Betreuungsverfügung /-vollmacht
Beschreibung
In einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht können Personen festlegen, wer bei Bedarf ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung nicht sofort, wenn der Notfall eintritt. Zunächst muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden, ob eine Betreuung erforderlich ist.
Die Entscheidung des Gerichts, wer die Betreuung übernimmt, können Sie mit einer gültigen Betreuungsverfügung lenken. Das Betreuungsgericht darf von Ihrem Vorschlag nur abweichen, falls die vorgesehene Person ungeeignet ist.
Ziele einer Betreuung
„Betreuen“ bedeutet nicht, dass dem Betroffenen alles abgenommen wird und er nichts mehr selbst tun muss. Das Gegenteil ist der Fall: Der Betreuer soll es dem Betroffenen ermöglichen, so viel wie möglich, selbst zu regeln. Ein Ziel der Betreuung ist auch, dass der Betroffene die Aufgaben langfristig wieder selbst übernehmen kann.
Sprich: Betroffene erhalten so viel Rehabilitation, dass sie langfristig vielleicht wieder ohne Betreuer auskommen.
Aufgaben eines Betreuers
Unter einer Betreuung versteht man eine gesetzliche Vertretung von Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten (vorübergehend) nicht mehr selbst in die Hand nehmen können.
Die Aufgaben eines Betreuers können diese Themen umfassen:
Verwaltung des Vermögens:
Zahlung aller finanziellen Verpflichtungen, wenn nötig auch die Immobilie veräußern sowie die Kontoführung.
Wohnungsangelegenheiten:
Mietverträge abschließen oder kündigen; Betriebskosten abrechnen oder Mietmängel beim Vermieter durchsetzen.
Gesundheitsfürsorge:
Behandlungen mit den Arzt besprechen; Krankenakte lesen; Absprachen der Medikation und Therapien.
Schriftverkehr, Post
E-Mails und Post lesen; Handy oder Telefonvertrag kündigen oder abschließen.
Aufenthaltsbestimmung
Gegebenenfalls Umzug in ein Pflegeheim oder in eine Wohngemeinschaft. Kann die Person noch alleine in der Wohnung bleiben? Oder gibt es einen Wunsch zu einem Umzug in ein bestimmtes Heim?
Inhalte einer Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie Folgendes schriftlich festhalten:
Sie schlagen vor, wer Ihre Betreuung übernehmen soll.
Sie schließen eine bestimmte Person/bestimmte Personen aus, die keinesfalls Ihre Betreuung übernehmen soll/en.
Sie äußern Wünsche, die bei Ihrer Betreuung besonders beachtet werden sollen, zum Beispiel, ob Sie in einem Pflegeheim wohnen wollen oder lieber in ihren eigenen vier Wänden alt werden möchten.
Sie legen fest, wer Ihre Finanzen und Ihr Vermögen verwalten soll.
Sie treffen Bestimmungen, wenn es um medizinische Angelegenheiten geht.
Sie beschreiben genau, welche Aufgaben der Betreuer erledigen soll und welche nicht.
Die Richter prüfen unter anderem, ob die vorgeschlagene Person überhaupt als Betreuer geeignet ist. Dabei gelten für Betreuer bestimmte Voraussetzungen.
Ab Januar 2023 tritt das Notvertretungsrecht in Kraft. Das bedeutet, wer durch Unfall oder schweren Erkrankung eine vorübergehende Betreuung benötigt, kann ab Januar 2023 vom Ehegatten für sechs Monate vertreten werden. Ein Betreuer muss dann während dieser Zeit nicht vom Betreuungsgericht bestellt werden. Vorausgesetzt, es liegt keine anderweitige Vollmacht vor.
Ab wann ist eine Betreuungsverfügung erforderlich?
Eine Betreuung wird erst dann erforderlich, wenn folgender Fall eintritt:
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Wann soll ich die Betreuungsverfügung verfassen?
Auch wenn man nicht im rechtlichen Sinne (§ 104 BGB) geschäftsfähig sein muss, um eine Betreuungsverfügung aufzusetzen, sollte Sie dieses Dokument rechtzeitig (also zu Zeiten des klaren Bewusstseins) schreiben. Wer ganz sichergehen möchte, kann seine Betreuungsvollmacht auch durch einen Arzt unterschreiben lassen. Dieser bestätigt mit seiner Unterschrift, dass Sie zum Zeitpunkt der Abfassung „unzweifelhaft einsichtsfähig“ waren. Sie können Ihre Betreuungsverfügung auch in Gegenwart von Zeugen unterzeichnen. Jedoch ist zu beachten, dass die als Betreuer bestimmte Person nicht als Zeuge akzeptiert wird.
Checkliste: Wer eignet sich als Betreuer?
Wenn Sie darüber nachdenken, wen Sie als Betreuer in der Betreuungsverfügung hinterlegen, sollten Sie sich zuvor mit folgenden Fragen beschäftigen:
Akzeptiert diese Person, dass ich andere Wünsche habe als sie?
Toleriert diese Person, dass ich mein Leben auf meine Art und Weise gestalte?
Hat diese Person Zeit für mich? Kann sie mich oft besuchen?
Steht für diese Person mein Wohl an erster Stelle? Wird sie stets in meinem Sinne entscheiden?
Ist diese Person belastbar genug, um auch meine Angelegenheiten zu übernehmen?
Betreuungsbevollmächtigten festlegen
Wenn Sie eine Betreuung festlegen, bedenken Sie bitte auch, dass Sie dieser Person Ihre Betreuung vielleicht nicht nur zeitweise, sondern gegebenenfalls auch über einen langen Zeitraum übertragen. Diese Person muss deshalb durchaus in der Lage sein, zeitlich, körperlich und mental jederzeit in Ihrem Sinne zu handeln. Und Sie müssen sich sicher sein, dass Sie mit dieser Person alles besprechen können, alles vor ihr offenlegen können, was für die Betreuung wichtig ist.
Wenn das Gericht dem Vorschlag aus der Betreuungsverfügung folgt, muss die bestimmte Person nur noch zustimmen. Das Gericht prüft, ob Ihr gewählter Betreuer einige Anforderungen erfüllt, die an die Person eines Betreuers gestellt werden: Er muss den Aufgaben einer Betreuung fachlich (also etwa in der Lage sein, Ihr Vermögen zu verwalten) und persönlich (beispielsweise volljährig, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse) gewachsen sein.
Wichtiger Hinweis:
Sie haben jederzeit ein Widerrufsrecht.
Sie können Ihre Betreuungsverfügung übrigens jederzeit ändern oder ganz widerrufen. Das bedeutet auch, dass Sie jederzeit eine andere Person als Wunsch-Betreuer einsetzen können.
Das Amtsgericht kann auch keine der vorgeschlagenen Personen als Betreuer bestellen
Es kann durchaus sein, dass das Amtsgericht keine der vorgeschlagenen Personen als Betreuer bestellen will. Dann wird ein Betreuer bestimmt, der aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen stammt, oder aber ein ehrenamtlicher oder beruflicher Betreuer.
Es kann sein, dass das Betreuungsgericht eine vorgeschlagene Person zu Unrecht ablehnt. In diesem Fall ist eine Beschwerde beim Landgericht möglich.
Kosten einer Betreuungsverfügung
Jeder kann eine Betreuungsverfügung für sich selbst aufsetzen, im Anschluss können Sie sie von einem Notar gegen eine meist geringe Gebühr beglaubigen lassen.
Geben Sie dagegen dem Notar oder Fachanwalt den Auftrag, für Sie eine Betreuungsverfügung aufzusetzen, entstehen in der Regel höhere Kosten. Das regelt das bundesdeutsche Gerichts- und Notarkostengesetz. Basis der Berechnung ist dabei immer der sogenannte Geschäftswert und das ist maximal die Hälfte Ihres Vermögens.
Die Gebühren von mehreren hundert Euro mögen Ihnen hoch erscheinen, aber ein Notar oder Anwalt wird nicht nur eine rechtssichere Betreuungsverfügung für Sie aufsetzen, sondern Sie auch eingehend beraten. Diese Beratung ist in den Gebühren für eine Betreuungsverfügung bereits enthalten.
Die Kosten, die bei einem Betreuungsverfahren beim Amtsgericht aufkommen, muss der Betroffene selbst bezahlen. Die Höhe der Gerichtskosten richten allerdings sich nach dem Vermögen des Betreuten. Sind weniger als 25.000 Euro als Vermögen vorhanden, übernimmt der Staat die Kosten.
Betreuungsverfügung online
Alternativ existieren Online-Dienste, die mithilfe eines umfassenden Fragenkatalogs eine Betreuungsverfügung erstellen lassen ohne direkt einen Anwalt für den Einzelfall zu beauftragen. Sie werden meist von einem virtuellen Assistenten durch die einzelnen Felder geführt, der hilfreiche Informationen dazu anzeigt.
Die Verbraucherzentrale bietet unter anderem auch eine Betreuungsverfügung online an, die Sie kostenfrei nutzen können.
Kostenlose Vorlage, Formular für Betreuungsverfügung
Einen kostenlosen Vordruck, den Sie dann zuhause in Ruhe selbst ausfüllen können, bietet das Bundesministerium für Justiz zum Download an. Das Formular liegt als PDF-Datei vor und kann zuhause ausgedruckt werden. Um sicher zu gehen, dass Ihre Betreuungsverfügung im Falle eines Falles auch gefunden wird, sollten Sie es beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Gültigkeit einer Betreuungsvollmacht
Wenn Sie Ihre Betreuungsverfügung einmal abgefasst haben, eventuell mit notarieller Hilfe oder anschließender Beglaubigung, ist sie gültig – und verliert ihre Gültigkeit auch nicht. Die Betreuung an sich kann allerdings enden, weil Sie sich zum Beispiel soweit erholt haben und Angelegenheiten wieder vollständig selbst regeln können.
Eine Betreuungsvollmacht endet mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Eine Betreuungsverfügung lässt sich jederzeit ändern und sollte sogar auch in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Vielleicht haben sich Ihre Wünsche geändert, vielleicht möchten Sie jemand anderen als Betreuer vorschlagen. Jede Aktualisierung oder Ergänzung muss jeweils mit Datum, Ort und Unterschrift versehen werden. Es empfiehlt sich, die Betreuungsverfügung zusammen mit der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in einem Paket vorzubereiten, um alle Wünsche überschneidungsfrei und klar zu regeln.
Vor- und Nachteile einer Betreuungsverfügung
Die Vor- und Nachteile einer Betreuungsvollmacht muss jeder für sich individuell betrachten. Haben Sie eine Person, die Ihr volles Vertrauen genießt, benötigen Sie sicher keine Betreuungsverfügung, sondern nutzen eine Vorsorgevollmacht. Wenn aber Unsicherheiten bestehen oder es mehrere Personen gibt, die sich möglicherweise uneinig sind, kann eine Betreuungsverfügung die richtige Wahl sein.
Vor- und Nachteile einer Betreuungsverfügung
Vorteile:
Sie selbst bestimmen, wer für Sie Entscheidungen treffen darf.
Sie können mehrere Personen einsetzen.
Die Betreuungsverfügung kann jederzeit widerrufen werden.
Das Betreuungsgericht keine eine Person Ihrer Wahl einsetzen.
Kontrolle vom Betreuungsgericht – Missbrauch wird eingeschränkt.
Nachteile:
Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht – der Unterschied
Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungsvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?
Bei einer Vorsorgevollmacht ist kein gerichtliches Verfahren erforderlich. Der Bevollmächtigte kann im Namen des Betroffenen handeln, sobald er belegen kann, dass er sich selbst nicht mehr kümmern kann.
Bei einer Betreuungsvollmacht ist das anders. Sie ist lediglich ein Vorschlag des Betroffenen an das Gericht. Vor jeder Betreuung steht ein Gerichtsverfahren beim zuständigen Amtsgericht: Ist eine Betreuung nötig? In welchen Angelegenheiten ist sie erforderlich? Auf diese Fragen müssen die Richter eine Antwort finden. Genauso wie auf die Frage, wer die Betreuung übernimmt. Mit einer Betreuungsvollmacht können Sie dem Gericht jedoch bereits eine Antwort liefern.
Im Bedarfsfall sollte dafür gesorgt sein, dass die Betreuungsverfügung so schnell wie möglich zum Betreuungsgericht (ansässig bei Ihrem Amtsgericht) kommt. Das Gericht braucht in jedem Fall das Original. Betroffene können aber auch eine Kopie bei sich aufbewahren und sie mit dem Hinweis versehen, wo das Original zu finden ist. Es ist auch möglich, die Verfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) zu melden. Außerdem sollten Sie, wenn Sie sich unsicher sind, einen Anwalt für die Erstellung einer rechtssicheren Betreuungsverfügung konsultieren.
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