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Pflegebegleitung - Unterstützung für die pflegenden Angehörigen - einfach erklärt!

Pflegebegleitung

Pflegebegleitung heißt, pflegende Angehörige zu entlasten und sie im Alltag zu unterstützen, damit sie ihre Liebsten bestmöglich versorgen können.

Pflegebegleitung - Unterstützung im täglichen Leben

Im Trubel des Alltags, wenn Kinder, Haushalt, Arbeit und zahlreiche Besorgungen die Aufmerksamkeit fordern, wird die Belastung pflegender Angehöriger oft übersehen. Genau hier setzt die Pflegebegleitung an: Sie steht den Angehörigen beratend zur Seite, entlastet sie organisatorisch und führt entlastende Gespräche. Ziel ist es, sie in ihrer körperlichen, psychischen und mentalen Beanspruchung zu unterstützen, damit sowohl der Pflegebedürftige als auch die Angehörigen bestmöglich betreut und begleitet werden können.

 

Synonyme und verwandte Begriffe

Pflegebegleitung wird auch häufig als Angehörigenbegleitung, Betreuungsunterstützung, Entlastungsbetreuung, Betreuungsassistenz oder pflegerische Unterstützung bezeichnet. Verwandte Begriffe sind Unterstützung im Alltag, Begleitung pflegebedürftiger Menschen oder Entlastungsleistungen für Angehörige.

Aufgaben einer Pflegebegleitung - Einfach erklärt!

Aufgaben einer Pflegebegleitung

Die Aufgaben einer Betreuungskraft in der Pflegebegleitung können unter anderem folgende Tätigkeiten umfassen:

Haushaltshilfe in Nürnberg und Umgebung _ Abrechnung mit der Pflegekasse

Abrechnung mit der Pflegekasse

Die Abrechnung mit der Pflegekasse kann schnell kompliziert wirken – vor allem, weil unterschiedliche Leistungsarten, Budgets und gesetzliche Grundlagen eine Rolle spielen. Damit Sie genau wissen, welche Unterstützung eine Pflegebegleitung direkt über die Pflegekasse abrechnen kann und welche Leistungen privat zu zahlen sind, geben wir Ihnen hier einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Pflegekassen-Leistungen und deren Grundlage.

Wie rechnet eine Pflegebegleitung ab?

Die Pflegebegleitung kann über die Pflegekasse abgerechnet werden. Entscheidend ist, über welche Leistungen im Sinne des SGB XI in Anspruch genommen werden.

 

Die folgende Übersicht hilft zu verstehen, welche Leistungen wie finanziert werden und welche gesetzlichen Grundlagen gelten.

 

Abrechnung über die Pflegekasse (SGB XI)

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Leistungen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

 

Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI

Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 € im Monat ab Pflegegrad 1. Dieser kann für Pflegebegleitung und Betreuungsleistungen genutzt werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege § 42a SGB XI (kombiniert)

Sollten kurzfristig Vertretungen oder zusätzliche Betreuungsleistungen notwendig sein, können diese Leistungen bis zu 3.539 € im Jahr anteilig abgerechnet werden. 

Umgewandelte Pflegesachleistungen – § 36 SGB XI (bis zu 40%)

Aus nicht genutzten Pflegesachleistungen können zusätzliche Stunden für Alltagsbegleitung abgerechnet werden. 

bis zu 40% von:

  • Pflegegrad 1: ---

  • Pflegegrad 2 - 796 €

  • Pflegegrad 3 - 1.497 €

  • Pflegegrad 4 - 1.859 €

  • Pflegegrad 5 - 2.299 €

Abrechnung der Pflegebegleitung im Überblick

 

Direkte Abrechnung zwischen der Pflegekasse und Sorgenfrei24

Wenn der Kunde eine Abtretungserklärung unterzeichnet, kann Sorgenfrei24 die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernehmen. In diesem Fall rechnet Sorgenfrei24 die Leistungen unmittelbar über die entsprechenden Budgets (z. B. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder 40 % der umgewandelten Pflegesachleistungen) ab. Sorgenfrei24 behält dabei den Überblick über die verfügbaren Mittel, sodass die Budgets nicht überschritten werden und das Pflegegeld ungekürzt bleibt.

Abrechnung über die Pflegekasse 

Der Kunde zahlt die Rechnung zunächst selbst an Sorgenfrei24 und reicht diese anschließend bei seiner Pflegekasse ein. Die Pflegekasse erstattet den Betrag direkt an den Kunden. Auch hier orientieren wir uns an den gesetzlich vorgesehenen Budgets, damit die Leistungen korrekt genutzt werden.

Abrechnung für Privatversicherte und Selbstzahler

Bei privaten Pflegekassen oder Krankenkassen stellt Sorgenfrei24 die Rechnung dem Kunden aus, der diese begleichen muss. Eine direkte Abrechnung mit privaten Versicherungen ist nicht möglich. Ebenso gilt dies für Kunden ohne Pflegegrad: Die Kosten für die Pflegebegleitung müssen selbst getragen werden.

 

Budgetkontrolle

Damit keine Leistungen über die verfügbaren Budgets hinaus genutzt werden, empfehlen wir eine klare Abstimmung und ggf. die Unterzeichnung einer Abtretungserklärung. So behält Sorgenfrei24 den Überblick über die verfügbaren Mittel, berücksichtigt die richtige Reihenfolge der Nutzung der Leistungen und stellt sicher, dass Pflegesachleistungen das Pflegegeld nicht unbeabsichtigt mindern.

 

Auf diese Weise können Sie die Unterstützung durch Pflegebegleitung optimal nutzen, ohne finanzielle Nachteile zu riskieren.

Kostenfaktor 

Die Kosten für eine Pflegebegleitung richten sich nach dem gesetzlichen vorgesehenen Stundensatz in Bayern. Der aktuell 51 € / Stunde beträgt.

Unterschied zu haushaltsnahen Dienstleistungen

 

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen übernimmt die Betreuungskraft oder Haushaltshilfe eigenständig Aufgaben im Haushalt, wie Kochen, Putzen, Einkäufe erledigen, Wäschepflege oder Organisation des Haushalts. Die pflegebedürftige Person wird in diesen Tätigkeiten in der Regel entlastet, ohne dass ihre Eigenaktivität zwingend gefördert werden muss.

 

Die Pflegebegleitung hingegen richtet sich gezielt an pflegende Angehörige und deren Entlastung. Hier steht nicht die Erledigung von Haushaltsaufgaben im Vordergrund, sondern die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Angehörigen bei der Pflegeorganisation, in Krisensituationen, bei Hilfsmitteln oder bei Anträgen. Ziel ist es, den Pflegealltag für Angehörige überschaubarer und tragbarer zu gestalten und ihnen Sicherheit und Unterstützung zu geben.

Unterschied zur Alltagsbegleitung

Die Alltagsbegleitung konzentriert sich auf die direkte Unterstützung und Begleitung der pflegebedürftigen Person bei alltäglichen Aktivitäten. Dazu gehören gemeinsame Spaziergänge, Freizeitgestaltung, Begleitung zu Terminen, Hilfe bei Dokumenten oder Einkäufen und die Förderung der Selbstständigkeit im Alltag. Ziel ist es, dass die betreute Person aktiv bleibt, motiviert wird und ihre Selbstständigkeit soweit wie möglich erhalten bleibt.

 

Die Pflegebegleitung hingegen richtet sich primär an die pflegenden Angehörigen. Sie unterstützt diese in organisatorischen und beratenden Belangen, hilft bei der Auswahl von Pflegediensten, Therapeuten oder Hilfsmitteln, bietet entlastende Gespräche und Unterstützung in Krisensituationen. Ziel ist es, die Angehörigen zu entlasten, ihre Pflegekompetenz zu stärken und den Pflegealltag zu erleichtern.

Haben Sie noch Fragen?

Ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Betreuungsformen noch nicht ganz klar oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.

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