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Ambulante Pflege

Beschreibung


Ambulante oder häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrem häuslichen Umfeld. Sie wird durch ambulante bzw. mobile Pflegedienste erbracht und ermöglicht Pflegeempfänger:innen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.


Je nach Bedarf wird der pflegebedürftige Mensch mehrmals täglich oder wöchentlich von dem ambulanten Pflegedienst besucht. Auf diese Weise werden pflegende Angehörige entlastet.






Welche Leistungen gehören zur ambulanten Pflege?


Pflegefachkräfte, die in der ambulanten Pflege arbeiten, erbringen folgende Leistungen:


  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, beim Toilettengang oder beim Essen

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, zum Beispiel Hilfe beim Putzen

  • Betreuung des Pflegebedürftigen und Unterstützung im Alltagsleben, zum Beispiel Begleitung bei Terminen oder Spaziergängen und Freizeitgestaltung

  • Beratung der Klient:innen und Angehörigen in pflegerischen Fragen und Vermittlung von Hilfsdiensten, zum Beispiel Essen auf Rädern und Krankentransporte

  • gegebenenfalls auch häusliche Krankenpflege, zum Beispiel Verabreichung von Medikamenten und Injektionen


Einige ambulante Pflegedienste bieten zusätzliche Betreuungsleistungen an, dazu zählen unter anderem Palliativpflege für schwerkranke und sterbende Menschen oder die außerklinische Intensivpflege Schwerstpflegebedürftiger.






Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?


Im Normalfall ist mindestens Pflegegrad 2 notwendig, um Anspruch auf häusliche Pflege zu haben. Allerdings können auch eine schwere Krankheit oder die Rückkehr aus dem Krankenhaus, zum Beispiel nach einer Operation, zu einem zeitweisen Anspruch auf häusliche Pflege führen.


Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen können die ambulante Pflege beantragen und den Pflegedienst frei wählen. Vorab werden die notwendigen Leistungen und die Finanzierung geklärt. Eine Übersicht über Leistungen und Preise findet man im Internet oder man kann sie bei den Pflegekassen kostenlos anfordern.





Kosten & Finanzierung


Die Kosten des ambulanten Pflegedienstes richten sich nach dem Umfang und der Häufigkeit der Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil davon als Pflegesachleistung, in manche Leistungen rechnen die Pflegedienste auch mit den Krankenkassen oder Sozialämtern ab. Alle zusätzlichen Kosten müssen privat getragen werden.


Die Pflegesachleistungen hängen vom Pflegegrad ab:


  • Pflegegrad 2: 689 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 3: 1298 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 4: 1612 Euro pro Monat

  • Pflegegrad 5: 1995 Euro pro Monat


Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen nicht in voller Höhe in Anspruch, erhält er anteilig Pflegegeld. Mit diesem kann zusätzliche Hilfe durch Angehörige finanziert werden.


Personen mit Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen und auch kein Pflegegeld für ambulante Pflege. Ihnen steht jedoch, wie allen anderen Pflegegraden, ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser wird zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen genutzt oder zur Entlastung der Angehörigen, zum Beispiel durch Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Allerdings dürfen Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 dieses Geld nur für pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung einsetzen. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung, zum Beispiel Hilfe beim Duschen, verwendet werden.


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