Zuschuss.
Zuschuss zur Wohnraumanpassung nach Pflegegrad
Den Zuschuss zur Wohnraumanpassung bekommen Sie nur mit einem anerkannten Pflegegrad. Es spielt jedoch keine Rolle, welchen Pflegegrad Sie haben: Der Zuschuss beträgt immer 4.000 Euro.
Der Zuschuss gilt dabei immer pro Maßnahme und pro Person:
Pro Maßnahme: Eine Maßnahme umfasst alle Maßnahmen, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden und dem Gesundheitszustand entsprechen. Wenn sich der Zustand deutlich verändert und neue Umbauten notwendig macht, können Sie den Zuschuss erneut beantragen.
Pro Person: Leben mehrere Personen mit einem Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, können sie den Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. So sind für ein Ehepaar bis zu 8.000 Euro und in einer WG sogar bis zu 16.000 Euro Zuschuss möglich.
INFO
Höchstbetrag steigt zum 01.01.2025
Die 2023 beschlossene Pflegereform (PUEG) umfasst unter anderem eine Erhöhung aller Geld- und Sachleistungen zum 01.01.2025. Das betrifft auch die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Höchstbetrag steigt dann von 4.000 Euro um 4,5 % auf 4.180 Euro.
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Den Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen Sie am besten vor den Umbaumaßnahmen. Sie können den Antrag auch nachträglich stellen, aber dann gehen Sie das Risiko ein, den Zuschuss nicht zu erhalten und müssen die Kosten dann selbst tragen.
Wie bei allen Pflegeleistungen, stellen Sie den Antrag als gesetzlich Versicherter bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Privatversicherte stellen den Antrag bei Ihrer Pflege-Pflichtversicherung (PPV).
Wichtige Informationen für den Antrag
Manche Pflegekassen oder Pflegeversicherungen bieten Online-Formulare für den Antrag, Sie können aber immer auch ein einfaches formloses Schreibenals Antrag abschicken. Die folgenden Informationen sollten aber immer in Ihrem Antrag enthalten sein.
Notwendige Infos für Ihren Antrag:
Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
Kontoverbindung des Pflegebedürftigen (oder der ausführenden Firma, wenn diese direkt abrechnen soll)
Genaue Beschreibung der Wohnraumanpassung
Begründung, warum die Maßnahme in Ihrem Fall notwendig und sinnvoll ist
Nach Möglichkeit Kostenvoranschläge und Kontaktdaten der ausführenden Firma
Information, ob früher bereits eine Wohnumfeldverbesserung bezuschusst wurde
Begründung der Maßnahmen
Die Begründung ist der wichtigste Teil Ihres Antrags. Denn auf der Grundlage Ihrer Argumente muss die Pflegekasse entscheiden, ob durch die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person deutlich gefördert wird.
Fassen Sie sich bei der Begründung nicht zu kurz. Schildern Sie genau:
welche Barrieren es gibt,
wie diese sich auf den Alltag mit der Pflege auswirken,
wie die Umbaumaßnahmen diese Barrieren verringern oder beseitigen.
Es kann im Einzelfall sogar sinnvoll sein, Arztbriefe oder Diagnoseneinzureichen, um zu beweisen, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich sind. Allerdings nur, wenn die betreffenden gesundheitlichen Einschränkungen Ihrer Pflegekasse nicht schon bekannt sind.
INFO
Eine solide Begründung kann ein Gutachten ersparen
Die Pflegekasse oder Pflege-Pflichtversicherung kann bestimmen, dass sie für die Entscheidung über Ihren Antrag ein medizinisches Gutachten erstellen lassen möchte. Eine solide Begründung kann dazu beitragen, dass das nicht notwendig wird. So wird die Entscheidung beschleunigt.
Frist für die Antwort: Drei oder fünf Wochen
Ihre Pflegeversicherung hat im Normalfall drei Wochen Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden und Ihnen die Entscheidung mitzuteilen.
Die Frist verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Entscheidung zuerst ein Gutachten erstellt werden soll.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss die Pflegekasse oder Pflege-Pflichtversicherung Sie über die Verzögerung informieren. Falls sie das nicht tut und die Frist verstreicht, dann gilt Ihr Antrag automatisch als angenommen und der Zuschuss damit als genehmigt.
Widerspruch bei Ablehnung des Antrags
Wenn Ihr Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wird, muss diese Entscheidung in der Regel von Ihrer Pflegeversicherung begründet werden. Wenn die Begründung aus Ihrer Sicht fehlerhaft oder unvollständig ist, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Dafür antworten Sie innerhalb eines Monats auf den Ablehnungsbescheid. Begründen Sie Ihren Widerspruch möglichst genau. Schildern Sie dafür, in welchen konkreten Punkten die Sachlage falsch eingeschätzt wurde, und belegen Sie Ihre Argumente so gut wie möglich.
INFO
KfW-Zuschuss als Alternative oder Ergänzung
Alternativ zum Zuschuss der Pflegekasse oder als Ergänzung für zusätzliche Kosten können Sie unter Umständen den KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung nutzen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit Eigenleistung
Sie können wohnumfeldverbessernde Maßnahme auch in Eigenleistung umsetzen. Das heißt, dass die Umbaumaßnahmen nicht von einer beauftragten Firma, sondern von Ihnen selbst oder einer anderen Privatperson erledigt werden.
Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Eigenleistung können Sie den Zuschuss der Pflegeversicherung nur für die notwendigen Materialien und Anschaffungen erhalten. Anders als bei einem Firmenauftrag werden bei der Eigenleistung die Arbeitsaufwände nicht bezuschusst.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in einer Mietwohnung
Einfache Umbauten wie das Anbringen von Haltegriffen oder zusätzliche Beleuchtung können Sie auch als Mieter in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ungefragt umsetzen. Bei größeren Eingriffen in die Bausubstanz ist unter Umständen die Zustimmung des Vermieters notwendig.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Welche Umbaumaßnahmen bezuschusst werden, hängt von Ihren gesundheitlichen Einschränkungen und Ihrer Wohnsituation ab. Es muss erkennbar sein, wie die Maßnahme Ihre Pflege ermöglicht, erleichtert oder Ihre Selbständigkeit fördert.
Trotzdem gibt es typische Beispiele, die oft genehmigt werden.
Typische Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Anschaffung und Installation eines Treppenlifts
Einbau eines Homelifts oder Außenaufzugs
Rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus
Anbringen eines beidseitigen Geländers im Treppenhaus
Einbau einer barrierefreien Dusche
Umbau von einer Wanne zur Dusche
Installation eines Badewannenlifts
Einbau gut erreichbarer Lichtschalter
Einbau eines barrierefreien WCs
Absenken von Hängeschränken in der barrierefreien Küche
Anbringen von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen
Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette
Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
Vergrößerung von Türen
Abbau von Türschwellen
Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte
Einbau einer Gegensprechanlage
… und vieles mehr
Keinen Zuschuss gibt es für Reparaturen und Modernisierungen. Und für Maßnahmen, die zwar bequem und praktisch sind, aber nicht wirklich notwendig für eine gute häusliche Pflege.
Typischerweise gibt es keinen Zuschuss für:
-
Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank oder einer Waschmaschine
-
Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes
-
Reparatur schadhafter Treppenstufen
-
Brandschutzmaßnahmen
-
Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus
-
Rollstuhlgarage
-
Errichtung eines überdachten Sitzplatzes
-
Elektrischer Antrieb einer Markise
-
Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung
-
Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von Oberbelägen)
-
Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
-
Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen
INFO
Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Wenn auch der beste Umbau Ihr Zuhause nicht ausreichend barrierefrei gestalten könnte, bleibt nur der Umzug in eine barrierearme Wohnung.
Auch die Umzugskosten könnten Sie dann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten machen.
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.

INFO
Pflegegeld & Behinderung
Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.
pflegeunterstützungsgeld
Sie sind berufstätig und müssen sich nebenher um einen akuten Pflegefall in Ihrer Familie kümmern?
Das Pflegeunterstützungsgeld soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und die drängende Pflegeorganisation erleichtern.
Sorgenfrei24 klärt Sie als Angehörige auf über Ihren Anspruch, geltende Voraussetzungen, die Höhe und den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer akuten Pflegesituation von bis zu zehn Tagen. Es steht allen Arbeitnehmern zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.
Das am Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) sieht vor, dass das Pflegeunterstützungsgeld in Zukunft nicht mehr eine einmalige Leistungsein soll. Stattdessen besteht Ihr Anspruch von bis zu 10 Tagen dann jährlich. Diese Änderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Rechtliche Grundlage
Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist in Paragraf 44a SGB XI gesetzlich verankert. Berufstätige Familienmitglieder sollen Zeit für die kurzfristige Organisation der Pflege eines Angehörigen gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde 2015 das Pflegezeitgesetz verabschiedet. Es soll Ihnen dabei helfen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren.
Mit der kurzfristigen Arbeitszeitverhinderung haben Beschäftigten das Recht, in familiären Krisensituationen, wie einem akuten Pflegefall, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, die pflegerische Versorgung eines nahen Familienmitglieds sicherzustellen oder die Pflege zu organisieren. Wenn Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen, erhalten Sie ein auf bis zu zehn Tage begrenztes Pflegeunterstützungsgeld.
Auf diese Weise können Sie als Arbeitnehmer akuten Pflegesituationen im Kreise naher Angehöriger nachgehen, Maßnahmen organisieren und müssen dabei nicht gänzlich auf Einnahmen verzichten. So wie Eltern Krankengeld bekommen, wenn sie sich um ihr krankes Kind kümmern, erhalten nahe Angehörige diese Lohnersatzleistung von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Voraussetzungen für das Pflegeunterstützungsgeld
Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:
Die Pflegesituation ist akut, also unvorhersehbar und unerwartet, eingetreten.
Sie sind ein naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person.
Ihr Angehöriger wurde bereits als pflegebedürftig eingestuft oder es ist anzunehmen, dass sich eine Pflegebedürftigkeit in naher Zukunft anbahnt.
Sie sind angestellt und benötigen eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit.
Der zu pflegende Angehörige ist bei einer deutschen Krankenkasse versichert, kann aber auch außerhalb Deutschlands leben.
Sobald die Pflegebedürftigkeit absehbar ist, sind Sie verpflichtet zeitnah einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse oder dem Pflegeversicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen zu stellen. Mit dem Antrag müssen Sie gleichzeitig eine ärztliche Bescheinigung einreichen, in der die Pflegebedürftigkeit Ihres pflegebedürftigen Angehörigen bestätigt wird.
Wann kein Anspruch besteht
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld haben.
Darunter fallen folgende Punkte:
Sie befinden sich in gerade in der Pflegezeit oder in einer Familienpflegezeit und sind bereits von Ihrer Arbeit freigestellt.
Ihr Arbeitgeber zahlt freiwillig Ihren Lohn weiter und Sie haben keine finanziellen Einbußen.
Der Pflegebedürftige ist kein naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes unter Paragraf 7.
Sie sind Selbstständiger, Beamter oder Bezieher von Arbeitslosengeld beziehungsweise von Grundsicherung.
INFO
Was versteht man unter naher Angehöriger?
Nach Paragraf 7 des Pflegezeitgesetzes gelten als nahe Angehörige im Sinne des Pflegeunterstützungsgeldes in der Regel Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister sowie Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
In bestimmten Fällen können jedoch auch andere Personen als nahe Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes gelten. So kann beispielsweise in Ausnahmefällen auch eine enge Bezugsperson, wie beispielsweise ein guter Freund oder eine gute Freundin, als nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes angesehen werden, wenn diese Person die Pflege und Betreuung übernimmt und eine besondere Beziehung zu der pflegebedürftigen Person hat.
Grundsätzlich ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung erforderlich, um zu klären, wer im konkreten Fall als nahe Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes gilt.
Pflegeunterstützungsgeld auf mehrere Angehörige aufgeteilt
Das Pflegeunterstützungsgeld kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege eines gemeinsamen Angehörigen organisiert wird, der sich in einer akuten Ausnahmesituation befindet und Pflege benötigt. In diesem Fall ist die Arbeitsverhinderung in Abschnitte aufzuteilen und den jeweiligen Pflegepersonen zuzuordnen.
Beispiel: Eine Aufteilung zwischen zwei Personen könnte zum Beispiel bedeuten, dass eine Person die ersten vier Tage übernimmt und die andere Person die darauffolgenden sechs Tage. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld gilt für insgesamt zehn Arbeitstage und ist zu gerechten Teilen unter den Pflegepersonen aufzuteilen. Grundlage hierfür sind die jeweils geleisteten Pflegetage beziehungsweise die Tage des Verdienstausfalls.
Pflegeunterstützungsgeld für Landwirte
Landwirte, die ein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen betreiben und aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen in einer akuten Pflegesituation verhindert sind, können für bis zu zehn Arbeitstage finanzielle Unterstützung erhalten.
Diese Unterstützung wird als Betriebshilfe gemäß Paragraf 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte gewährt und soll sicherstellen, dass die Betriebe weitergeführt werden können, während die Landwirte sich um die Pflege ihrer Angehörigen kümmern. Die Betriebshilfe tritt an die Stelle des Pflegeunterstützungsgeldes, das normalerweise von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gezahlt wird.

* Ab 2024 ist das Pflegeunterstützungsgeld keine einmalige Zahlung mehr, sondern soll einmal pro Jahr zur Verfügung stehen.
Antragstellung
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine sogenannte Antragsleistung. Das heißt: Sie, als Angehöriger, müssen zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen, um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld müssen Sie bei der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person stellen – je nachdem, ob der Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert ist. Legen Sie zu dem Antrag auch unbedingt die ärztliche Bescheinigung dazu.
INFO
Ärztliches Attest für den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
Wer einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person stellt, muss ein ärztliches Attest beilegen, das den Hilfebedarf und die akute Notsituation des nahen Angehörigen bestätigt. Dieses Attest kann allerdings auch nachgereicht werden.
Im Attest müssen folgende Angaben enthalten sein:
-
Name des pflegebedürftigen Angehörigen
-
Zeitraum der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung
-
Ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit zur Sicherstellung oder Organisation der Pflege für den nahen Angehörigen
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss so schnell wie möglich gestellt werden, das heißt sobald sich die akute Pflegesituation abzeichnet.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
Angehörige können ein Formular für den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der zuständigen Pflegekasse der pflegebedürftigen Person herunterladen oder es telefonisch bei der Pflegekasse anfordern.
INFO
Nutzung des Pflegeunterstützungsgeldes
Es ist möglich, die 10 Tage zur Organisation der Pflege über das Jahr verteilt zu nehmen, anstatt sie auf einmal zu nutzen. Derzeit ist es nur einmal pro pflegebedürftige Person möglich, 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Allerdings sieht die am 26.05.2023 beschlossene Pflegereform für das Jahr 2024 vor, dass die Leistung des Pflegeunterstützungsgeldes pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden kann.
Pflegeunterstützungsgeld berechnen
Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach Ihrem tatsächlich entgangenen Nettoverdienst.
Pflegeunterstützungsgeld Höhe
Ohne Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten:
Wenn in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit keine Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) erfolgt sind, dann beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 90 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.Mit Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten:
Wenn in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt erfolgt sind, dann beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 100 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die Einmalzahlung war.Das bedeutet, bei einem pflegebedingten Arbeitsausfall ohne Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt werden 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gezahlt, bei einem Arbeitsausfall mit Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt werden immer 100 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gezahlt.
Wichtig: Das Pflegeunterstützungsgeld darf pro Kalendertrag 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nach Paragraf 233 Absatz 3 in der Krankenversicherung (SGB V) nicht überschreiten. Der Höchstbetrag für einen Tag beträgt ab dem 01.01.2023 demnach 116,38 Euro.
Abweichungen, Sonderregelungen und Spezifikationen sind im Gesetzestext Paragraf 45, Absatz 2, SGB V verankert. Bei Fragen und Unklarheiten können sich Angehörige an die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person wenden und die individuelle Höhe ihres Pflegeunterstützungsgeldes berechnen lassen.
INFO
Praxisbeispiel: Pflegeunterstützungsgeld berechnen
Angenommen, Sie haben ein Nettoeinkommen von 2.500 Euro im Monat. Wenn Sie sieben Tage Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent erhalten würden, ergibt sich die folgende Rechnung:
Zuerst wird das Nettoeinkommen pro Tag berechnet:
2500 Euro / 30 Tage = 83,33 Euro pro Tag
Dann wird das Pflegeunterstützungsgeld berechnet:
83,33 Euro x 0,9 = 75 Euro pro Tag
Für 7 Tage Pflegeunterstützungsgeld würde die Person dann insgesamt:
75 Euro x 7 Tage = 525 Euro erhalten.
EXPERTEN-TIPP
Haben Sie aus den monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags (oder aus dem Vorjahr im ersten Halbjahr) angespartes „Guthaben“, können diese zur Finanzierung Ihrer eigenen Kosten genutzt werden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
INFO
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.
