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Altenhilfe

Beschreibung


Die Altenhilfe umfasst gesetzlich bestimmte Maßnahmen und Initiativen zur Förderung und Unterstützung alter Menschen. Sie wird gemäß § 71 SGB XII geregelt und dient dem Zweck, altersbedingte Schwierigkeiten zu lindern bzw. zu vermeiden und alten Menschen die Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen. Realisiert wird die Altenhilfe - je nach Pflegebedürftigkeit - ambulant, zu Hause oder in bestimmten Pflegeeinrichtungen.






Stationäre Leistungen


  • Altenpflegeheim

  • Kurzzeitpflege

  • Betreutes Wohnen

  • Geriatrische Klinik

  • Geriatrische Tagesklinik

  • Gerontopsychiatrische Klinik

  • Gerontopsychiatrische Tagesklinik

  • Gerontopsychiatrisches Pflegeheim






Ambulante Leistungen


  • Hilfestellung zum sozialen Engagement

  • Leistungen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung

  • Unterstützung und Beratung bezüglich einer notwendigen Heimunterbringung


Altenhilfe





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