Altenhilfe
Beschreibung
Die Altenhilfe umfasst gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen. Sie wird gemäß § 71 SGB XII geregelt und dient dem Zweck, altersbedingte Schwierigkeiten zu lindern bzw. zu vermeiden und alten Menschen die Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen. Realisiert wird die Altenhilfe - je nach Pflegebedürftigkeit - ambulant, zu Hause oder in bestimmten Pflegeeinrichtungen.
Stationäre Leistungen
Altenpflegeheim
Kurzzeitpflege
Betreutes Wohnen
Geriatrische Klinik
Geriatrische Tagesklinik
Gerontopsychiatrische Klinik
Gerontopsychiatrische Tagesklinik
Gerontopsychiatrisches Pflegeheim
Ambulante Leistungen
Hilfestellung zum sozialen Engagement
Leistungen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
Unterstützung und Beratung bezüglich einer notwendigen Heimunterbringung
Altenhilfe