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Behandlungspflege

Beschreibung


Die medizinische Behandlungspflege wird über ein Rezept vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die nur Fachkräfte aus der Gesundheits- und Altenpflege im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person durchführen. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.






Arten & Dauer der Behandlungspflege


Die Behandlungspflege ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die ErstverordnungIhres Arztes gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt von Ihrem Gesundheitszustand nach den zwei Wochen ab und muss medizinisch begründet werden.


Wenn es absehbar ist, dass die medizinische Behandlungspflege länger als sechs Monate dauern wird, kann es für Sie notwendig sein, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Pflegegrad feststellen lassen.




Krankenhausvermeidungspflege

Manchmal verordnet ein Mediziner die Behandlungspflege, wenn sich durch die medizinische Versorgung zuhause ein Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen lässt. In diesem Fall spricht man von Krankenhausvermeidungspflege. Diese ist bis zu vier Wochen möglich.




Sicherungspflege

Bei einigen Erkrankungen benötigen Patienten oft über einen sehr langen Zeitraum oder sogar auf unbestimmte Zeit Behandlungspflege. Das kann auch notwendig sein, damit eine geheilte Krankheit nicht wieder ausbricht oder sich eine bestehende Erkrankung nicht verschlimmert.


In diesen Fällen spricht man von Sicherungspflege. Die Sicherungspflege kann auf ärztliche Anordnung unbefristet erteilt werden und umfasst die gleichen Leistungen wie die befristete Behandlungspflege.







Wem steht die medizinische Behandlungspflege zu?


Die Vorrausetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Sie können sich die Behandlungspflege verschreiben lassen, wenn Sie zum Beispiel wegen eines Unfalls oder wegen der Verschlimmerung einer Krankheit medizinisch versorgt werden müssen. Ein Pflegegrad ist nicht notwendig.


Die Behandlungspflege ist meist befristet (Ausnahme Sicherungspflege) und umschließt damit vor allen Maßnahmen, die nur vorübergehend notwendig sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie nach einer Operation medizinische Hilfe bei der Wundversorgung benötigen. Der Arzt entscheidet, ob die Behandlungspflege notwendig ist und stellt dann das Rezept aus.




Wer darf die Behandlungspflege durchführen?

Nur ausgebildete Fachkräfte dürfen die medizinische Behandlungspflege ausführen. Die Kenntnisse dafür erlernen die Fachkräfte unter anderem in den Ausbildungen zum Altenpfleger, zur Pflegefachfrau oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Eine Weiterbildung in Behandlungspflege ist beispielsweise für Pflegehelfer und Pflegeassistenten mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung möglich.


Pflegekräfte, Betreuungskräfte und Haushaltshilfen, die in der 24-Stunden-Pflege eingesetzt werden, dürfen keine medizinische Behandlungspflege, sondern ausschließlich die Grundpflege durchführen.







Kostenübernahme, Eigenanteil & Belastungsgrenze


Den überwiegenden Teil der Kosten für die Behandlungspflege übernimmt Ihre Krankenkasse.


Ab dem 18. Lebensjahr müssen Versicherte für höchstens 28 Kalendertage im Jahr Zuzahlungen übernehmen. Diese belaufen sich auf 10 Prozent der Kosten pro Tag sowie maximal 10 Euro pro Tag.


Zudem gibt es eine Höchstgrenze, um Menschen mit hohem Bedarf an medizinischen Leistungen nicht zu sehr zu belasten. Diese sogenannte Belastungsgrenze liegt bei einem Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten. Ist der Betrag für ein Jahr erreicht, so können Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse stellen.




Abrechnung der Behandlungspflege zwischen Krankenkasse und Pflegedienst

Die Verordnung Ihres Arztes für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reichen Sie an den zuständigen ambulanten Pflegedienst weiter, der Ihre Behandlungspflege übernimmt. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen im Anschluss direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.


Als Privatversicherter gehen Sie je nach Krankenkasse gelegentlich in finanzielle Vorleistung, die Kosten werden in der Regel aber auch von privaten Krankenkassen übernommen.






Häusliche Krankenpflege: Weitere Leistungen auch ohne Pflegegrad


Die medizinische Behandlungspflege ist neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung einer der drei Pfeiler der häuslichen Krankenpflege.




Medizinische Behandlungspflege: Leistungen im Ãœberblick

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt.


Das können beispielsweise sein:


  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung

  • Injektionen, zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation

  • Wundversorgung und Wechsel des Verbandsmaterials

  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

  • Behandlung eines Dekubitus

  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase

  • Inhalation

  • Stomaversorgung

  • Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung

  • Katheterpflege von harnableitenden Kathetern

  • Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung




Grundpflege: Leistungen im Ãœberblick

Unter die Grundpflege fallen alle pflegerischen Maßnahmen, die der pflegebedürftigen Person bei der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse helfen.


Dazu gehören beispielsweise:


  • Verabreichen von Sondennahrung und Trinknahrung

  • Körperpflege: Duschen, Baden, Waschen

  • An- und Auskleiden

  • Reinigen von Harnröhrenkatheter, Wechsel des Katheterbeutels

  • Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen (Urostoma, Anus praeter)

  • Kontinenz- beziehungsweise Toilettentraining

  • Positionierung (veraltet: Lagerung) mit speziellen Hilfsmitteln

  • Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von Kontrakturen, Lungenentzündung, Pilzbefall im Mund (Mundsoor), Dekubitus, Thrombose, Verstopfung




Hauswirtschaftliche Versorgung: Leistungen im Ãœberblick

Viele pflegebedürftige Menschen können ihren Haushalt nicht oder kaum allein führen – für pflegende Angehörige sind deshalb Haushaltsaufgaben oft eine zusätzliche Belastung.


Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst zum Beispiel folgende Tätigkeiten:


  • Bettwäsche wechseln

  • Einkaufen

  • Mahlzeiten zubereiten

  • Geschirrspülen

  • Heizen

  • Müll entsorgen

  • Arzneimittel besorgen


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