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Alltagsbegleitung
für Senioren

Unsere Alltagsbegleitung unterstützt Senioren im täglichen Leben, fördert ihre Selbstständigkeit und sorgt für Sicherheit und Struktur. Wir begleiten sie bei alltäglichen Aufgaben, Aktivitäten und Terminen – zuverlässig, einfühlsam und individuell angepasst.

Abrechnung mit der Pflegekasse

Unsere Leistungen im Bereich der Alltagsbegleitung und haushaltsnahen Unterstützung können – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – über die Pflegekasse abgerechnet werden. Grundlage dafür ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, der Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung steht. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt zwischen Sorgenfrei24 und der jeweiligen Pflegekasse, sodass für die Kunden kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Auf Wunsch informieren und unterstützen wir unsere Kunden bei der Antragstellung und zeigen, wie die Leistungen optimal genutzt werden können.

Unterscheidung der Leistungsarten

In Bayern werden die Leistungen der Alltagsbegleitung im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet. Dabei wird zwischen haushaltsbezogenen Tätigkeiten und betreuungsbezogenen Tätigkeiten unterschieden.

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Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Sorgenfrei24 und der jeweiligen Pflegekasse, sodass für die Kunden kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.

Haushaltsbezogene Tätigkeiten umfassen alle unterstützenden Arbeiten im häuslichen Umfeld, die zur Aufrechterhaltung des Haushalts notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Reinigungstätigkeiten, Staubsaugen, Bodenpflege, Geschirrspülen, Wäschepflege, das Zubereiten von Mahlzeiten sowie kleinere Einkäufe. Diese Leistungen werden in Bayern aktuell mit 39 Euro pro Stunde vergütet.

Betreuungsbezogene Tätigkeiten beinhalten die aktivierende, begleitende und unterstützende Betreuung von Pflegebedürftigen im Alltag. Dazu zählen zum Beispiel gemeinsame Spaziergänge, Gespräche, Gesellschaftsspiele, Vorlesen, Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei der Tagesstrukturierung oder die Förderung sozialer Kontakte. Diese Leistungen werden in Bayern mit einem Stundensatz von 51 Euro pro Stunde vergütet.

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