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Behinderungsgrad

Beschreibung


Der Grad der Behinderung (GdB) misst die Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionen. Dabei geht es vor allem darum, wie stark die Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt.


Anders formuliert: Der Grad der Behinderung drückt aus, wie stark eine Person durch ihre Behinderung bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschafteingeschränkt ist. Der GdB sagt jedoch nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aus und ist unabhängig vom Beruf der Person.


Ausgedrückt wird der GdB in Zehnerschritten von 20 bis 100. Es gibt also diese Behinderungsgrade: 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90 und 100. Die früher geltenden Fünferschritte gibt es nicht mehr.


Der Grad der Behinderung ist grundsätzlich unabhängig vom Pflegegrad. Viele Menschen mit einem Pflegegrad können aber auch einen Behinderungsgrad bekommen – und andersrum. In den meisten Fällen ergeben sich daraus viele Vorteile.


Der „Grad der Schädigungsfolgen“ wird genauso bemessen wie der Grad der Behinderung. Er drückt aber aus, dass die Beeinträchtigungen einen benennbaren Auslöser oder sogar Verursacher haben und wird deshalb eher bei der Unfallversicherung verwendet.






Merkzeichen


Der Grad der Behinderung drückt über die Zahl vor allem die Schwere einer Beeinträchtigung aus. Die Merkzeichen stehen als zusätzliches Merkmal für bestimmte Qualitäten von Behinderung. Mit einem Merkzeichen haben Sie Anspruch auf zusätzliche Nachteilsausgleiche.


Die Merkzeichen im Ãœberblick:


  • Merkzeichen G: Erhebliche Geh- und Stehbehinderung

  • Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung

  • Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit

  • Merkzeichen Bl: Starke Sehbehinderung und Blindheit

  • Merkzeichen TBl: Weitgehende Gehörlosigkeit und Blindheit

  • Merkzeichen H: Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen

  • Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

  • Merkzeichen RF: Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag


Weitere Merkzeichen, die vor allem im Zusammenhang mit Kriegsschäden eine Rolle spielen, sind „1. Kl.“, „VB“ und „EB“. In Berlin gibt es außerdem das Merkzeichen „T“ für die Teilnahmeberechtigung am kommunalen Sonderfahrdienst.







Vorteile mit einem Behinderungsgrad


Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen gelten verschiedene Steuervorteile, Vergünstigungen und Sonderrechte. Diese „Nachteilsausgleiche“ sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Einige gelten jedoch erst ab einem GdB von 50, also mit einer Schwerbehinderung.


Mit einem GdB unter 50:


  • Steuervorteile wie den Behinderten-Pauschbetrag

  • Auf Antrag: Besonderer Kündigungsschutz ab GdB 30 möglich

  • Bei Bedarf technische Arbeitshilfen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes

  • Persönliches Budget zur freien Gestaltung der Unterstützungsleistungen

  • Teilweise Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen

  • Je nach Wohnort oder Bundesland gibt es weitere Möglichkeiten wie Fahrdienste oder Parkausweise



Zusätzlich mit einem GdB ab 50:


  • Steuervorteile wie die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

  • Möglicherweise Anspruch auf verlängertes Kindergeld

  • Vorteile beim BAföG

  • Besonderer Kündigungsschutz

  • Fünf Tage bezahlter Extraurlaub pro Jahr

  • Zwei Jahre früher in Rente

  • Höhere Ansprüche auf Sozialleistungen

  • Weitere Nachteilsausgleiche für seltene Sonderfälle


Einige Nachteilsausgleiche hängen gar nicht vom Grad der Behinderung ab, sondern allein von Merkzeichen. Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder Leistungen wie das Blindengeld.


Mit einem Behinderungsgrad von 50 oder höher gelten Sie als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit können Sie im Alltag Ihren GdB und die Merkzeichen schnell nachweisen. Sie sind aber nicht verpflichtet, diesen Ausweis zu beantragen.







Antrag auf Feststellung beim Versorgungsamt


Um einen Grad der Behinderung und Merkzeichen zu erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei dem für Ihren Wohnbereich zuständigen Versorgungsamt. In vielen Versorgungsämtern können Sie den Antrag auch online stellen.


Beim Feststellungsverfahren prüft ein Gutachter alle medizinischen Dokumente, die er zur Verfügung hat. Er kann auch weitere Dokumente von Ärzten anfordern. Anhand der Befunde entscheidet er über einen Behinderungsgrad und über entsprechende Merkzeichen.


Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich mit dem Feststellungsbescheid. Mit dem Bescheid ist das Ergebnis offiziell gültig und Sie können die Vorteile nutzen. Wenn Sie mit dem Ergebnis jedoch nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.


Das für Sie zuständige Versorgungsamt finden Sie schnell und einfach mit der Versorgungsamt-Übersicht von REHADAT, dem Portal für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.






Grad der Behinderung: Tabelle


Mit welcher Art körperlicher, seelischer oder kognitiver Einschränkung Sie welchen Behinderungsgrad erhalten, richtet sich vor allem nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dort sind viele chronische Krankheiten und Arten von Behinderungen aufgelistet.


Die folgende GdB-Tabelle soll Ihnen einen Eindruck davon vermitteln, womit Sie einen GdB bekommen können. Die Liste ist aber nicht vollständig: Sie können auch mit anderen Diagnosen einen Behinderungsgrad erhalten, wenn Sie deshalb vergleichbare Beeinträchtigungen haben.




Körperliche Behinderungen

  • Amyotrophe Lateralsklerose ALS (GdB 50-100)

  • Amputationen (GdB 50-100)

  • Aphasie und Sprachverlust (GdB 30-50)

  • Cerebralparese (GdB 30-100)

  • Darmfunktionsstörungen (GdB 20-40)

  • Inkontinenz (GdB 20-70)

  • Muskeldystrophie (GdB 30-70)

  • Lähmungen (GdB 30-100)

  • Osteoporose (GdB 20-40)

  • Schädel-Hirn-Trauma (GdB 20-80)

  • Sialorrhoe oder Hypersalvation (GdB 10-20)

  • … sowie weitere körperliche Behinderungen




Sehbehinderungen

  • Farbenblindheit (GdB 10-20)

  • Schwere Sehbehinderung, auch wenn nur auf einem Auge (GdB 20-70)

  • Blindheit, auch wenn nur auf einem Auge (GdB 30-100)

  • Hör- und Sehbehinderung zugleich (GdB 50-100)




Hörbehinderungen

  • Tinnitus (GdB 10-40)

  • Schwerhörigkeit, auch wenn nur auf einem Ohr (GdB 0-80)

  • Taubheit, auch wenn nur auf einem Ohr (GdB 20-100)

  • Usher-Syndrom (GdB 30-100)




Kognitive Behinderungen und chromosomale Abweichungen

  • Geistige Behinderung (GdB 50-100)

  • Trisomie 21 (GdB 50-100)

  • Williams-Beuren-Syndrom (GdB 50-100)

  • … sowie weitere Behinderungen dieser Art




Neurodiversität & Psyche

  • ADHS (GdB 30-70)

  • Autismus-Spektrum-Störung (GdB 10-100)

  • Lese-Rechtschreibstörung (GdB 20-50)

  • Rechenstörung (GdB 20-40)

  • Psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen (GdB 0-100)




Chronische Krankheiten

  • Adipositas (GdB 10-40)

  • Allergien (GdB 10-50)

  • Arthrose (GdB 10-20)

  • Bronchialasthma (GdB 0-50)

  • COPD (20-100)

  • Demenz (GdB 50-100)

  • Diabetes Typ 1 (GdB 50-70)

  • Diabetes Typ 2 (GdB 30-50)

  • Dystonie (GdB 20-70)

  • Epilepsie (GdB 30-80)

  • Fatigue-Syndrom (GdB 30-50)

  • Herz-Kreislauf-Krankheiten (GdB 20-100)

  • Hoher Blutdruck (GdB 10-20)

  • Krebs (GdB 30-80)

  • Migräne (GdB 10-30)

  • Multiple Sklerose (GdB 50-100)

  • Parkinson (GdB 50-100)

  • Periphere arterielle Verschlusskrankheit PAVK (GdB 30-50)

  • Rheumatoide Arthritis (GdB 30-50)

  • Schlaganfall (GdB 50-100)

  • Zöliakie (GdB 20)

  • … sowie weitere chronische Erkrankungen


Behinderungsgrade werden nicht addiert.

Falls Sie mehrere Gründe für einen GdB nachweisen können, wird das bei der Feststellung berücksichtigt. Dabei werden die Grade aber nicht einfach zusammengerechnet. Entscheidend ist, wie stark die Beeinträchtigung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt ist.







Grad der Behinderung & Pflegegrad


Viele Menschen mit einem Pflegegrad können auch einen Grad der Behinderung bekommen. Das geschieht aber nicht automatisch. Leider wissen viele nichts davon oder vergessen nach dem Antrag auf den Pflegegrad, sich auch noch um den Feststellungsantrag für einen GdB zu kümmern.


Dabei hat der GdB im Pflegealltag viele Vorteile, gerade für die Finanzierung. Sie profitieren zum Beispiel steuerlich durch den Behinderten-Pauschbetragund die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale.


Sparen können Sie auch durch zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel Fahrdienste für Menschen mit Behinderung oder besondere Parkausweise. Das hängt stark von Ihrer persönlichen Pflegesituation und den verfügbaren Angeboten in Ihrer Umgebung ab.


Steuerlich sind Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 dem Merkzeichen „H“ gleichgestellt. Und mit diesem Merkzeichen haben Sie Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Sie können in diesem Fall also auch ohne GdB profitieren.


Häufigste Arten der Behinderung bei Schwerbehinderten Menschen in Deutschland. Beschreibung von Behinderungsgrad, Arten von Behinderungsgraden, Kostenübernahme





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