
Häufig gestellte Fragen
Für fundierte Entscheidungen zur Pflegekräften
Die Wahl der richtigen Vermittlung für häusliche 24 Stunden Pflege ist eine ziemlich wichtige Entscheidung und kann einen großen Einfluss auf Ihre Erfahrung mit der bisherigen Pflege haben. Bevor Sie den Schritt wagen, unsere Dienstleistungen anzufordern, sollten Sie sichergehen, dass Sie alle Aspekte unseres Angebots verstehen. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir eine Liste von Fragen und Antworten zusammengestellt, damit Sie verstehen können, worum es bei uns geht. Lesen Sie hier alle Antworten zu häufig gestellten Fragen und melden Sie sich noch heute bei uns!
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Was bedeutet 24-Stunden-Pflege/Betreuung?Darunter versteht man Hilfe bei den alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt, wie Bügeln, Putzen, Kochen usw., aber auch Hilfe beim Patienten, wie z.B. Hilfe beim Anziehen, Duschen, Zähne putzen oder Essen. Die Betreuungskraft würde bei Ihnen für den von Ihnen gewünschten und von Ihnen festgelegten Zeitraum einziehen und die betreuende Person im Alltag unterstützen.
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Wie funktioniert die 24-Stunden-Pflege?Zunächst müssen Sie sich an eine Vermittlungsagentur oder Arbeitsagentur wenden. Es hängt davon ab, ob Sie als Auftraggeber oder Arbeitgeber auftreten möchten. Eine Agentur befreit Sie von einem Großteil der bürokratischen Aufwand und entsendet die richtige Person in begrenzter Zeit. Wenn Sie privat eine selbstständige Pflegekraft einstellen möchten, haben Sie die Möglichkeit, ein Inserat auf einer Jobbörse zu schalten oder gleich eine Betreuungskraft zu finden. Oder Sie wenden sich an eine Agentur für Arbeit, um eine Betreuungskraft zu finden. In diesem Fall sind Sie der Arbeitgeber und die Betreuungskraft muss offiziell gemeldet sein und sozialversichert werden. Wenn Sie sich für eine Vermittlungsagentur entscheiden, müssen Sie sich keine Gedanken machen, das gehört zu den Aufgaben der Vermittlungsagentur. Nach Erledigung der organisatorischen Belange kommt die 24-Stunden-Betreuung zu Ihnen nach Hause oder der pflegebedürftigen Person. Sie unterstützt bei vielfältigen Aufgaben im Haushalt und sorgt dafür, dass Bedürftige versorgt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen 24-Stunden-Betreuung und ambulanter Pflege?Die 24 Stunden Betreuung bedeutet, dass eine Betreuungskraft im Haushalt lebt und rund um die Uhr für Hilfe und Unterstützung da ist. Sie kümmert sich um die Alltagsbegleitung, Betreuung und Hauswirtschaft. Ambulante Pflege wird hingegen von einem Pflegedienst übernommen, der nur stundenweise ins Haus kommt und sich um medizinische Pflege oder Grundpflege kümmert – wie zum Beispiel das Anlegen von Verbänden oder das Durchführen von Injektionen.
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Können Betreuungskräfte auch Demenzpatienten betreuen?Ja, unsere Betreuungskräfte haben Erfahrung im Umgang mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Sie wissen, wie wichtig Einfühlungsvermögen, Geduld und klare Strukturen sind. Wir legen großen Wert darauf, dass die Betreuungskräfte individuell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingehen.
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Können wir die Betreuungskraft vor der Vermittlung kennenlernen?Ja, Sie können vorab telefonisch mit der Betreuungskraft sprechen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen und Fragen zu klären. So stellen wir sicher, dass die Chemie stimmt, bevor die Vermittlung erfolgt.
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Welche Zusatzleistungen bieten Sie an, z. B. hauswirtschaftliche Hilfe oder Fahrdienst?Unsere Betreuungskräfte unterstützen neben der persönlichen Betreuung auch im Haushalt, z. B. beim Kochen, Putzen, Waschen oder Einkaufen. Auf Wunsch können wir auch Kontakte zu Fahrdiensten oder anderen Dienstleistern vermitteln. Wenn bei Ihnen zu Hause ein Fahrzeug vorhanden ist, können Sie im Kontaktformular zur Bedarfserfassung ankreuzen, dass die Betreuungskraft einen gültigen Führerschein haben soll. Deshalb ist es besonders wichtig, das Kontaktformular zur Bedarfserfassung vollständig auszufüllen, damit wir die passende Betreuungskraft für Ihre Situation finden.
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Wie hoch soll das Haushaltsgeld für die Betreuungskraft sein?Die Höhe des Haushaltsgeldes ist individuell und variiert von Familie zu Familie. Je nach Bedarf stellen Angehörige der Betreuungskraft wöchentlich oder monatlich einen bestimmten Betrag für Einkäufe und Haushaltsausgaben zur Verfügung. Wir empfehlen, hierfür einen separaten Geldbeutel oder eine Geldbörse anzulegen, damit das Haushaltsgeld gut organisiert ist. Wichtig ist außerdem, dass alle Ausgaben durch Kassenbelege belegt werden, um eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung sicherzustellen.
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Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?Wir legen sehr großen Wert auf die Verständigung, deswegen müssen unsere Pflegekräfte einen A1-Deutschkurs absolviert haben. Falls sie sprachlich nicht weiterkommen sollen, können Sie uns selbstverständlich jederzeit kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Welche Sprachen sprechen die Betreuungskräfte außer Deutsch?Auf Anfrage sind Betreuungskräfte mit Kenntnissen in weiteren Sprachen möglich, zum Beispiel Englisch, Russisch oder Italienisch. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie besondere Sprachwünsche haben.
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Sind Sie in Notfällen erreichbar?Falls es zu einem Notfall kommen sollte, sind wir für Sie 24 Stunden erreichbar. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
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Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ausfällt?Bei uns müssen Sie sich keine Sorgen machen: Wir haben vor Ort Personal, das kurzfristig einspringen kann. Dieses gut vernetzte Team sorgt dafür, dass Ihre Betreuung nahtlos weiterläuft – ein klarer Vorteil gegenüber vielen anderen Vermittlungsagenturen.
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Können wir die Betreuungskraft wechseln, wenn wir nicht zufrieden sind?Ja, falls es einmal nicht passt, kümmern wir uns um einen zeitnahen Wechsel der Betreuungskraft. Wir möchten, dass Sie sich wohl und gut betreut fühlen. Dabei profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserer Erfahrung, um schnell eine passende Lösung zu finden.
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Müssen wir etwas vorbereiten?Sie müssen bedenken, dass auch die Betreuungskraft einen Rückzugsort für sich braucht. Bitte sorgen Sie für ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft, das nur für ihre Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Das Badezimmer oder die Küche kann natürlich mitgenutzt werden.
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Wie sieht die Einarbeitung der Betreuungskraft bei uns zuhause aus?Zu Beginn wird die Betreuungskraft mit den individuellen Bedürfnissen und Abläufen vertraut gemacht. Dazu gehört auch eine persönliche Übergabe und eine Einführung in den Haushalt, damit sich die Betreuungskraft schnell zurechtfindet. Wir unterstützen diesen Prozess gerne und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.
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Wer kann das Angebot 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen?Im Endeffekt jeder, der Hilfe im Alltag braucht. Wir verstehen, dass die Familie und Angehörige nicht immer die Kapazitäten aufbringen, den geliebten Menschen dauerhaft zu betreuen. Immer mehr Patienten möchten Zuhause betreut werden, denn in eigenen vier Wänden fühlt man sich am wohlsten. Das haben wir uns zu Herzen genommen und bieten ein umfangreiches Angebot für jeden, der etwas Unterstützung im Haushalt und im Alltag braucht.
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Welche rechtlichen und versicherungstechnischen Regelungen gibt es bei der 24-Stunden-Betreuung?Unsere Vermittlung erfolgt stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Betreuungskräfte sind sozialversichert, verfügen über eine gültige A1-Bescheinigung und sind krankenversichert. Zudem sorgen wir dafür, dass alle notwendigen Versicherungen – wie Haftpflicht- und Unfallversicherung – bestehen, damit Sie und die Betreuungskraft rechtlich abgesichert sind.
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Wie lange dauert es, bis die Betreuungskraft zu uns kommt?Wir geben uns die größte Mühe Ihre Wünsche zu erfüllen. In der Regel brauchen wir 3-5 Tage, bis die Betreuungskraft zu Ihnen kommen kann. Es ist sehr wichtig, dass das Kontaktformular zur Bedarfserfassung umfangreich ausgefüllt wird, damit wir auch die richtige Betreuungskraft für Sie finden können.
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Können wir die Betreuungskraft auch nur zeitweise oder stundenweise buchen?Zurzeit vermitteln wir ausschließlich Betreuungskräfte für eine durchgehende 24-Stunden-Betreuung, da dies den Bedürfnissen unserer Kunden am besten entspricht. Wir arbeiten jedoch daran, in einigen Regionen auch stundenweise Betreuungen anbieten zu können.
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Welche Aufgaben übernimmt die Betreuungskraft?Alle Aufgaben, die im Alltag anfallen würden. Natürlich kommt es auf den Gesundheitszustand des Patienten an, wie selbstständig oder unselbstständig er/sie ist. Ein kleiner Überblick der Aufgaben: Hilfe beim An- und Ausziehen Arztbesuche Erledigung der Einkäufe pünktliche Medikamenteneinnahme Begleitung bei Spaziergängen Unterhaltung Begleitung bei Freizeitaktivitäten (wie z.B. Kirchenbesuch oder Seniorentreffen) Zubereitung der Mahlzeiten Putzen/Aufräumen Bügeln/Wäsche waschen Hilfe beim Toilettengang Hilfe beim Duschen/Baden Hilfe beim Essen
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Unterstützen die Betreuungskräfte auch bei der Medikamenteneinnahme?Aus rechtlichen Gründen dürfen Betreuungskräfte keine Medikamente vorbereiten oder Injektionen verabreichen. Sie können jedoch an die Einnahme erinnern und bei der Organisation der Medikamente helfen. Medizinische Leistungen kann ein Pflegedienst übernehmen, der diese direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
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Woran erkennt man eine seriöse Vermittlungsagentur?Haben Sie Unsicherheiten, ob die Pflegeperson über die Agentur legal angestellt ist, können Sie sich bspw. an den Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. wenden. Dieser setzt sich für Legalität in der pflegerischen Versorgung ein. Kriterien, anhand derer Sie eine seriöse Vermittlungsagentur erkennen, sind die folgenden: Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass Steuern und Sozialabgaben im Heimatland korrekt abgeführt werden. Der Preis für die 24-Stunden-Pflege liegt monatlich bei mindestens 2.000 Euro. Es wird ein schriftlicher Vertrag von der Agentur aufgesetzt. Allgemeiner guter Eindruck der Agentur: z.B. Sprache, Freundlichkeit, ständige Erreichbarkeit Die Agentur kümmert sich bei Problemen wie bspw. einem Krankheitsfall um einen Ersatz.
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Wie wird der Datenschutz bei der Vermittlung gewährleistet?Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns besonders wichtig. Wir behandeln alle Informationen streng vertraulich und beachten selbstverständlich die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO). Ihre Daten werden ausschließlich für die Vermittlung und Betreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
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Gibt es eine Mindestvertragsdauer?In der Regel beträgt die Mindestvertragsdauer für eine 24 Stunden Betreuung vier Wochen. Damit möchten wir sicherstellen, dass die Betreuungskraft ausreichend Zeit hat, sich einzugewöhnen und eine vertrauensvolle Beziehung zu der betreuten Person aufzubauen. Sollten Sie dennoch individuelle Wünsche haben, sprechen Sie uns gerne an.
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Was kostet 24-Stunden-Betreuung?Die kosten für eine 24-Stunden-Betreuung variieren je nach Pflegegrad der zu betreuenden Person, Deutschkenntnissen der gewünschten Betreuungskraft oder auch zusätzlichen Aufgaben, die von der Pflegekraft geleistet werden sollen. Sie können einen Teil der Kosten z.B. mit der Pflegekasse abrechnen.
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Wie läuft die Abrechnung der Betreuungskosten ab?Die Abrechnung erfolgt transparent und übersichtlich. Je nach Vertrag erhalten Sie eine monatliche Rechnung, die alle erbrachten Leistungen detailliert auflistet. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bei der Abrechnung mit der Pflegekasse, da wir auch gut vernetzt sind und immer rechtliche Unterstützung erhalten. So können Sie die Ihnen zustehenden Leistungen unkompliziert nutzen.
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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?Der Entlastungsbetrag ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad: PflegegradEntlastungsbetrag pro Monat Pflegegrad 1 - 131,00 Euro Pflegegrad 2 - 131,00 Euro Pflegegrad 3 - 131,00 Euro Pflegegrad 4 - 131,00 Euro Pflegegrad 5 - 131,00 Euro
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Mit welchen Geldleistungen können wir rechnen?Hier können Sie die Aufstellungen zu den Geldleistungen bei dem jeweiligen Pflegegrad einsehen:
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 1
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 2
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 3
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 4
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 5
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Pflegegrad 1Pflegegrad 1 wird Menschen zuerkannt, die nur in geringem Maße in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Sie benötigen nur gelegentliche Unterstützung im Alltag, um weiterhin selbstständig bleiben zu können. Typische Merkmale: Leichte körperliche oder kognitive Einschränkungen Unterstützung vor allem bei der Organisation des Alltags oder bei kleineren Aufgaben Pflegebedürftige können in der Regel überwiegend selbstständig leben Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen oder Pflegegeld Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 131 € monatlich (z.B. für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter) Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
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Pflegegrad 2Pflegegrad 2 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten erheblich eingeschränkt sind. Sie benötigen regelmäßig Unterstützung bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Haushaltsführung. Typische Merkmale: Erheblicher Hilfebedarf in mehreren Bereichen des täglichen Lebens Pflegerische Unterstützung ist regelmäßig notwendig Teilweise noch vorhandene Eigenständigkeit Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2: Pflegegeld: 347 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistungen: 796 € monatlich (bei professionellem Pflegedienst) Entlastungsleistungen: 131 € monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Pflege durch andere Personen Wohnraumanpassung: Möglichkeit der Kostenübernahme für Maßnahmen, die das selbstständige Leben erleichtern (z.B. Umbau der Wohnung, Treppenlift) Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
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Pflegegrad 3Pflegegrad 3 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten schwer beeinträchtigt sind. Sie benötigen umfassende Hilfe in mehreren Bereichen des Alltags – sowohl bei der Körperpflege als auch bei der Mobilität und Haushaltsführung. Typische Merkmale: Schwere körperliche oder kognitive Einschränkungen Regelmäßige und umfassende Unterstützung notwendig Eigenständigkeit ist teilweise noch vorhanden Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3: Pflegegeld: 599 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistungen: 1.497 € monatlich (bei professionellem Pflegedienst) Entlastungsleistungen: 131 € monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Pflege durch andere Personen Wohnraumanpassung: Möglichkeit der Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
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Pflegegrad 4Pflegegrad 4 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten schwerstens beeinträchtigt sind. Sie benötigen umfassende Unterstützung in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens – sowohl körperlich als auch kognitiv. Typische Merkmale: Sehr hohe körperliche oder kognitive Einschränkungen Tägliche, umfassende Pflege und Betreuung sind erforderlich Eigenständigkeit ist kaum noch vorhanden Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4: Pflegegeld: 800 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistungen: 1.859 € monatlich (bei professionellem Pflegedienst) Entlastungsleistungen: 131 € monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Pflege durch andere Personen Wohnraumanpassung: Möglichkeit der Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. barrierefreies Badezimmer) Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
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Pflegegrad 5Pflegegrad 5 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten schwerst beeinträchtigt sind und die einen besonders hohen Pflege- und Betreuungsbedarf haben. Dies betrifft häufig Personen mit zusätzlichen komplexen medizinischen oder pflegerischen Bedürfnissen. Typische Merkmale: Schwerste körperliche und/oder kognitive Einschränkungen Sehr hoher Pflege- und Betreuungsbedarf rund um die Uhr Umfangreiche Unterstützung bei allen Tätigkeiten des täglichen Lebens Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5: Pflegegeld: 990 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistungen: 2.299 € monatlich (bei professionellem Pflegedienst) Entlastungsleistungen: 131 € monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Pflege durch andere Personen Wohnraumanpassung: Möglichkeit der Kostenübernahme für umfassende Maßnahmen zur Barrierefreiheit Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
Beispielrechnung für eine 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2
Monatliche Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft bei Pflegegrad 2
Kosten für eine Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 2.750,00 € |
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 | - 347,00 € |
Verhinderungspflege * | - 140,42 € |
Kurzzeitpflege ** | - 67,16 € |
Mögliche Steuervergünstigung *** | - 333,33 € |
Verbleibender Eigenanteil | = 1.862,09 € |
*
Verhinderungspflege beträgt 1.774 €/Jahr. Bei dem Beispiel wurde der Betrag auf 12 Monate aufgeteilt.
***
Steuervorteil bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % (bis 4.000 €/Jahr).
Bezüglich des jeweiligen Steuervorteils kann Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt eine genaue Auskunft geben.
**
Zusätzlich zu der Verhinderungspflege können Sie Kurzzeitpflege beantragen und unter bestimmten Umstädten bis zu 806 € erhalten.
****
Bitte berücksichtigen Sie, dass der Preis variieren kann. Die Preisgestaltung richtet sich nach den Sprachkenntnissen und den Qualifikationen der Betreuungskraft, dem Umfang der anfallenden Aufgaben, den weiteren Anforderungen (z.B. Führerschein), sowie dem Zustand der pflegebedürftigen Person(en).

Der monatliche Betrag beinhaltet Steuerabgaben, Sozialversicherungsabgaben, Krankenversicherungsabgaben, Fahrtkosten, Vermittlungsgebühren. Die Betreuungskraft besitzt selbstverständlich eine A1-Bescheinigung, um in Deutschland legal arbeiten zu dürfen. Der Betrag wird für einen Monat ausgerechnet und entspricht nicht der gesamten Aufenthaltsdauer der Betreuungskraft.

DEFINI

Pflegegeld
Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 , der Zuhause gepflegt wird, hat Anspruch von gesetzlichen und privaten Pflegekassen auf Pflegegeld. Wie hoch der Anspruch für die einzelnen Pflegestufen ist, welche Voraussetzungen gelten und wann Versicherte nur teilweise, befristet oder anteilig Pflegegeld bekommen, erklären wir Ihnen in dem Absatz "Pflegegeld".
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen mit mindestes Pflegegrad 2, die Zuhause unentgeltlich von Familienangehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig von der Pflegestufe.
Der Gesetzgeber nennt diese Sozialleistung „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Schon aus dem Begriff lässt sich ableiten, dass den Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe eine angemessene Betreuung und Pflege Zuhause sichergestellt werden soll.
Das Pflegegeld steht erstmal nur der pflegebedürftigen Person zu. Dem Leistungsempfänger ist es selbst überlassen, wofür das Pflegegeld eingesetzt wird. In der Praxis entscheiden sich die Pflegegeldempfänger die Pflegeleistungen für anfallende Kosten zu verwenden oder an die Pflegenden als Anerkennung weiterzugegeben.

INFO
Wofür Pflegegeld oft verwendet wird
Wird Pflegegeld nicht an pflegende Angehörige weitergegeben, dann werden damit zumeist körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert. Es steht Ihnen aber frei, wofür Sie es einsetzen.
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege. Etwa für ein paar Stunden wegen eines Behördentermins oder aber für mehrere Tage oder Wochen aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können.
Wir erklären, wann Sie die Pflegeleistung in Anspruch nehmen können, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was Sie beachten müssen, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen.
Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist.
Sie können die Ersatzpflege stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch nehmen. So ist es möglich, sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abzurechnen.
Insgesamt sind bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im Kalenderjahr möglich. Das Gesamtbudget für die Verhinderungspflege beträgt 1.685 Euro im Jahr.
Gründe für die stundenweise Verhinderungspflege können beispielsweise sein:
Arztbesuche, Elternabende oder Behördengänge
Überstunden auf der Arbeit
Sportkurse
Kurse zur Fort- und Weiterbildung, wie Pflegekurse
Alle Freizeitaktivitäten, wie ein Kinobesuch oder ein Abendessen bei Freunden

INFO
Verhinderungspflege nach Sozialgesetzbuch
Laut SGB XI heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“
Kurzzeitpflege
Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann? Oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt? Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Sorgenfrei24 erklärt, was Kurzzeitpflege im Detail ist, wer Anspruch darauf hat, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und wie Sie den Zuschuss beantragen.
Es gibt Situationen, in denen der Pflegebedürftige zuhause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden kann. Entweder, weil die pflegende Person verhindert ist durch Urlaub oder Krankheit, weil zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist oder weil die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vor.
Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten für Kurzzeitpflege.

Pflegesachleistungen
Wenn Sie bei der häuslichen Pflege von professionellen Pflegekräften unterstützt werden, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegesachleistungen beanspruchen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. Sorgefrei24 erklärt, welche Leistungen Sie mit Pflegesachleistungen finanzieren können, wie hoch Ihr Anspruch ist und wie Sie Pflegesachleistungen beantragen.
Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse geschlossen haben. Auch Einzelpersonen können von der Pflegekasse anerkannt werden, außer wenn die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person eng miteinander verwandt sind.
Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.

Tages- u. Nachtpflege
Wer Pflegebedürftige Angehörige mit einem hohen Pflegebedarf betreut, der stößt schnell an seine Belastungsgrenzen. Die Tages- oder Nachtpflege, beides Formen der teilstationären Pflege, können dann sehr entlastend sein. Das Angebot ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt. Sorgenfrei24 erklärt, für wen diese beiden Formen der Pflege geeignet sind, was sie kosten und wie Sie eine gute Tages- und Nachtpflege finden.
Die Tagespflege für Senioren ist ein Angebot, bei dem pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen. In Einrichtungen der Nachtpflege wiederum werden die Senioren die Nacht über betreut – wenn sie etwa Medikamentengaben brauchen oder einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus haben – damit die pflegenden Angehörigen schlafen können. Tages- und Nachtpflege sind beides Formen der teilstationären Pflege.
INFO
Tages- und Nachtpflege laut Gesetz
Der Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Paragraf 41 geregelt.: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.“

Pflegehilfsmittel
Ob Hausnotruf, Pflegebett oder Desinfektionsmittel: Zu den Pflegehilfsmitteln gehören sämtliche Produkte, die die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung erleichtern oder gar ermöglichen und zudem noch Hilfsmittel, welche Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern können. Einen Anspruch darauf haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad.
Sorgenfrei24 erklärt Ihnen den Unterschied zwischen den Gruppen von Pflegehilfsmitteln und wer die Kosten dafür trägt. Erfahren Sie außerdem mehr über technische Pflegehilfsmittel, den Erstattungsbetrag von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und wie Sie Ihr Pflegepaket für zuhause beantragen.
Pflegehilfsmittel sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Für alle darin aufgeführten Produkte übernehmen die Kassen die Kosten oder sie überlassen Ihnen diese leihweise. Gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraf 40 des elften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Geräte und Produkte nach Gruppen geordnet. Die zur Pflege bestimmten Hilfsmittel finden Sie vorwiegend in den Produktgruppen (PG) 50 bis 54. Es wird genauer zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50-52) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (PG 54) unterschieden. Sie alle haben gemeinsam, dass sie die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern oder die selbständigere Lebensführung ermöglichen oder zur Linderung von Beschwerden beitragen.
EXPERTEN-TIPP
Das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis ist nicht verbindlich
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis stellt gemäß Paragraf 78 Abs. 2 SGB XI eine Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Durch die seit vielen Jahren gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und auch durch die Gesetzessystematik ist bestimmt, dass sowohl das Hilfsmittelverzeichnis der GKV als auch das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung für die Versicherten unverbindlich ist. Sie können somit im Einzelfall auch Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erhalten, die nicht in diesen Regelwerken aufgeführt sind.
INFO
Produktgruppe 53 gibt es nicht mehr
Früher waren die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden eine eigene Produktgruppe, in der unter anderem Lagerungsrollen gelistet wurden. Sie wurde mit der Produktgruppe 51 zusammengelegt.
Pflegehilfsmittelverzeichnis: Produktgruppen im Überblick
Produktgruppe & Pflegehilfsmittel
Beispiele
PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Pflegebetten mit Zubehör und spezielle Pflege-Liegerollstühle
PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, Lagerungsrollen
PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität
Technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Notrufsysteme wie der Hausnotruf und Hilfen im Alltag
PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Flächen & Hände, Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – was ist der Unterschied?
Oftmals wird der Einfachheit halber von Hilfsmitteln gesprochen. Doch Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel sind nicht dasselbe. Wer den Unterschied nicht kennt, kann im Gespräch mit der Kranken- oder Pflegekasse schnell missverstanden werden. Sorgenfrei24 zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede:
Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder tragen zum Behandlungserfolg bei. Hilfsmittel müssen als medizinisch notwendig eingestuft werden, indem sie ein Arzt verordnet (Rezept). Dann kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Es bleibt eine Zuzahlungspflicht von maximal 10 Euro je Produkt für gesetzlich Versicherte. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen.
Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Für Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad sowie ein Antrag bei der Pflegekasse. Technische Pflegehilfsmittel sind unter anderem Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme, für die eine Zuzahlung notwendig sein kann. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten Versicherte ohne Zuzahlung. Dazu gehören etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.
Doppelfunktionale Hilfsmittel können sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein, zum Beispiel Bade- und Toilettenhilfen, Lifter oder Behindertenfahrzeuge. Sie dienen mindestens einem der oben genannte Ziele der Pflegeversicherung und zugleich auch dem Behinderungsausgleich. Die Kosten der doppelfunktionalen Hilfsmittel werden immer zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse intern aufgeteilt. Für die Versicherten ergeben sich daraus keine Nachteile.
Hilfsmittel
Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag, gleichen gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen aus oder helfen, eine Behandlung erfolgreich durchzuführen. Sorgenfrei24 zeigt Ihnen wie Sie Hilfsmittel erhalten, wer die Kosten trägt und welche Hilfsmittel in der Pflege besonders nützlich sind.
Hilfsmittel sichern den Erfolg einer Kranken- oder Heilbehandlung, beugen einer drohenden Behinderung vor oder gleichen eine bestehende Behinderung im Alltag aus. Nicht als Hilfsmittel gelten Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, auch wenn sie eine ähnliche Funktion erfüllen.
Die Liste der möglichen Hilfsmittel ist lang – so lang wie die Liste möglicher Behandlungen und Behinderungen. Die Auswahl reicht vom Hörgerät über den Rollator bis hin zu Inkontinenzmaterial und Desinfektionsmittel.

Hausnotruf
Eigenständig und selbstbestimmt leben, aber trotzdem im Notfall immer schnell Hilfe rufen können: Das ermöglicht ein Hausnotruf. Das entlastet nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige. Sie müssen sich weniger Sorgen machen, wenn Hilfe stets nur einen Knopfdruck entfernt ist.
Sorgenfrei24 erklärt, wie der Notfallknopf für zuhause funktioniert, was ein Hausnotruf kostet und unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Ein Hausnotruf sorgt dafür, dass eine Person nach einem schweren Sturz oder in einem anderen Notfall immer noch die Möglichkeit hat, schnell und einfach Hilfe zu rufen. Ein Knopfdruck reicht aus, um eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale oder zu Angehörigen herzustellen.
Ein klassisches Hausnotrufsystem besteht aus diesen Komponenten:
Ein kleiner wasserfester Notrufknopf, der als Armband, Halskette oder Schlüsselanhänger immer am Körper getragen werden kann und per Funk mit der Basisstation verbunden ist.
Eine Basisstation, die im Haus oder in der Wohnung installiert wird und über Festnetz oder per Mobilfunk eine Telefonverbindung zur Notrufzentrale herstellen kann.
Eine spezielle Hausnotrufzentrale, die einen ausgelösten Notruf direkt der Person zuordnen kann und nach einer kurzen Klärung schnell die passende Hilfe verständigt.

Für wen eignet sich ein Hausnotruf?
Ein Hausnotruf eignet sich für Personen, die oft allein zuhause sind oder mit einer Person zusammenleben, die in einem Notfall nicht unbedingt schnell Hilfe verständigen kann. Das betrifft besonders ältere Leute und Menschen mit Pflegebedarf.
Entlastungsleistungen
Die meisten Pflegebedürftigen werden zum Teil oder ganz von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Das erfordert viel Zeit und Kraft. Um Pflegende zu entlasten und die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag für die häusliche Pflege.
Sorgenfrei24 informiert Sie über die Höhe der Leistung, welche Voraussetzungen gelten und wofür Sie den Entlastungsbetrag verwenden können.
Entlastungsbetrag
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen.
Folgende Voraussetzungen müssen pflegebedürftige Versicherte erfüllen:
Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1-5).
Die Pflege findet zuhause statt.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nur nachträglich ausbezahlt für bestimmte Leistungen zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen.

INFO
„Betreuungs- und Entlastungsleistungen“
Vielleicht haben Sie schon einmal von „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ gehört. Damit sind in der Regel Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags gemeint. Der Begriff selbst war früher im Sozialgesetzbuch verankert, wurde aber 2017 aber durch „Entlastungsbetrag“ ersetzt (PSG II).