
Häufig gestellte Fragen
Für fundierte Entscheidungen zur Pflegekräften
Die Wahl der richtigen Vermittlung für häusliche 24 Stunden Pflege ist eine ziemlich wichtige Entscheidung und kann einen großen Einfluss auf Ihre Erfahrung mit der bisherigen Pflege haben. Bevor Sie den Schritt wagen, unsere Dienstleistungen anzufordern, sollten Sie sichergehen, dass Sie alle Aspekte unseres Angebots verstehen. Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir eine Liste von Fragen und Antworten zusammengestellt, damit Sie verstehen können, worum es bei uns geht. Lesen Sie hier alle Antworten zu häufig gestellten Fragen und melden Sie sich noch heute bei uns!
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Was bedeutet 24-Stunden-Pflege/Betreuung?Darunter versteht man Hilfe bei den alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt, wie Bügeln, Putzen, Kochen usw., aber auch Hilfe beim Patienten, wie z.B. Hilfe beim Anziehen, Duschen, Zähne putzen oder Essen. Die Betreuungskraft würde bei Ihnen für den von Ihnen gewünschten und von Ihnen festgelegten Zeitraum einziehen und die betreuende Person im Alltag unterstützen.
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Wie funktioniert die 24-Stunden-Pflege?Zunächst müssen Sie sich an eine Vermittlungsagentur oder Arbeitsagentur wenden. Es hängt davon ab, ob Sie als Auftraggeber oder Arbeitgeber auftreten möchten. Eine Agentur befreit Sie von einem Großteil der bürokratischen Aufwand und entsendet die richtige Person in begrenzter Zeit. Wenn Sie privat eine selbstständige Pflegekraft einstellen möchten, haben Sie die Möglichkeit, ein Inserat auf einer Jobbörse zu schalten oder gleich eine Betreuungskraft zu finden. Oder Sie wenden sich an eine Agentur für Arbeit, um eine Betreuungskraft zu finden. In diesem Fall sind Sie der Arbeitgeber und die Betreuungskraft muss offiziell gemeldet sein und sozialversichert werden. Wenn Sie sich für eine Vermittlungsagentur entscheiden, müssen Sie sich keine Gedanken machen, das gehört zu den Aufgaben der Vermittlungsagentur. Nach Erledigung der organisatorischen Belange kommt die 24-Stunden-Betreuung zu Ihnen nach Hause oder der pflegebedürftigen Person. Sie unterstützt bei vielfältigen Aufgaben im Haushalt und sorgt dafür, dass Bedürftige versorgt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen 24-Stunden-Betreuung und ambulanter Pflege?Die 24 Stunden Betreuung bedeutet, dass eine Betreuungskraft im Haushalt lebt und rund um die Uhr für Hilfe und Unterstützung da ist. Sie kümmert sich um die Alltagsbegleitung, Betreuung und Hauswirtschaft. Ambulante Pflege wird hingegen von einem Pflegedienst übernommen, der nur stundenweise ins Haus kommt und sich um medizinische Pflege oder Grundpflege kümmert – wie zum Beispiel das Anlegen von Verbänden oder das Durchführen von Injektionen.
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Können Betreuungskräfte auch Demenzpatienten betreuen?Ja, unsere Betreuungskräfte haben Erfahrung im Umgang mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Sie wissen, wie wichtig Einfühlungsvermögen, Geduld und klare Strukturen sind. Wir legen großen Wert darauf, dass die Betreuungskräfte individuell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingehen.
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Können wir die Betreuungskraft vor der Vermittlung kennenlernen?Ja, Sie können vorab telefonisch mit der Betreuungskraft sprechen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen und Fragen zu klären. So stellen wir sicher, dass die Chemie stimmt, bevor die Vermittlung erfolgt.
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Welche Zusatzleistungen bieten Sie an, z. B. hauswirtschaftliche Hilfe oder Fahrdienst?Unsere Betreuungskräfte unterstützen neben der persönlichen Betreuung auch im Haushalt, z. B. beim Kochen, Putzen, Waschen oder Einkaufen. Auf Wunsch können wir auch Kontakte zu Fahrdiensten oder anderen Dienstleistern vermitteln. Wenn bei Ihnen zu Hause ein Fahrzeug vorhanden ist, können Sie im Kontaktformular zur Bedarfserfassung ankreuzen, dass die Betreuungskraft einen gültigen Führerschein haben soll. Deshalb ist es besonders wichtig, das Kontaktformular zur Bedarfserfassung vollständig auszufüllen, damit wir die passende Betreuungskraft für Ihre Situation finden.
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Wie hoch soll das Haushaltsgeld für die Betreuungskraft sein?Die Höhe des Haushaltsgeldes ist individuell und variiert von Familie zu Familie. Je nach Bedarf stellen Angehörige der Betreuungskraft wöchentlich oder monatlich einen bestimmten Betrag für Einkäufe und Haushaltsausgaben zur Verfügung. Wir empfehlen, hierfür einen separaten Geldbeutel oder eine Geldbörse anzulegen, damit das Haushaltsgeld gut organisiert ist. Wichtig ist außerdem, dass alle Ausgaben durch Kassenbelege belegt werden, um eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung sicherzustellen.
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Sprechen die Betreuungskräfte deutsch?Wir legen sehr großen Wert auf die Verständigung, deswegen müssen unsere Pflegekräfte einen A1-Deutschkurs absolviert haben. Falls sie sprachlich nicht weiterkommen sollen, können Sie uns selbstverständlich jederzeit kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Welche Sprachen sprechen die Betreuungskräfte außer Deutsch?Auf Anfrage sind Betreuungskräfte mit Kenntnissen in weiteren Sprachen möglich, zum Beispiel Englisch, Russisch oder Italienisch. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie besondere Sprachwünsche haben.
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Sind Sie in Notfällen erreichbar?Falls es zu einem Notfall kommen sollte, sind wir für Sie 24 Stunden erreichbar. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
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Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ausfällt?Bei uns müssen Sie sich keine Sorgen machen: Wir haben vor Ort Personal, das kurzfristig einspringen kann. Dieses gut vernetzte Team sorgt dafür, dass Ihre Betreuung nahtlos weiterläuft – ein klarer Vorteil gegenüber vielen anderen Vermittlungsagenturen.
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Können wir die Betreuungskraft wechseln, wenn wir nicht zufrieden sind?Ja, falls es einmal nicht passt, kümmern wir uns um einen zeitnahen Wechsel der Betreuungskraft. Wir möchten, dass Sie sich wohl und gut betreut fühlen. Dabei profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserer Erfahrung, um schnell eine passende Lösung zu finden.
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Müssen wir etwas vorbereiten?Sie müssen bedenken, dass auch die Betreuungskraft einen Rückzugsort für sich braucht. Bitte sorgen Sie für ein eigenes Zimmer für die Pflegekraft, das nur für ihre Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Das Badezimmer oder die Küche kann natürlich mitgenutzt werden.
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Wie sieht die Einarbeitung der Betreuungskraft bei uns zuhause aus?Zu Beginn wird die Betreuungskraft mit den individuellen Bedürfnissen und Abläufen vertraut gemacht. Dazu gehört auch eine persönliche Übergabe und eine Einführung in den Haushalt, damit sich die Betreuungskraft schnell zurechtfindet. Wir unterstützen diesen Prozess gerne und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.
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Wer kann das Angebot 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen?Im Endeffekt jeder, der Hilfe im Alltag braucht. Wir verstehen, dass die Familie und Angehörige nicht immer die Kapazitäten aufbringen, den geliebten Menschen dauerhaft zu betreuen. Immer mehr Patienten möchten Zuhause betreut werden, denn in eigenen vier Wänden fühlt man sich am wohlsten. Das haben wir uns zu Herzen genommen und bieten ein umfangreiches Angebot für jeden, der etwas Unterstützung im Haushalt und im Alltag braucht.
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Welche rechtlichen und versicherungstechnischen Regelungen gibt es bei der 24-Stunden-Betreuung?Unsere Vermittlung erfolgt stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Betreuungskräfte sind sozialversichert, verfügen über eine gültige A1-Bescheinigung und sind krankenversichert. Zudem sorgen wir dafür, dass alle notwendigen Versicherungen – wie Haftpflicht- und Unfallversicherung – bestehen, damit Sie und die Betreuungskraft rechtlich abgesichert sind.
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Wie lange dauert es, bis die Betreuungskraft zu uns kommt?Wir geben uns die größte Mühe Ihre Wünsche zu erfüllen. In der Regel brauchen wir 3-5 Tage, bis die Betreuungskraft zu Ihnen kommen kann. Es ist sehr wichtig, dass das Kontaktformular zur Bedarfserfassung umfangreich ausgefüllt wird, damit wir auch die richtige Betreuungskraft für Sie finden können.
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Können wir die Betreuungskraft auch nur zeitweise oder stundenweise buchen?Zurzeit vermitteln wir ausschließlich Betreuungskräfte für eine durchgehende 24-Stunden-Betreuung, da dies den Bedürfnissen unserer Kunden am besten entspricht. Wir arbeiten jedoch daran, in einigen Regionen auch stundenweise Betreuungen anbieten zu können.
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Welche Aufgaben übernimmt die Betreuungskraft?Alle Aufgaben, die im Alltag anfallen würden. Natürlich kommt es auf den Gesundheitszustand des Patienten an, wie selbstständig oder unselbstständig er/sie ist. Ein kleiner Überblick der Aufgaben: Hilfe beim An- und Ausziehen Arztbesuche Erledigung der Einkäufe pünktliche Medikamenteneinnahme Begleitung bei Spaziergängen Unterhaltung Begleitung bei Freizeitaktivitäten (wie z.B. Kirchenbesuch oder Seniorentreffen) Zubereitung der Mahlzeiten Putzen/Aufräumen Bügeln/Wäsche waschen Hilfe beim Toilettengang Hilfe beim Duschen/Baden Hilfe beim Essen
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Unterstützen die Betreuungskräfte auch bei der Medikamenteneinnahme?Aus rechtlichen Gründen dürfen Betreuungskräfte keine Medikamente vorbereiten oder Injektionen verabreichen. Sie können jedoch an die Einnahme erinnern und bei der Organisation der Medikamente helfen. Medizinische Leistungen kann ein Pflegedienst übernehmen, der diese direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
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Woran erkennt man eine seriöse Vermittlungsagentur?Haben Sie Unsicherheiten, ob die Pflegeperson über die Agentur legal angestellt ist, können Sie sich bspw. an den Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. wenden. Dieser setzt sich für Legalität in der pflegerischen Versorgung ein. Kriterien, anhand derer Sie eine seriöse Vermittlungsagentur erkennen, sind die folgenden: Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass Steuern und Sozialabgaben im Heimatland korrekt abgeführt werden. Der Preis für die 24-Stunden-Pflege liegt monatlich bei mindestens 2.000 Euro. Es wird ein schriftlicher Vertrag von der Agentur aufgesetzt. Allgemeiner guter Eindruck der Agentur: z.B. Sprache, Freundlichkeit, ständige Erreichbarkeit Die Agentur kümmert sich bei Problemen wie bspw. einem Krankheitsfall um einen Ersatz.
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Wie wird der Datenschutz bei der Vermittlung gewährleistet?Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns besonders wichtig. Wir behandeln alle Informationen streng vertraulich und beachten selbstverständlich die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO). Ihre Daten werden ausschließlich für die Vermittlung und Betreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
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Gibt es eine Mindestvertragsdauer?In der Regel beträgt die Mindestvertragsdauer für eine 24 Stunden Betreuung vier Wochen. Damit möchten wir sicherstellen, dass die Betreuungskraft ausreichend Zeit hat, sich einzugewöhnen und eine vertrauensvolle Beziehung zu der betreuten Person aufzubauen. Sollten Sie dennoch individuelle Wünsche haben, sprechen Sie uns gerne an.
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Was kostet 24-Stunden-Betreuung?Die kosten für eine 24-Stunden-Betreuung variieren je nach Pflegegrad der zu betreuenden Person, Deutschkenntnissen der gewünschten Betreuungskraft oder auch zusätzlichen Aufgaben, die von der Pflegekraft geleistet werden sollen. Sie können einen Teil der Kosten z.B. mit der Pflegekasse abrechnen.
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Wie läuft die Abrechnung der Betreuungskosten ab?Die Abrechnung erfolgt transparent und übersichtlich. Je nach Vertrag erhalten Sie eine monatliche Rechnung, die alle erbrachten Leistungen detailliert auflistet. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bei der Abrechnung mit der Pflegekasse, da wir auch gut vernetzt sind und immer rechtliche Unterstützung erhalten. So können Sie die Ihnen zustehenden Leistungen unkompliziert nutzen.
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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?Der Entlastungsbetrag ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad: PflegegradEntlastungsbetrag pro Monat Pflegegrad 1 - 131,00 Euro Pflegegrad 2 - 131,00 Euro Pflegegrad 3 - 131,00 Euro Pflegegrad 4 - 131,00 Euro Pflegegrad 5 - 131,00 Euro
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Mit welchen Geldleistungen können wir rechnen?Hier können Sie die Aufstellungen zu den Geldleistungen bei dem jeweiligen Pflegegrad einsehen:
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 1
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 2
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 3
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 4
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Überblick zu den Geldleistungen Pflegegrad 5
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Pflegegrad 1Pflegegrad 1 wird Menschen zuerkannt, die nur in geringem Maße in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Sie benötigen nur gelegentliche Unterstützung im Alltag, um weiterhin selbstständig bleiben zu können. Typische Merkmale: Leichte körperliche oder kognitive Einschränkungen Unterstützung vor allem bei der Organisation des Alltags oder bei kleineren Aufgaben Pflegebedürftige können in der Regel überwiegend selbstständig leben Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen oder Pflegegeld Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 131 € monatlich (z.B. für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter) Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
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Pflegegrad 2Pflegegrad 2 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten erheblich eingeschränkt sind. Sie benötigen regelmäßig Unterstützung bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Haushaltsführung. Typische Merkmale: Erheblicher Hilfebedarf in mehreren Bereichen des täglichen Lebens Pflegerische Unterstützung ist regelmäßig notwendig Teilweise noch vorhandene Eigenständigkeit Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2: Pflegegeld: 347 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistungen: 796 € monatlich (bei professionellem Pflegedienst) Entlastungsleistungen: 131 € monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Pflege durch andere Personen Wohnraumanpassung: Möglichkeit der Kostenübernahme für Maßnahmen, die das selbstständige Leben erleichtern (z.B. Umbau der Wohnung, Treppenlift) Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
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Pflegegrad 3Pflegegrad 3 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten schwer beeinträchtigt sind. Sie benötigen umfassende Hilfe in mehreren Bereichen des Alltags – sowohl bei der Körperpflege als auch bei der Mobilität und Haushaltsführung. Typische Merkmale: Schwere körperliche oder kognitive Einschränkungen Regelmäßige und umfassende Unterstützung notwendig Eigenständigkeit ist teilweise noch vorhanden Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3: Pflegegeld: 599 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistungen: 1.497 € monatlich (bei professionellem Pflegedienst) Entlastungsleistungen: 131 € monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Pflege durch andere Personen Wohnraumanpassung: Möglichkeit der Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
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Pflegegrad 4Pflegegrad 4 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten schwerstens beeinträchtigt sind. Sie benötigen umfassende Unterstützung in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens – sowohl körperlich als auch kognitiv. Typische Merkmale: Sehr hohe körperliche oder kognitive Einschränkungen Tägliche, umfassende Pflege und Betreuung sind erforderlich Eigenständigkeit ist kaum noch vorhanden Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4: Pflegegeld: 800 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistungen: 1.859 € monatlich (bei professionellem Pflegedienst) Entlastungsleistungen: 131 € monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Pflege durch andere Personen Wohnraumanpassung: Möglichkeit der Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. barrierefreies Badezimmer) Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
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Pflegegrad 5Pflegegrad 5 wird Menschen zuerkannt, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten schwerst beeinträchtigt sind und die einen besonders hohen Pflege- und Betreuungsbedarf haben. Dies betrifft häufig Personen mit zusätzlichen komplexen medizinischen oder pflegerischen Bedürfnissen. Typische Merkmale: Schwerste körperliche und/oder kognitive Einschränkungen Sehr hoher Pflege- und Betreuungsbedarf rund um die Uhr Umfangreiche Unterstützung bei allen Tätigkeiten des täglichen Lebens Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5: Pflegegeld: 990 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistungen: 2.299 € monatlich (bei professionellem Pflegedienst) Entlastungsleistungen: 131 € monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei vorübergehender Pflege durch andere Personen Wohnraumanpassung: Möglichkeit der Kostenübernahme für umfassende Maßnahmen zur Barrierefreiheit Kostenfreie Beratungsbesuche und Pflegeberatung
Beispielrechnung für eine 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2
Monatliche Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft bei Pflegegrad 2
Kosten für eine Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen | 2.750,00 € |
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 | - 347,00 € |
Verhinderungspflege * | - 140,42 € |
Kurzzeitpflege ** | - 67,16 € |
Mögliche Steuervergünstigung *** | - 333,33 € |
Verbleibender Eigenanteil | = 1.862,09 € |
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Verhinderungspflege beträgt 1.685 €/Jahr. Bei dem Beispiel wurde der Betrag auf 12 Monate aufgeteilt.
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Steuervorteil bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % (bis 4.000 €/Jahr).
Bezüglich des jeweiligen Steuervorteils kann Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt eine genaue Auskunft geben.
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Zusätzlich zu der Verhinderungspflege können Sie Kurzzeitpflege beantragen und unter bestimmten Umstädten bis zu 806 € erhalten.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass der Preis variieren kann. Die Preisgestaltung richtet sich nach den Sprachkenntnissen und den Qualifikationen der Betreuungskraft, dem Umfang der anfallenden Aufgaben, den weiteren Anforderungen (z.B. Führerschein), sowie dem Zustand der pflegebedürftigen Person(en).

Der monatliche Betrag beinhaltet Steuerabgaben, Sozialversicherungsabgaben, Krankenversicherungsabgaben, Fahrtkosten, Vermittlungsgebühren. Die Betreuungskraft besitzt selbstverständlich eine A1-Bescheinigung, um in Deutschland legal arbeiten zu dürfen. Der Betrag wird für einen Monat ausgerechnet und entspricht nicht der gesamten Aufenthaltsdauer der Betreuungskraft.

DEFINI
