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Betreuungskraft (24h)

Beschreibung


Im Rahmen einer sogenannten „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ bzw. „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ lebt die betreuende Hilfskraft üblicherweise im Haus oder in der Wohnung zusammen mit dem Pflegedürftigen und ist vor Ort. Meist kommen die Hilfskräfte aus Osteuropa und haben keine pflegerische Ausbildung. Mit ihrer Hilfe ist eine intensive und umfängliche Versorgung im eigenen Heim möglich und ist in vielen Fällen eine Alternative zum Pflegeheim. Der Begriff 24 h ist irreführend, denn auch eine 24-h-Pflegehilfe arbeitet nur 40-60 Stunden in der Woche.


Diese umfassende Pflege mit deutschen Betreuungskräften zu leisten, ist für viele Familien nicht finanzierbar, weshalb sie auf günstigere Arbeitskräfte aus Osteuropa zurückgreifen. Daher hat sich auch die „polnische Pflegekraft“ als Synonym einer „24-Stunden-Betreuungsperson“ etabliert.


Hinweis: Die Bezeichnung „Pflegekraft“ im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Pflege zuhause kann irreführen. Die meisten Osteuropäerinnen, die in deutschen Haushalten pflegebedürftige Menschen betreuen, sind keine examinierten Pflegekräfte, sondern vielmehr Betreuungspersonen. Da sie aber die grundpflegerische Versorgung sichern und sich in diesem Zusammenhang die Bezeichnung „Pflegekraft“ etabliert hat, verwenden wir auch Begriffe wie „polnische Pflegekraft“ oder „Pflegekraft aus dem Ausland“.






Arbeitszeiten


Gericht bestätigt: Bereitschaftsdienst zählt in der 24-Stunden-Pflege als Arbeitszeit

Im Juni 2021 verlieh das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil der rechtlichen Grundlage Nachdruck, dass neben der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auch für die Bereitschaftszeiten von europäischen Betreuungskräften der Mindestlohn gezahlt werden muss.  Dies ist besonders für die sogenannte 24-Stunden-Pflege relevant. Hier wurden bislang lediglich vertraglich festgelegte Stundenzahlen vergütet. Das Grundsatzurteil macht deutlich, dass auch der Bereitschaftsdienst, in dem die Betreuungskräfte zwar nicht aktiv arbeiten, aber auf Abruf bereitstehen, bezahlt werden muss.

Seit September 2022 liegt der Mindestlohn für Pflegekräfte ohne Ausbildung bei 13,70 Euro die Stunde, weitere Erhöhungen sind bis Dezember 2023 schrittweise geplant. Desweiteren ist der Mindestlohn jeweils höher, wenn eine mindestens eine 1- bis 2-jährige Ausbildung vorliegt. Am höchsten ist der Mindestlohn für Pflegefachkräfte, denen Stand September 2022 ein Mindestlohn von 17, 10 Euro zusteht.






Aufgaben


Bei einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung unterstützt die Hilfskraft überwiegend im Haushalt und bei der Körperhygiene, betreut den Betroffenen tagsüber und begleitet ihn zum Arzt sowie zu anderen Unternehmungen. Diese Aufgaben können sowohl von Angehörigen, Freunden und Bekannten als auch durch Pflegedienste und privat organisierte Betreuungspersonen (zum Beispiel aus dem Ausland) geleistet werden.


Aufgaben einer sog. 24-Stunden-Pflegekraft:


  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

    Die ausländischen Betreuungskräfte oder Haushaltshilfen führen hauswirtschaftliche Tätigkeiten durch und helfen den Pflegebedürftigen unter anderem beim Einkaufen und Kochen, dem Putzen und Aufräumen der Wohnung.


  • Grundpflege

    Betreuungskräfte helfen im Rahmen der Grundpflege pflegebedürftigen Menschen bei ihren Grundverrichtungen. Dazu gehören: Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Kämmen und so weiter), Mundpflege und Zahnpflege, Toilettengang (Blasen- und Darmentleerung), Aus- und Anziehen, Zubereiten und Aufnahme der Nahrung.


Wichtiger Hinweis:

Tätigkeiten der sogenannten medizinischen Behandlungspflege (zum Beispiel Blutdruckmessen, Kompressionstrümpfe an- und ausziehen, Spritzen geben, Medikamente vorbereiten) müssen durch eine examinierte Pflegekraft, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst, durchgeführt werden. Diese Aufgaben kann und darf die ausländische Betreuungskraft nicht übernehmen. Medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und ist eine Leistung der Krankenkasse. Man braucht dafür keinen Pflegegrad.


  • Aktivierende Pflege

    Zu einer Rund-um-Betreuung gehört auch die aktivierende Pflege, also den pflege- oder betreuungsbedürftigen Menschen zu aktivieren, sich mit ihnen zu beschäftigen, sie zu unterhalten und aufzumuntern.


  • Motivation und Aktivitäten

    Betreuer gestalten oft einen Alltag, wie ihn die Betreuten zuvor oft schon lange nicht mehr erlebt haben: Ihre fortwährende Anwesenheit kann alte Menschen, die sich möglicherweise bereits resignierend aus der Welt zurückgezogen haben, neu motivieren und vitalisieren.


Folgende Aktivitäten sind möglich:


  • Gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge

  • Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Friseurbesuchen

  • Wenn gesundheitlich möglich: Gemeinsame Einkäufe

  • Wenn gesundheitlich möglich: Gemeinsame Spazierfahrten mit dem Auto (sofern vorhanden und die polnische Hilfskraft einen Führerschein besitzt – dies können Sie im Kontaktformular zur Bedarfserfassung ankreuzen)

  • Gesellschaftsspiele und Singen

  • Austausch über frühere Erlebnisse, Geschichten erzählen – abhängig von den Deutschkenntnissen der osteuropäischen Betreuungsperson

  • Einbeziehen in alle Tätigkeiten, die in Haushalt und Garten anfallen und die dem Pflegebedürftigen im Rahmen seiner Fähigkeiten möglich sind






Vermittlung & Anstellung


Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, um eine Betreuungsperson anzustellen:


Modell

Erklärung

Ihre Rolle

Entsendemodell

Sie treten lediglich als Auftraggeber auf und engagieren über eine deutsche Vermittlungsagentur eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen.

Auftraggeber

Beauftragung von Gewerbetreibenden

Sie beauftragen eine selbstständige osteuropäische Betreuungsperson – mit oder ohne Unterstützung einer Agentur.

Auftraggeber

Anstellung als Arbeitgeber

Sie stellen die Person direkt bei sich an und stellen selbst sicher, dass die Person nach deutschem Arbeitsrecht angestellt ist.

Arbeitgeber


Entsendemodell mit einer 24-Stunden-Pflege Agentur

Beim sog. „Entsendemodell“ treten Sie als Angehöriger des Betreuungsbedürftigen in der Regel als Auftraggeber gegenüber einer (deutschen) Agentur auf, die eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen organisiert. Die Betreuungskraft ist bei einem weiteren Unternehmen, dem sog. Entsendeunternehmen, in ihrem Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Die komplette Abwicklung und Kommunikation läuft über die Vermittlungsagentur.


Der Entsender (zum Beispiel der ausländische Pflegedienst) übernimmt die Versicherung der Betreuungsperson und sorgt dafür, dass im Heimatland die notwendigen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Dies wird durch die sog. A1-Bescheinigung bestätigt und sollte nachgewiesen werden können.


Die Vermittlung, Organisation und den Transport der Betreuungspersonen übernimmt die Vermittlungsagentur für Sie. Als Auftraggeber zahlen Sie einen vertraglich festgelegten monatlichen Betrag an die deutsche Agentur oder das Unternehmen im Ausland. Von diesem, also ihrem Arbeitgeber, erhält die Betreuungskraft ihr Lohnentgeld.


Aufgrund des deutschen Mindestlohns in der Pflege kann beim Entsendemodell eine ausländische Betreuungskraft nicht unter 2.192 Euro pro Monat legal beauftragt werden. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,70 Euro pro Stunde für Pflegehilfskräfte. Für Pflegekräfte mit einer höheren Ausbildung ist er entsprechend höher und liegt zwischen 13,70 Euro und 17,10 Euro. (Stand: September 2022).


Beim Entsendemodell steht die Betreuungsperson nicht im direkten Angestelltenverhältnis zum Kunden. Sie beziehungsweise der Kunde dürfen der Betreuungskraft daher keine direkten Weisungen erteilen. Informieren Sie sich über die Rahmenbedingungen bei Ihrer Agentur, damit die Beauftragung legal praktiziert wird.


Wichtiger Hinweis:

Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung vorlegen.

Kann die Vermittlungsagentur die A1-Bescheinigung nicht vorzeigen, sollten Sie diese nachdrücklich einfordern, bevor das Betreuungsverhältnis beginnt. Dabei handelt es sich um ein behördliches Dokument, das die sozialversicherungspflichtige Festanstellung im Heimatland nachweist.



Beauftragung von Gewerbetreibenden

Als Angehöriger des Pflegebedürftigen können Sie eine selbstständige Betreuungsperson mit einem Gewerbe mit der sogenannten 24-Stunden-Betreuung beauftragen. Beachten Sie jedoch folgendes Risiko: Obwohl die selbstständigen Unternehmer in aller Regel für mehrere Pflegebedürftige arbeiten, besteht das Risiko der sogenannten „Scheinselbstständigkeit“. Das kann zur Folge haben, dass Sie als Auftraggeber Sozialabgaben und Versicherungsleistungen nachzahlen müssen.


Es gibt jedoch auch für dieses Modell Agenturen, die Sie beraten, Sie auf mögliche Risiken aufmerksam machen und diese wirksam ausschließen. Somit sind Sie als Angehöriger und Auftraggeber auf der sicheren Seite.


Da die selbstständigen Betreuungspersonen ihren Stundensatz selbst bestimmen können, variieren die Kosten bei diesem Modell stark. Meist bewegen sich die Kosten für eine selbstständige Person aus Osteuropa zwischen 2.500 und 3.500 Euro monatlich.



24-Stunden-Pflege ohne Agentur: Anstellung als Arbeitgeber

Es gibt außerdem die Möglichkeit, dass Sie als Arbeitgeber auftreten und die Betreuungsperson direkt als Arbeitnehmer anstellen. Bei diesem Modell müssen Sie sicherstellen, dass die beispielsweise osteuropäische Betreuungsperson dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und somit einen angemessenen Anspruch auf Freizeit und Urlaub hat.



24-Stunden-Pflege: Arbeitsrecht & Arbeitszeit

Die Betreuungskraft wird direkt von Ihnen als Arbeitgeber angestellt – so dass Sie mit allen Rechten und Pflichten auftreten.


Diese Pflichten umfassen:


  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • Kündigungsschutz

  • Versicherungsschutz

  • Arbeitszeiten

  • Urlaubsansprüche

  • Anspruch auf Sozialleistungen


Aufgrund des deutschen Arbeitszeitgesetzes müssen Sie als Arbeitgeber in der Regel mehrere Kräfte im Turnus beschäftigen und parallel bezahlen. Eine 24-Stunden-Pflegekraft arbeitet meist zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Daher ist dieses Modell das teuerste. Die Kosten belaufen sich auf monatlich mindestens 3.000 Euro.



Anmeldung einer 24-Stunden-Pflege

Als Arbeitgeber müssen Sie die Pflegekraft anmelden. Dieser Prozess ist etwas aufwändiger.


Folgende Schritte müssen Sie beachten:


  1. Reichen Sie einen Suchauftrag bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein. Diese vermittelt Ihnen eine geeignete 24-Stunden-Pflegekraft aus dem In- oder Ausland.


  2. Setzen Sie einen rechtssicheren Arbeitsvertrag auf. Am besten konsultieren Sie dafür einen Rechtsanwalt, um alle Regelungen und Normen inhaltlich korrekt abzubilden. Denken Sie an Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Vergütung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen, Telefon- und Internetnutzung sowie Reisekostenerstattung. 


  3. Über die Agentur für Arbeit erhalten Sie eine Betriebsnummer. Diese benötigen Sie, um die Betreuungskraft bei der Sozialversicherunganzumelden. Außerdem notwendig sind eine Anmeldung bei der Krankenkasse und der zuständigen Berufsgenossenschaft. 


  4. Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, Lohnsteuer abzuführen und müssen dafür sorgen, dass eine Lohnsteueridentifikationsnummer vergeben wird.


  5. Es kann unter Umständen notwendig sein, die Pflegekraft beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Klären Sie dies vorab mit Ihrer zuständigen Behörde.


Haftpflichtversicherung für die 24h-Pflegekraft

Eine Haftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Im Pflegealltag können jederzeit Sachschäden auftreten. Die Versicherung dient als Sicherheit für alle Beteiligten. Kommt es zum Beispiel zu einem Sturz, wird von den Kassen immer geprüft, ob ein Verschulden der Pflegekraft vorliegt. Ist dies der Fall, wird die Kostenübernahme eventuell von den Kassen abgelehnt.



24-Stunden-Pflege: Voraussetzungen

Achten Sie im Rahmen der Einstellung einer 24-Stunden-Pflegekraft auf folgende Punkte:


  • Lassen Sie sich ein ärztliches Attest vorlegen: Ist die Pflegekraft physisch und psychisch geeignet, die anspruchsvollen Aufgaben auszuüben?  Ist die Person ausreichend geimpft? Können ansteckende Infektionskrankheiten wie TBC und Hepatitis ausgeschlossen werden?


  • Prüfen Sie folgende Unterlagen vor Abschluss eines Arbeitsvertrags genau: Zeugnisse, Referenzen, Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, Attest.


  • Für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können ohne besondere Genehmigung in Deutschland arbeiten. Voraussetzungen sind ein Sozialversicherungsnachweis und eine sog. „Blaue Versicherungskarte“ (EKVK), die eine Krankenversicherung nachweist. 






Seriöse 24-Stunden-Betreuung: Tipps & Checkliste


Schwarze Schafe gibt es überall. Damit Sie direkt an eine vertrauenswürdige und seriöse 24-Stunden-Pflege geraten, sollten Sie auf diese drei Dinge achten:


  1. Ein bezeichnendes Indiz für die legale Vermittlung von Betreuungskräften aus dem Ausland ist die notwendige A1-Bescheinigung. Sie bestätigt, dass die Steuern und Sozialabgaben im Heimatland korrekt abgeführt werden. Lassen Sie sich diese Bescheinigung vom Vermittlungsunternehmen zeigen, wenn Sie sichergehen wollen, dass die Betreuungskraft legal beschäftigt wird.


  2. Um ganz sicher zu gehen, müssten Sie letztlich alle Verträge prüfen, welche die Betreuungsperson mit ihrem Arbeitgeber im Heimatland geschlossen hat. Dies kann niemand leisten, weshalb Sie sich im Zweifel an Selbsthilfegruppen und Verbände (VHBP e. V.) wenden können, wie in der folgenden Infobox beschrieben.


  3. Wenn das Vermittlungsunternehmen eine deutsche Gesellschaftsform (zum Beispiel GmbH) hat, unterliegt es dem deutschen Recht und muss sich auch an deutsche Gesetze halten. Auch die auslänischen Vermittlungsagenturen müssen sich an deutsche Gesetze halten.

    Die deutschen Agenturen arbeiten in den meisten Fällen mit Kooperationsfirmen, die hauptsächlich nur das Personal beschäftigen und verfügen über einen Kooridnatoren, der zwischen der Familie und der Koooperationsfirma vermittelt, ggfs. Probleme löst, in Notfällen immer erreichbar ist und für die Papier- und Vertragsangelegenheiten verantworlich.

    Bei Firmen mit ausländischen Sitz ist die Wahrscheinlich größer, dass die Betreuungskräfte direkt bei ihnen angestellt sind, somit gibt es keinen Koordinatoren, sondern die Firma erledigt alle seine Aufagben selbst.



Checkliste für die Vermittlung einer sog. 24-Stunden-Betreuung
  • Haben Sie schon von positiven Erfahrungen mit dieser Agentur von Freunden oder Bekannten gehört?

  • Hat Sie die Agentur ausführlich und umfassend informiert?

  • Haben Sie einen positiven Eindruck von der Agentur (Sprache, Freundlichkeit, Qualifikation und so weiter)?

  • Geht die Agentur individuell auf Sie ein und nimmt sie sich Zeit, um alle relevanten Anforderungen für die optimale Betreuungskraft zu erfassen?

  • Liegt der Preis einer Betreuungsperson bei ca. 2.200 Euro (Selbstständigenmodell & Entsendemodell) monatlich? Das ist ein erstes Zeichen für Legalität.

  • Bietet die Agentur Unterstützung, falls die Betreuungskraft einmal ausfällt und krank ist?

  • Ist die Agentur jederzeit für Sie erreichbar?

  • Setzt die Agentur einen schriftlichen Vertrag über die Vermittlung auf?

  • Hat die vermittelte Betreuungsperson eine sog. A1-Bescheiningung?






Kosten & Kostenübernahme


Wer eine Betreuungsperson zuhause anstellen möchte, fragt sich natürlich: Was kostet eine sogenannte 24-Stunden-Pflege beziehungsweise eine 24-Stunden-Betreuung? Das kommt ganz auf das Anstellungsmodell an, für das sich die Familien entscheiden.



Entsendemodell

ab ca. 2.800 Euro pro Monat (inkl. aller anfallenden Kosten: Fahrtkosten, Vermittlungsgebühren, Sozialversicherungsabgaben, Steuerabgaben etc.)

Anstellung einer selbstständigen Person (Gewerbetreibende)

Anstellung als Arbeitgeber


Monatliche Kosten für eine sog. 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 2

Finden hier: Beispielrechnung


eine alte Dame und ihre Pflegekraft





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