
Ambulanter Pflegedienst
medizinischer Pflege direkt zu Hause
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt medizinische und pflegefachliche Leistungen in den eigenen vier Wänden. Unsere examinierten Pflegefachkräfte sorgen dafür, dass Ihre Versorgung professionell, zuverlässig und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Synonyme und verwandte Begriffe
Unter verschiedenen Bezeichnungen wird häufig dasselbe Angebot gesucht: mobiler Pflegedienst, ambulante Pflege, häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege oder Pflegefachdienst. Egal, welchen Begriff Sie verwenden – hinter all dem steckt die fachgerechte medizinische Versorgung zu Hause.

Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes
Viele Menschen nutzen den Begriff „ambulanter Pflegedienst“, wenn es um Unterstützung zu Hause geht. Ein ambulanter Pflegedienst bietet medizinische Pflegeleistungen, die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden.
Dazu gehören unter anderem:
Anleitung und Beratung von Angehörigen
Pflegedienste zeigen Angehörigen, wie bestimmte pflegerische Tätigkeiten richtig ausgeführt werden – etwa wie man sicher mobilisiert, lagert oder Wunden beobachtet. Diese Schulungen dienen nicht nur der Sicherheit, sondern stärken auch die Selbstständigkeit der Familie.
Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten
Pflegedienste stehen in regelmäßigem Austausch mit Hausärzten, Fachärzten, Wundexperten oder Therapeuten. Sie geben Rückmeldungen über den Pflegeverlauf, führen ärztliche Anordnungen aus und koordinieren notwendige Maßnahmen.
Dokumentation der Pflegeleistungen
Alle erbrachten Leistungen müssen gesetzeskonform dokumentiert werden: Vitalwerte, Maßnahmen, Beobachtungen und Besonderheiten. Diese Dokumentation dient der Qualitätssicherung und ist Voraussetzung für die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Grundpflege
Hierzu zählen unterstützende Tätigkeiten bei der Körperpflege, beim Waschen, Duschen, Anziehen oder der täglichen Hygiene. Auch Hilfe beim Lagern, Mobilisieren oder beim Toilettengang kann dazugehören. Grundpflege wird meist nach einem festen Zeitfenster erbracht – zum Beispiel 20–30 Minuten pro Einsatz.
Versorgung mit medizinischen Geräten
Pflegedienste übernehmen Aufgaben wie Katheterpflege, Stoma-Versorgung, Inhalationen oder den Umgang mit einer PEG-Sonde. Diese Tätigkeiten erfordern Fachwissen und Erfahrung. Eine 24-Stunden-Betreuungskraft darf solche Maßnahmen nicht durchführen.
Kontrolle von Vitalwerten
Viele Pflegedienste messen Blutdruck, Blutzucker oder Puls, insbesondere bei chronisch Kranken oder Menschen mit instabilen Vitalwerten. Diese Werte werden überwacht und an den behandelnden Arzt übermittelt. Eine Betreuungskraft darf diese Messungen nicht durchführen.
Kurzzeitpflege & Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten
Viele Pflegedienste übernehmen die pflegerische Versorgung in der Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt – zum Beispiel bei Verbandswechseln, Kompressionsstrümpfen oder Medikamentengabe. In dieser Phase sind oft medizinische Handgriffe nötig, die nur ein Pflegedienst übernehmen darf.
Behandlungspflege
Dazu gehören medizinische Maßnahmen wie das Versorgen von Wunden, das Wechseln von Verbänden, das Setzen von Injektionen oder die Gabe von Medikamenten. Diese Tätigkeiten dürfen ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Viele Pflegedienste arbeiten außerdem mit spezialisierten Wundmanagern zusammen, die komplexe oder schlecht heilende Wunden betreuen. Diese Leistungen zählen zur medizinischen Pflege.

Abrechnung mit der Pflegekasse
Die Abrechnung mit der Pflegekasse kann schnell kompliziert wirken – vor allem, weil unterschiedliche Leistungsarten, Budgets und gesetzliche Grundlagen eine Rolle spielen. Damit Sie genau wissen, welche Unterstützung ein ambulanter Pflegedienst direkt über die Pflegekasse abrechnen kann und welche Leistungen privat zu zahlen sind, geben wir Ihnen hier einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Pflegekassen-Leistungen und deren Grundlage.
Wie rechnet ein ambulanter Pflegedienst ab?
Ein ambulanter Pflegedienst kann seine Leistungen je nach Art der Unterstützung über die Pflegekasse oder über die Krankenkasse abrechnen. Entscheidend ist, ob es sich um pflegerische Leistungen im Sinne des SGB XI oder um medizinische Leistungen im Sinne des SGB V handelt.
Die folgende Übersicht hilft zu verstehen, welche Leistungen wie finanziert werden und welche gesetzlichen Grundlagen gelten.
Abrechnung über die Pflegekasse (SGB XI)
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegerische Leistungen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Pflegesachleistungen – § 36 SGB XI
Darunter fallen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, die durch einen Pflegedienst erbracht werden.
Beispiele:
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Körperpflege
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Mobilisation
-
Hilfe beim An- und Auskleiden
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Unterstützung im Haushalt (z. B. einfache Reinigungsarbeiten)
Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Module direkt mit der Pflegekasse ab.
Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad:
-
Pflegegrad 1: ---
-
Pflegegrad 2 - 796 €
-
Pflegegrad 3 - 1.497 €
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Pflegegrad 4 - 1.859 €
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Pflegegrad 5 - 2.299 €
Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI
Pflegedienste dürfen – je nach Bundesland – auch bestimmte Unterstützungsleistungen im Alltag über den Entlastungsbetrag abrechnen (131 € monatlich ab Pflegerad 1).
Dazu gehören einfache Hilfeleistungen wie:
-
Alltagshilfe
-
Unterstützung bei Einkäufen
-
Betreuung im Alltag
Dies sind jedoch keine medizinischen Leistungen.
Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, kann ein Pflegedienst vertretend einspringen.
Dieses Budget beträgt bis zu 1.685 € pro Jahr (kombinierbar mit Kurzzeitpflege).
Kurzzeitpflege – § 42 SGB XI
Wenn eine vorübergehende Versorgung nötig ist (z. B. nach Krankenhausaufenthalt), kann ein Pflegedienst bestimmte Leistungen im Rahmen der Kurzzeitpflege übernehmen oder ergänzen. Mit Verhinderungspflege kombiniert bis zu 3.539 € im Jahr.
Abrechnung über die Krankenkasse (SGB V)
Sobald ärztlich verordnete, medizinisch notwendige Pflege benötigt wird, rechnet der Pflegedienst über die Krankenkasse ab.
Rechtsgrundlage: § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
Dazu gehören insbesondere:
Behandlungspflege – § 37 Abs. 2 SGB V
Alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Arzt verordnet, z. B.:
-
Medikamentengabe
-
Wundversorgung / Wundmanagement
-
Injektionen
-
Kompressionsverbände
-
Blutzuckerkontrolle
-
Katheter- oder Stomaversorgung
Diese Leistungen darf nur ein ambulanter Pflegedienst durchführen.
Grundpflege und Hauswirtschaft im Rahmen der Krankenpflege – § 37 Abs. 1 SGB V
Dies gilt, wenn eine Person krankheitsbedingt vorübergehend Unterstützung braucht, jedoch noch keinen Pflegegrad hat.
Beispiel: Eine Person bricht sich das Bein und kann vorübergehend nicht duschen oder kochen.
Private Zuzahlungen
Wenn die Kassenbudgets ausgeschöpft sind oder zusätzliche Leistungen benötigt werden, können diese:
• privat bezahlt werden
• kombiniert mit Pflegesachleistungen
miCura Pflegedienste Nürnberg GmbH
Mobivitalis Ambulante Hauskrankenpflege
OPTIMUS Ambulanter Pflegedienst
Pflege mit Herz – Ursula Kocela
Krankenpflegedienst Mosch GmbH
Ambulanter Pflegedienst Harmonica
Leidenberger GmbH
Ambulante Pflegestation an der Burg
Morgenstern Care e.K.
(Ambulanter Pflegedienst)
AUK Pflege-Mobil UG
Caritas-Sozialstation Nürnberg-Nord e.V.
Pflegedienste in
Nürnberg
Pflegedienste in Nürnberg – Gemeinsam stark für Ihre häusliche Seniorenbetreuung
Eine liebevolle und verlässliche Betreuung im eigenen Zuhause ist für viele ältere Menschen in Nürnberg der größte Wunsch. Damit dieser Wunsch auch bei steigendem Pflegebedarf erfüllbar bleibt, arbeiten wir von Sorgenfrei24 eng mit ambulanten Pflegediensten in Nürnberg zusammen. So entsteht ein starkes Netzwerk aus medizinischer Versorgung und menschlicher Zuwendung – abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Angehörigen.

Unsere 24-Stunden-Betreuung ergänzt die Leistungen klassischer
Pflegedienste dort, wo kontinuierliche Präsenz im Alltag gewünscht wird: bei der Begleitung im Haushalt, bei Spaziergängen, bei Gesprächen oder auch bei der Unterstützung in der Nacht. Die erfahrenen Betreuungskräfte von Sorgenfrei24 leben im Haushalt der betreuten Person und sorgen für Sicherheit, Struktur und emotionale Nähe – Tag für Tag.
In Zusammenarbeit mit örtlichen Pflegediensten in Nürnberg können medizinisch notwendige Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen zusätzlich abgesichert werden. Diese Kombination aus häuslicher Pflege und Rund-um-die-Uhr-Betreuung ermöglicht eine besonders umfassende Versorgung – ohne Umzug ins Pflegeheim.
Wir kennen die lokalen Strukturen in Nürnberg, pflegen den Kontakt zu ambulanten Pflegediensten, Ärzten, Tagespflegen und Apotheken. Das erleichtert die Koordination und macht Sorgenfrei24 zu einem verlässlichen Partner für Familien, die eine ganzheitliche Lösung für ihre Liebsten suchen.
Sie möchten wissen, wie unsere Betreuungskräfte mit dem Pflegedienst Ihrer Angehörigen zusammenarbeiten können? Wir beraten Sie gern persönlich – individuell, einfühlsam und auf Ihre Situation abgestimmt.
