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Geldleistungen

Hier erklären wir, welche Geldleistungen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen können, wie es funktioniert, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten müssen. Dazu erklären wir jede einzelne Dienstleistung für Pflegebedürftige.

Geldleistungen

Welches Thema interessiert Sie am meisten oder haben Sie womöglich noch Fragen zu gewissen Geldleistungen? Sorgenfrei24 klärt Sie auf, damit keine Fragen mehr offen bleiben. Klicken Sie auf das jeweilige Thema und los geht´s! 

Betreuungskräfte

DEFINI

24h Betreuungskräfte

Pflegegeld

Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 , der Zuhause gepflegt wird, hat Anspruch von gesetzlichen und privaten Pflegekassen auf Pflegegeld. Wie hoch der Anspruch für die einzelnen Pflegestufen ist, welche Voraussetzungen gelten und wann Versicherte nur teilweise, befristet oder anteilig Pflegegeld bekommen, erklären wir Ihnen in dem Absatz "Pflegegeld".
  • Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen mit mindestes Pflegegrad 2, die Zuhause unentgeltlich von Familienangehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig von der Pflegestufe. 

  • Der Gesetzgeber nennt diese Sozialleistung „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Schon aus dem Begriff lässt sich ableiten, dass den Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe eine angemessene Betreuung und Pflege Zuhause sichergestellt werden soll. 

  • Das Pflegegeld steht erstmal nur der pflegebedürftigen Person zu. Dem Leistungsempfänger ist es selbst überlassen, wofür das Pflegegeld eingesetzt wird.  In der Praxis entscheiden sich die Pflegegeldempfänger die Pflegeleistungen für anfallende Kosten zu verwenden oder an die Pflegenden als Anerkennung weiterzugegeben. 

Pflegegeld Definition, 24h Betreuung

INFO

Wofür Pflegegeld oft verwendet wird

Wird Pflegegeld nicht an pflegende Angehörige weitergegeben, dann werden damit zumeist körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert. Es steht Ihnen aber frei, wofür Sie es einsetzen.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege. Etwa für ein paar Stunden wegen eines Behördentermins oder aber für mehrere Tage oder Wochen aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können.

Wir  erklären, wann Sie die Pflegeleistung in Anspruch nehmen können, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was Sie beachten müssen, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen.
  • Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist.

  • Sie können die Ersatzpflege stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch nehmen. So ist es möglich, sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abzurechnen.

  • Insgesamt sind bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im Kalenderjahr möglich. Das Gesamtbudget für die Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro im Jahr.

Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege können beispielsweise sein:

  • Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge

  • Überstunden auf der Arbeit

  • Sportkurse

  • Kurse zur Fort- und Weiterbildung, wie Pflegekurse

  • Alle Freizeitaktivitäten, wie ein Kinobesuch oder ein Abendessen bei Freunden

Verhinderungspflege Infos, 24h Betreuung

INFO

Verhinderungspflege nach Sozialgesetzbuch

Laut SGB XI heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“

Kurzzeitpflege

Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann? Oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt? Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Sorgenfrei24 erklärt, was Kurzzeitpflege im Detail ist, wer Anspruch darauf hat, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und wie Sie den Zuschuss beantragen.

  • Es gibt Situationen, in denen der Pflegebedürftige zuhause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden kann. Entweder, weil die pflegende Person verhindert ist durch Urlaub oder Krankheit, weil zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist oder weil die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor.

  • Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten für Kurzzeitpflege. 

Kurzzeitpflege Infos, 24h Betreuung

Pflegesachleistungen

Wenn Sie bei der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt werden, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegesachleistungen beanspruchen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Sorgefrei24 erklärt, welche Leistungen Sie mit Pflege­sach­leistungen finanzieren können, wie hoch Ihr Anspruch ist und wie Sie Pflegesachleistungen beantragen.

  • Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse geschlossen haben. Auch Einzelpersonen können von der Pflegekasse anerkannt werden, außer wenn die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person eng miteinander verwandt sind.

  • Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.

Pflegesachleistungen, 24h Betreuung

Tages- u. Nachtpflege

Wer Pflegebedürftige Angehörige mit einem hohen Pflegebedarf betreut, der stößt schnell an seine Belastungsgrenzen. Die Tages- oder Nachtpflege, beides Formen der teilstationären Pflege, können dann sehr entlastend sein. Das Angebot ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt. Sorgenfrei24 erklärt, für wen diese beiden Formen der Pflege geeignet sind, was sie kosten und wie Sie eine gute Tages- und Nachtpflege finden.

  • Die Tagespflege für Senioren ist ein Angebot, bei dem pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen. In Einrichtungen der Nachtpflege wiederum werden die Senioren die Nacht über betreut – wenn sie etwa Medikamentengaben brauchen oder einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus haben – damit die pflegenden Angehörigen schlafen können. Tages- und Nachtpflege sind beides Formen der teilstationären Pflege.

INFO

Tages- und Nachtpflege laut Gesetz

Der Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt.: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.“

Tages- und Nachtpflege, 24h Betreuung

Pflegehilfsmittel

Ob Hausnotruf, Pflegebett oder Desinfektionsmittel: Zu den Pflegehilfsmitteln gehören sämtliche Produkte, die die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung erleichtern oder gar ermöglichen und zudem noch Hilfsmittel, welche Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern können. Einen Anspruch darauf haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad.

Sorgenfrei24 erklärt Ihnen den Unterschied zwischen den Gruppen von Pflegehilfsmitteln und wer die Kosten dafür trägt. Erfahren Sie außerdem mehr über technische Pflegehilfsmittel, den Erstattungsbetrag von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und wie Sie Ihr Pflegepaket für zuhause beantragen.

  • Pflegehilfsmittel sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Für alle darin aufgeführten Produkte übernehmen die Kassen die Kosten oder sie überlassen Ihnen diese leihweise. Gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraf 40 des elften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Pflegehilfsmittel - 24h Betreuungskraft
  • Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln

  • Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Geräte und Produkte nach Gruppen geordnet. Die zur Pflege bestimmten Hilfsmittel finden Sie vorwiegend in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54. Es wird genauer zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50-52) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (PG 54) unterschieden. Sie alle haben gemeinsam, dass sie die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern oder die selbständigere Lebensführung ermöglichen oder zur Linderung von Beschwerden beitragen.

EXPERTEN-TIPP

Das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis ist nicht verbindlich

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis stellt gemäß Paragraf 78 Abs. 2 SGB XI eine Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Durch die seit vielen Jahren gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und auch durch die Gesetzessystematik ist bestimmt, dass sowohl das Hilfsmittelverzeichnis der GKV als auch das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung für die Versicherten unverbindlich ist. Sie können somit im Einzelfall auch Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erhalten, die nicht in diesen Regelwerken aufgeführt sind.

INFO

Produktgruppe 53 gibt es nicht mehr

Früher waren die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden eine eigene Produktgruppe, in der unter anderem Lagerungsrollen gelistet wurden. Sie wurde mit der Produktgruppe 51 zusammengelegt.

Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick

Produktgruppe & Pflegehilfsmittel
Beispiele
PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Pflegebetten mit Zubehör und spezielle Pflege-Liegerollstühle
PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, Lagerungsrollen
PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Notrufsysteme wie der Hausnotruf und Hilfen im Alltag
PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Flächen & Hände, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz

Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – was ist der Unterschied?

Oftmals wird der Einfachheit halber von Hilfsmitteln gesprochen. Doch Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel sind nicht dasselbe. Wer den Unterschied nicht kennt, kann im Gespräch mit der Kranken- oder Pflegekasse schnell missverstanden werden. Sorgenfrei24 zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede:

  1. Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder tragen zum Behandlungserfolg bei. Hilfsmittel müssen als medizinisch notwendig eingestuft werden, indem sie ein Arzt verordnet (Rezept). Dann kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Es bleibt eine Zuzahlungspflicht von maximal 10 Euro je Produkt für gesetzlich Versicherte. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen.

  2. Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Für Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad sowie ein Antrag bei der Pflegekasse. Technische Pflegehilfsmittel sind unter anderem Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme, für die eine Zuzahlung notwendig sein kann. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten Versicherte ohne Zuzahlung. Dazu gehören etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

  3. Doppelfunktionale Hilfsmittel können sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein, zum Beispiel Bade- und Toilettenhilfen, Lifter oder Behindertenfahrzeuge. Sie dienen mindestens einem der oben genannte Ziele der Pflegeversicherung und zugleich auch dem Behinderungsausgleich. Die Kosten der doppelfunktionalen Hilfsmittel werden immer zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse intern aufgeteilt. Für die Versicherten ergeben sich daraus keine Nachteile.

Hilfsmittel

Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag, gleichen gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen aus oder helfen, eine Behandlung erfolgreich durchzuführen. Sorgenfrei24 zeigt Ihnen wie Sie Hilfsmittel erhalten, wer die Kosten trägt und welche Hilfsmittel in der Pflege besonders nützlich sind.

  • Hilfsmittel sichern den Erfolg einer Kranken- oder Heilbehandlung, beugen einer drohenden Behinderung vor oder gleichen eine bestehende Behinderung im Alltag aus. Nicht als Hilfsmittel gelten Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, auch wenn sie eine ähnliche Funktion erfüllen.

  • Die Liste der möglichen Hilfsmittel ist lang – so lang wie die Liste möglicher Behandlungen und Behinderungen. Die Auswahl reicht vom Hörgerät über den Rollator bis hin zu Inkontinenzmaterial und Desinfektionsmittel.

Hilfsmittel - 24h Betreuung

Hausnotruf

Eigenständig und selbstbestimmt leben, aber trotzdem im Notfall immer schnell Hilfe rufen können: Das ermöglicht ein Hausnotruf. Das entlastet nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige. Sie müssen sich weniger Sorgen machen, wenn Hilfe stets nur einen Knopfdruck entfernt ist.

Sorgenfrei24 erklärt, wie der Notfallknopf für zuhause funktioniert, was ein Hausnotruf kostet und unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse die Kosten übernimmt.

Ein Hausnotruf sorgt dafür, dass eine Person nach einem schweren Sturz oder in einem anderen Notfall immer noch die Möglichkeit hat, schnell und einfach Hilfe zu rufen. Ein Knopfdruck reicht aus, um eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale oder zu Angehörigen herzustellen.

Ein klassisches Hausnotrufsystem besteht aus diesen Komponenten:

  • Ein kleiner wasserfester Notrufknopf, der als Armband, Halskette oder Schlüsselanhänger immer am Körper getragen werden kann und per Funk mit der Basisstation verbunden ist.

  • Eine Basisstation, die im Haus oder in der Wohnung installiert wird und über Festnetz oder per Mobilfunk eine Telefonverbindung zur Notrufzentrale herstellen kann.

  • Eine spezielle Hausnotrufzentrale, die einen ausgelösten Notruf direkt der Person zuordnen kann und nach einer kurzen Klärung schnell die passende Hilfe verständigt.

Hausnotrufknopf bei Betreuten zuhause

Für wen eignet sich ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf eignet sich für Personen, die oft allein zuhause sind oder mit einer Person zusammenleben, die in einem Notfall nicht unbedingt schnell Hilfe verständigen kann. Das betrifft besonders ältere Leute und Menschen mit Pflegebedarf.

Entlastungsleistungen

Die meisten Pflegebedürftigen werden zum Teil oder ganz von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Das erfordert viel Zeit und Kraft. Um Pflegende zu entlasten und die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag für die häusliche Pflege.

Sorgenfrei24 informiert Sie über die Höhe der Leistung, welche Voraussetzungen gelten und wofür Sie den Entlastungsbetrag verwenden können.

Entlastungsbetrag

Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro beanspruchen. 

Folgende Voraussetzungen müssen pflegebedürftige Versicherte erfüllen:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1-5).

  • Die Pflege findet zuhause statt.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nur nachträglich ausbezahlt für bestimmte Leistungen zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen.

Entlastungsleistungen bei Senioren in häuslicher Pflege

INFO

„Betreuungs- und Entlastungsleistungen“

Vielleicht haben Sie schon einmal von „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ gehört. Damit sind in der Regel Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags gemeint. Der Begriff selbst war früher im Sozialgesetzbuch verankert, wurde aber 2017 aber durch „Entlastungsbetrag“ ersetzt (PSG II).

WOHNRAUMANPASSUNG

Damit die Pflege zuhause gelingen kann, muss oft das eigene Wohnumfeld angepasst werden. Denn je nach körperlicher Einschränkung können Treppen, Bäder, Türen und vieles mehr zu großen Hürden in den eigenen vier Wänden werden.

Sorgenfrei24 erklärt Ihnen, wie Sie für Umbaumaßnahmen, die diese Barrieren reduzieren, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von Ihrer Pflegeversicherung erhalten.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegeversicherung fördert bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen mit bis zu 4.000 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit der Person zu fördern. 

Wohnraumanpassung für Senioren in häuslicher Pflege

pflegeunterstützungsgeld

Sie sind berufstätig und müssen sich nebenher um einen akuten Pflegefall in Ihrer Familie kümmern?

Das Pflegeunterstützungsgeld soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und die drängende Pflegeorganisation erleichtern.

Sorgenfrei24 klärt Sie als Angehörige auf über Ihren Anspruch, geltende Voraussetzungen, die Höhe und den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld.

  • Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer akuten Pflegesituation von bis zu zehn Tagen. Es steht allen Arbeitnehmern zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.

  • Das am Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) sieht vor, dass das Pflegeunterstützungsgeld in Zukunft nicht mehr eine einmalige Leistungsein soll. Stattdessen besteht Ihr Anspruch von bis zu 10 Tagen dann jährlich. Diese Änderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Pflegeunterstützungsgeld bei häuslicher Pflege

Rechtliche Grundlage

Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist in Paragraf 44a SGB XI gesetzlich verankert. Berufstätige Familienmitglieder sollen Zeit für die kurzfristige Organisation der Pflege eines Angehörigen gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde 2015 das Pflegezeitgesetz verabschiedet. Es soll Ihnen dabei helfen, Pflege und Beruf besser zu vereinbaren.

Mit der kurzfristigen Arbeitszeitverhinderung haben Beschäftigten das Recht, in familiären Krisensituationen, wie einem akuten Pflegefall, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, die pflegerische Versorgung eines nahen Familienmitglieds sicherzustellen oder die Pflege zu organisieren. Wenn Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Anspruch nehmen, erhalten Sie ein auf bis zu zehn Tage begrenztes Pflegeunterstützungsgeld.

Auf diese Weise können Sie als Arbeitnehmer akuten Pflegesituationen im Kreise naher Angehöriger nachgehen, Maßnahmen organisieren und müssen dabei nicht gänzlich auf Einnahmen verzichten. So wie Eltern Krankengeld bekommen, wenn sie sich um ihr krankes Kind kümmern, erhalten nahe Angehörige diese Lohnersatzleistung von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

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