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Alltagsbegleitung in Nürnberg und Umgebung

Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung bedeutet Unterstützung und Begleitung im täglichen Leben für Menschen, die im Alltag Hilfe benötigen, um selbstständig und sicher zu Hause zu leben.

Alltagsbegleitung - Unterstützung im täglichen Leben

Alltagsbegleitung bedeutet die Unterstützung und Begleitung von Menschen im Alltag. Sie richtet sich an Personen, die Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten oder bei der Orientierung im Alltag benötigen, um ein selbstständiges, sicheres und aktives Leben zu Hause führen zu können. Anders als haushaltsnahe Dienstleistungen, bei denen Aufgaben wie Kochen, Putzen oder Einkäufe vollständig übernommen werden, liegt der Fokus bei der Alltagsbegleitung auf der Begleitung, Unterstützung und Förderung der Eigenständigkeit der betreuten Person.

 

Synonyme und verwandte Begriffe

Alltagsbegleitung wird auch oft als Alltagshilfe, Seniorenbegleitung, Betreuungsassistenz oder Stundenbetreuung bezeichnet. Je nach Bundesland und Anbieter finden sich weitere Begriffe wie Freizeitbegleitung, Unterstützung im Alltag oder Begleitservice für Senioren. Alle Begriffe beschreiben im Kern die Begleitung und Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten und die Förderung von Sicherheit und Lebensqualität.

Aufgaben einer Alltagsbegleitung - Einfach erklärt!

Aufgaben einer Alltagsbegleitung

Die Aufgaben einer Betreuungskraft in der Alltagsbegleitung können unter anderem folgende Tätigkeiten umfassen:

Haushaltshilfe in Nürnberg und Umgebung _ Abrechnung mit der Pflegekasse

Abrechnung mit der Pflegekasse

Die Abrechnung mit der Pflegekasse kann schnell kompliziert wirken – vor allem, weil unterschiedliche Leistungsarten, Budgets und gesetzliche Grundlagen eine Rolle spielen. Damit Sie genau wissen, welche Unterstützung eine Alltagsbegleitung direkt über die Pflegekasse abrechnen kann und welche Leistungen privat zu zahlen sind, geben wir Ihnen hier einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Pflegekassen-Leistungen und deren Grundlage.

Wie rechnet eine Alltagsbegleitung ab?

Die Alltagsbegleitung kann über die Pflegekasse abgerechnet werden. Entscheidend ist, über welche Leistungen im Sinne des SGB XI in Anspruch genommen werden.

 

Die folgende Übersicht hilft zu verstehen, welche Leistungen wie finanziert werden und welche gesetzlichen Grundlagen gelten.

 

Abrechnung über die Pflegekasse (SGB XI)

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Leistungen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

 

Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI

Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 € im Monat ab Pflegegrad 1. Dieser kann für Alltagsbegleitung und Betreuungsleistungen genutzt werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege § 42a SGB XI (kombiniert)

Sollten kurzfristig Vertretungen oder zusätzliche Betreuungsleistungen notwendig sein, können diese Leistungen bis zu 3.539 € im Jahr anteilig abgerechnet werden. 

Umgewandelte Pflegesachleistungen – § 36 SGB XI (bis zu 40%)

Aus nicht genutzten Pflegesachleistungen können zusätzliche Stunden für Alltagsbegleitung abgerechnet werden. 

bis zu 40% von:

  • Pflegegrad 1: ---

  • Pflegegrad 2 - 796 €

  • Pflegegrad 3 - 1.497 €

  • Pflegegrad 4 - 1.859 €

  • Pflegegrad 5 - 2.299 €

Abrechnung der Alltagsbegleitung im Überblick

 

Direkte Abrechnung zwischen der Pflegekasse und Sorgenfrei24

Wenn der Kunde eine Abtretungserklärung unterzeichnet, kann Sorgenfrei24 die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernehmen. In diesem Fall rechnet Sorgenfrei24 die Leistungen unmittelbar über die entsprechenden Budgets (z. B. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder 40 % der umgewandelten Pflegesachleistungen) ab. Sorgenfrei24 behält dabei den Überblick über die verfügbaren Mittel, sodass die Budgets nicht überschritten werden und das Pflegegeld ungekürzt bleibt.

Abrechnung über die Pflegekasse 

Der Kunde zahlt die Rechnung zunächst selbst an Sorgenfrei24 und reicht diese anschließend bei seiner Pflegekasse ein. Die Pflegekasse erstattet den Betrag direkt an den Kunden. Auch hier orientieren wir uns an den gesetzlich vorgesehenen Budgets, damit die Leistungen korrekt genutzt werden.

Abrechnung für Privatversicherte und Selbstzahler

Bei privaten Pflegekassen oder Krankenkassen stellt Sorgenfrei24 die Rechnung dem Kunden aus, der diese begleichen muss. Eine direkte Abrechnung mit privaten Versicherungen ist nicht möglich. Ebenso gilt dies für Kunden ohne Pflegegrad: Die Kosten für die Alltagsbegleitung müssen selbst getragen werden.

 

Budgetkontrolle

Damit keine Leistungen über die verfügbaren Budgets hinaus genutzt werden, empfehlen wir eine klare Abstimmung und ggf. die Unterzeichnung einer Abtretungserklärung. So behält Sorgenfrei24 den Überblick über die verfügbaren Mittel, berücksichtigt die richtige Reihenfolge der Nutzung der Leistungen und stellt sicher, dass Pflegesachleistungen das Pflegegeld nicht unbeabsichtigt mindern.

 

Auf diese Weise können Sie die Unterstützung durch Alltagsbegleitung optimal nutzen, ohne finanzielle Nachteile zu riskieren.

Kostenfaktor 

Die Kosten für eine Alltagsbegleitung richten sich nach dem gesetzlichen vorgesehenen Stundensatz in Bayern. Der aktuell 51 € / Stunde beträgt.

Unterschied zu haushaltsnahen Dienstleistungen

 

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen werden Tätigkeiten im Haushalt in der Regel vollständig von der Betreuungskraft übernommen. Dazu zählen zum Beispiel Kochen, Putzen, Backen, Einkäufe erledigen oder Besorgungen wie Postgänge. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Entlastung im Haushalt.

 

Die Alltagsbegleitung verfolgt hingegen einen anderen Ansatz: Sie unterstützt und begleitet ältere oder pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aufgaben, anstatt diese vollständig abzunehmen. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, Selbstständigkeit zu fördern und zu motivieren, weiterhin aktiv am Alltag teilzunehmen – etwa beim gemeinsamen Einkaufen, Kochen oder bei kleinen Aufgaben im Haushalt.

Unterschied zur Pflegebegleitung

Die Pflegebegleitung richtet sich stärker an die Gesamtsituation rund um Pflege und Betreuung. Hier steht nicht nur die Unterstützung der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt, sondern auch die Entlastung und Begleitung der Angehörigen. Pflegebegleitung umfasst unter anderem Gespräche, Orientierungshilfe, Beratung zu Hilfsmitteln, Unterstützung bei organisatorischen Fragen oder zur Strukturierung des Tagesablaufs.

 

Während die Alltagsbegleitung den Alltag praktisch und begleitend unterstützt, setzt die Pflegebegleitung ergänzend an der emotionalen, organisatorischen und beratenden Ebene an – insbesondere für Angehörige, die Pflege und Betreuung mittragen.

Haben Sie noch Fragen?

Ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Betreuungsformen noch nicht ganz klar oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.

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Nürnberg, Bayern

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